Stellungnahme der CDU-Fraktion nach § 28 Nr. 13 BezVG - Beabsichtigte Abschaffung bzw. Umstellung auf einen Minimalbetrieb des Hamburg-Service am Standort Tibarg in Niendorf
Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Ö 9.7.3
Die Behörde für Finanzen und Bezirke hat am 14. September 2026 die Bezirksversammlung Eimsbüttel über einschneidende Änderungen beim letzten Zentrum für Einwohnerangelegenheiten im Bezirk Eimsbüttel informiert. Dieses Vorgehen ist in Zeiten zunehmender Unzufriedenheit gegenüber staatlichen Organen, Institutionen und deren Vertretern als instinktlos und gefährlich zu kritisieren.
Die Maßnahme folgt einem schleichenden Prozess, der in den letzten 20 Jahren mit der Schließung der damaligen Ortsdienststelle in Eidelstedt begann. Die Schließung des Rathauses Stellingen Mitte 2012 löste die größte Demonstration auf Eimsbütteler Boden bis zum heutigen Tage aus. Vor einem halben Jahr folgte das Konstrukt der Zusammenlegung der Standorte Kümmellstraße in Eppendorf und Grindelberg in Harvestehude an den schlecht erreichbaren Standort am Christoph-Probst-Weg außerhalb des Bezirksgebietes. Über 275.000 Menschen haben somit auf ihrem Bezirksamtsgebiet keine Dienststelle für Einwohnerangelegenheiten mehr.
Die jetzige Ankündigung der Schließung des Niendorfer Standortes und des halbherzigen Zurückruderns des Senators hin zu einem tageweisen Minimalbetrieb mit mobilen Elementen unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Effizienz und der Schwierigkeit, ausreichend geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren, mag finanziell und organisatorisch nachvollziehbar sein, führt jedoch dazu, dass sich die Sicht der Bürger auf die Verwaltung zunehmend verschlechtert. Es werden Tendenzen, Entscheidungen aus der Fläche hin zu Zentraleinheiten zu verlagern wahrgenommen und viele Menschen befürchten, dass die Bedeutung ihres Bezirkes geschwächt wird, auch wenn es hier gar nicht um eine eigene Zuständigkeit des Bezirkes geht.
Es gilt immer noch die Pflicht, dass eine Verwaltung für die Bürger da zu sein hat und nicht umgekehrt. Nicht umsonst befinden sich Rathäuser meist in zentraler Lage von Orten und Städten. Es geht auch um die Symbolik einer Koexistenz des Staates und seiner Bevölkerung, unabhängig davon, ob dort nur alle sechs (Personen bis 23 Jahren) bzw. zehn Jahre (Personen ab 24 Jahren) ein Personalausweis beantragt werden muss oder eine Ummeldung erfolgt.
Selbstverständlich befinden wir uns in einer Zeit des digitalen Wandels, der viele Bereiche des Lebens erleichtert. Diesen Blick hat zum Beispiel unser Nachbarstaat Dänemark vor über 20 Jahren gemeinsam mit seiner Bevölkerung vollzogen und diesen Zeitrahmen vorab einkalkuliert und die Menschen mit entsprechenden Maßnahmen begleitet.
Ähnliche Maßnahmen sind in Hamburg trotz vollmundiger Ankündigungen bislang nicht passiert, was dazu führt, dass insbesondere Ältere, nicht digitalaffine Menschen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auf eine vor Ort-Infrastruktur angewiesen sind.
Diese sollten so lange aufrechterhalten werden, bis die Angebote und deren Akzeptanz es nicht mehr notwendig machen, vor Ort-Angebote vorzuhalten. Dieser Weg wird jedoch noch Jahre dauern.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Finanzen und Bezirke folgende Forderung zu übermitteln:
Rüdiger Kuhn, Andreas Stonus, Matthias Blenski, Jörn Gerdau und CDU-Fraktion
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