Machbarkeitsstudie Tiede-Elbe
Ein Bürger (Yacht-Club Hamburg) möchte erfahren, wie sich die Fraktionen zur Entscheidung der Bürgerschaft äußern, welche am 10.04.2019 zur Machbarkeitsstudie getroffen worden sei.
Herr Gabriel verweist auf die diesbezüglichen Beschlüsse des Regionalausschusses, wonach offensichtlich kein Konsens zwischen der SPD-Bezirks- und der Bürgerschaftsfraktion bestehe.
Herr Froh ist ebenfalls der Ansicht, die Standpunkte der politischen Gremien vor Ort seien offenkundig nicht berücksichtigt worden.
Herr Wobbe kann sich dieser Einschätzung nicht anschließen. Die Zustimmung zur Machbarkeitsstudie sei noch keine Entscheidung über die Umsetzung. Auch sei die Vorbereitung auf etwaige Folgen des Klimawandels bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Herr Meyer ist der Auffassung, die Nachteile für die örtliche Bevölkerung und mittelständische Unternehmen seien offenkundig. Auch sei die Studie mit hohen Kosten verbunden, während an anderer Stelle mit fehlenden Ressourcen argumentiert werde.
Herrn Heilmann zufolge, sei die Studie nicht darauf ausgelegt, etwaige Folgen des Klimawandels zu untersuchen. Hier gehe es um wirtschaftliche Interessen, wie die Reduzierung erforderlicher Ausbaggerungen. Auch befürchte er, dass bei einer Entscheidung über die Umsetzung, analog der Entscheidung über die Machbarkeitsstudie selbst, die Standpunkte der bezirklichen Gremien wiederum ignoriert werden.
Herr Capeletti lehnt die Entscheidung der Bürgerschaft ebenfalls ab. Die Billwerder Bucht beantworte als Negativbeispiel bereits viele Fragen.
Ein weiterer Bürger (Wasserverband Hamburg) nimmt Bezug auf die mit der Öffnung verbundene, zunehmende Ablagerung toxischer Sedimente und bittet die GRÜNEN-Fraktion um eine Erläuterung.
Herr Wobbe wiederholt seine Einschätzung, die Folgenabschätzung sei Aufgabe der Studie und damit der Experten.
Herr Capeletti wendet ein, die Toxizität der Sedimente sei unstrittig.
Fußweg Mittlerer Landweg
Ein Bürger erkundigt sich nach dem Sachstand der seines Erachtens erforderlichen Instandsetzung. Ein Abschnitt sei bereits fertiggestellt, es sei aber nicht erkennbar, wie weiter verfahren werde.
Herr Rosinski wird sich mit dem Wegewart in Verbindung setzen.
Windrad in Ochsenwerder / Hinweisschilder Rundweg
Nachdem die Behörde für Umwelt und Energie festgestellt habe, dass die eigenen Messgeräte defekt seien, wäre die externe Vergabe eines Mess-Auftrages zielführend, meint ein Bürger. Er bittet um Mitteilung etwaiger Hinderungsgründe.
Seine zweite Frage bezieht sich auf die Informationstafeln zum Rundweg Zollenspieker, Kraul, Hof Eggers. Seine Frage lautet: wann werden diese wieder aufgestellt.
Die unmittelbar betroffene Anwohnerin ergänzt, hier käme gegebenenfalls auch ein Genehmigungswiderruf in Betracht. Unklar sei zum Beispiel was genau defekt sei und ob hieraus eine potentielle Gefahr resultiere.
Herr Capeletti regt an Vertreter der Behörde für Umwelt und Energie und des Betreibers, als Referenten in die nächste Sitzung des Regionalausschusses einzuladen.
Herrn Czaplenski unterstützt diesen Antrag, da die verschiedenen Aufgabenkreise klar zugeordnet seien. Im Rahmen der Sitzung könne den Referenten dann auch der durch Herrn Heilmann angeregte Prüfauftrag zu einer möglichen Gefahrenlage erteilt werden.
Diesem Verfahrensvorschlag wird einvernehmlich zugestimmt.
Zu der Frage nach den Hinweisschildern prognostiziert Herr Czaplenski, diese würden voraussichtlich noch im Verlauf des ersten Halbjahres reinstalliert werden.
Potentialflächen in den Vier- und Marschlanden
Ein Bürger erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich der Wiederaufnahme der zuletzt gestrichenen Potentialflächen. Insbesondere die Stagnation der Entwicklung im Projektgebiet „Butterberg“ bedeute für Anwohner und potentielle Neubürger eine Einschränkung der Lebensqualität.
Herr Wobbe verweist auf TOP 6 der Sitzung, wo es um dieses Thema gehen werde. Im Übrigen habe die Streichung der Potentialflächen seinerzeit auch positive Resonanz hervorgebracht.
Die Gespräche mit dem Investor seien noch nicht abgeschlossen, so Herr Czaplenski. Dieser müsse sich an seine Zusagen halten, welche im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens getätigt worden seien.
Herr Jarchow ergänzt unter Bezugnahme auf die Frage nach den Potentialflächen, die Beurteilung der örtlichen Bauentwicklung müsse in den maßgeblichen Zeitrahmen eingefügt werden. Hier gehe es um eine sorgsame Entwicklung innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre.
Erweiterung der JVA
Ein Bürger bedauert, nach Rücksprache mit dem örtlichen Polizeiposten eine Sieltrasse in der Verlängerung zum Dweerlandweg nicht mehr ohne Ausnahmegenehmigung mit dem PKW befahren zu dürfen. Dies sei in der Vergangenheit insoweit möglich gewesen, als der vormalige Amtsinhaber die Zulässigkeit landwirtschaftlichen Verkehrs offenbar anders und aus Sicht des Bürgers, zutreffender definiert habe. Ein Pächter benötige nicht immer einen Trecker um seiner Tätigkeit nachzukommen.
Herr Kleeberg sagt zu, sich zunächst einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen und sich anschließend direkt mit dem Bürger in Verbindung zu setzen.
Die vorgelegte Tagesordnung wird einvernehmlich gebilligt.
Herr Fink und Frau Sillies präsentieren den gegenwärtigen Sachstand und skizzieren den historischen Hintergrund. Detailinformationen hierzu können der beigefügten Präsentation entnommen werden.
Herr Froh wendet ein, die Ausweichmöglichkeit in Billwerder sei seinerzeit bewusst großzügig dimensioniert worden, um einen weiteren Ausbau entbehrlich zu machen. Auch sei unklar, worin die angestrebten Synergieeffekte bestehen sollen. Ob diese im Wesentlichen aus Personaleinsparungen durch Zentralisierung abgeleitet würden, möchte er wissen.
Herr Fink erwidert, generell seien Synergien zu erwarten, wenn spezifische Einrichtungen durch zwei Anstalten genutzt werden könnten. Dies betreffe den allgemeinen Verwaltungsbereich ebenso, wie die Küche und vergleichbares. Zu berücksichtigen sei in diesem Zusammenhang, dass auch eine Ertüchtigung bisheriger Anlagen erhebliche Kosten verursachen würde.
Herrn Heilmann zufolge spreche die beschlossene Senatsdrucksache bereits von einer vorrangigen Prüfung eines Neubaus in Billwerder. Dies sei doch als eindeutige Tendenz zu verstehen.
Herrn Fink zufolge, koste eine Studie zur Leistungsphase III jeweils ca. 7 Millionen EUR. Frau Sillies ergänzt, eine Entscheidung über die Umsetzung werde erst getroffen werden können, wenn Planungsreife hergestellt sei, also nach Abschluss der gegenwärtig stattfindenden Untersuchungen.
Herr Heilmann ist der Auffassungen, die gegenwärtigen Untersuchungen erfolgten analog üblicher B-Planverfahren. Diese seien eine Aufgabe der Bezirke, welche aber bisher nicht eingebunden worden seien. Auch bezweifle er die Vergleichbarkeit zwischen den Alternativen, wenn lediglich in Bezug auf den Neubau entsprechende Studien durchgeführt würden.
Frau Sillies entgegnet, bei ungleicher Planungstiefe könne dies über entsprechende Berechnungsfaktoren berücksichtigt und damit Vergleichbarkeit hergestellt werden.
Herr Jarchow bemängelt, die Abwägungsprozesse seien dem Bezirk nicht transparent dargestellt worden, die angesetzten Maßstäbe könnten insoweit nicht nachvollzogen werden. Fest stehe aber, dass alle den örtlichen Gremien bisher bekannten Informationen auf die Prüfung eines präferierten Lösungsansatzes abzielten. Inwieweit hier objektiv auch nach alternativen Flächen für einen Neubau gesucht worden sei, könne aus bezirklicher Sicht nicht eingeschätzt werden.
Herr Fink entgegnet, die Suche nach alternativen Flächen sei offen angelegt aber durch Kriterien der Eignung natürlich eingeschränkt worden und die offenbar in Zweifel gezogene Vergleichbarkeit ergebe sich im Rahmen der Berechnungen zu kostenstabilem Bauen, welche hier auf einen Betrachtungszeitraum von bis zu 30 Jahren abziele. Eingerechnet würden insoweit auch Erhaltungsmaßnahmen usw.
Herr Froh stellt fest, hier liege kein Planrecht vor.
Herrn Fink zufolge gehe es hier nicht um die Frage, ob gebaut werden dürfe, sondern um die Frage, ob gebaut werden könne. Planrecht sei hierfür nicht erforderlich.
Herr Capeletti möchte erfahren, ob nach den gegenwertigen Erfahrungen in der diesbezüglichen Zusammenarbeit zwischen Fachbehörde und bezirklichen Institutionen in dieser Sache die Evozierung des B-Planverfahrens zu erwarten sei.
Herr Fink mag hierzu keine Stellung beziehen. Dies seien politische Prozesse, während sein Aufgabenbereich die Umsetzung fachlicher Vorgaben im Bereich des Justizvollzuges sei. Diesbezüglich hätten sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erhebliche Veränderungen ergeben.
Herr Capeletti versteht dies als relativ eindeutige Präferierung eines Neubaus in Billwerder.
Frau Sillies bestätigt, aus vollzugsfachlicher Sicht seien Alternativen erkennbar nicht wirklich umsetzbar.
Herr Jarchow regt eine Sitzungsunterbrechung von 15 Minuten an.
Diesem Verfahrensvorschlag schließt sich der Regionalausschuss einvernehmlich an.
Nach Fortsetzung der Sitzung bekräftigt Herr Froh den Standpunkt seiner Fraktion, während Herr Gabriel den Antrag seiner Fraktion durch die neuen Erkenntnisse als obsolet einschätzt und diesen zurückzieht.
Der Regionalausschuss stimmt dem Antrag Drucksache 20-1954 mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Die GRÜNEN, zu.
Zur inhaltlichen Erörterung siehe TOP 3.
Zur inhaltlichen Erörterung siehe TOP 3.
Dem Antrag wird ohne inhaltliche Debatten einstimmig zugestimmt.
Herr Rosinski gibt zu bedenken, das Tiefbauprogramm sei bereits beschlossen und diesbezügliche Mittel demnach gebunden.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Das Vorhaben wird auf der Controllingliste vermerkt und zu einem geeigneten Zeitpunkt erneut aufgegriffen.
Zur inhaltlichen Erörterung siehe TOP 6.1.
Herr Heilmann ist der Auffassung die Entwicklung „Butterberg“ habe gegenwärtig Priorität. Über die Aufnahme der Potentialflächen in Gänze, könne hingegen auch nach den Wahlen entschieden werden.
Herr Wobbe nimmt Bezug auf das Wahlprogramm der CDU. Demnach seien keine großflächigen Bauprojekte gewünscht. Dies widerspreche dem vorgelegten Ansinnen. Außerdem fehle die Infrastruktur, welche zur Umsetzung erforderlich sei.
Herr Jarchow betont, die Ergebnisse der Stadtwerkstatt hätten zunächst drängenderen Sachzwängen geopfert werden müssen. An dem Willen seiner Fraktion, an einer behutsamen Weiterentwicklung festhalten zu wollen, habe sich jedoch nichts geändert.
Herr Capeletti möchte den Blick nicht zu sehr in die Vergangenheit gerichtet wissen. Vielmehr seien hier Lösungen für die Zukunft gefragt, weshalb er um Unterstützung des CDU-Antrages bitte.
Der Antrag Drucksache 20-1996 wird mit den Stimmen der Fraktionen SPD und GRÜNE, gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und LINKE, abgelehnt.
Dem Antrag Drucksache 20-1996.01 wird mit den Stimmen der Fraktionen SPD und GRÜNE, gegen die Stimmen der Fraktion CDU und Enthaltung der LINKEN-Fraktion, zugestimmt.
Herr Gabriel ist der Auffassung, der vorgelegte Ansatz greife zu kurz. Hier sollten auch Ausgleichsflächen und verpachtete städtische Flächen einbezogen werden.
Herr Capeletti entgegnet, dies sei durch diesen Antrag für die Zukunft durchaus nicht ausgeschlossen. Hier gehe es aber darum, einen konkreten Startschuss zu platzieren. Auch gebe es bereits Förderprogramme der Wirtschaftsbehörde, welche in diese Richtung abzielten.
Herr Wobbe ist der Auffassung, der Pflege- und Entwicklungsplan spreche gegen Blühflächen in den Kirchwerder Wiesen.
Herr Heilmann spricht sich vor dem Hintergrund der offenbar bestehenden Unklarheiten in Detailfragen, für eine Vertagung aus.
Herr Capeletti kündigt an, seine Fraktion werde eine erweiterte Fassung vorlegen.
Frau Garbers erkundigt sich
Herr Rosinski teilt zu
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Zur Erörterung siehe TOP 1. Im Übrigen wird die Mitteilung zur Kenntnis genommen.
Zur Erörterung siehe TOP 1. Im Übrigen wird die Mitteilung zur Kenntnis genommen.
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Die Erörterung etwaiger Themen wird erforderlichenfalls in der Sitzung des Regionalausschusses am 14.05.2019 erfolgen.
Der Hauptausschuss am 16.05.2019 wird im Bedarfsfall über die Möglichkeit verfügen, wegen Eilbedürftigkeit zur Beschlussfassung ermächtigt zu sein.