Keine Erweiterung der JVA-Billwerder auf den landwirtschaftlichen Flächen in Unterbillwerder
Antrag der BAbg. Froh, Woller, Herren Capeletti, Gronau und CDU-Fraktion
Die Justizvollzugsanstalt-Billwerder wurde 2003-2006 erstellt. Anfang 2000 waren sich alle politischen Parteien darüber einig, den kompletten Strafvollzug aus den Vierlanden in Neuengamme zu verlagern, damit das dortige Gelände des ehemaligen KZ-Neuengamme als zusammenhängende Gedenkstätte hergerichtet werden kann.
Problematischer als die Einigung über die Verlegung der Strafvollzugsanstalt war es, eine Ersatzfläche im Bezirk Bergedorf zu finden. Nach vielen Diskussionen und harten Verhandlungen einigte sich die Politik dann auf die Fläche in Unterbillwerder, am Dweerlandweg 100.
Nicht nur der Standort war heftig umstritten, sondern auch die Größe und Gestaltung. Besonders geachtet wurde auf das Vorhandensein von Erweiterungsflächen innerhalb der Anlage, sodass im Ergebnis allen Beteiligten aus der Politik, Landwirtschaft und Anliegern in Billwerder zugesichert werden konnte, dass es keine Erweiterung außerhalb des beplanten Geländes geben werde. Diese Zusicherung war letztlich mit entscheidend für die Einigung.
Hilfreich zum Sachstand ist ein Blick hierzu in die Bebauungspläne Billwerder 23 (2001) und 26 (2002), wonach die Flächen um die JVA-Billwerder als landwirtschaftliche Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Eine ganz bewusste Regelung im Sinne der damaligen Einigung.
Anfang April 2018 stellten die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP eine interfraktionellen Antrag unter dem Titel „Justizvollzugsfrieden“ (Drs. 21/ 12547) in dem u.a. auch die Verlagerung der JVA Hahnöversand nach Billwerder geprüft werden solle. Jetzt war durch die Medien und Mitarbeiter des Vollzuges zu erfahren, dass bereits hinter verschlossenen Türen Workshops tagen und eine Planungsvorlage für den Senat erarbeitet würde. Die örtliche Politik und die zuständigen Fachausschüsse wurden bis zum heutigen Zeitpunkt hierüber weder informiert noch beteiligt.
Bereits vor einigen Jahren wurde, ohne Information und Beteiligung der örtlichen Politik, die Frauenvollzugsanstalt nach Billwerder verlagert und dadurch schon ein Teil der innenliegenden Reserveflächen belegt. Insofern ist höchst zweifelhaft, dass das aktuelle Gelände allein ausreicht, die nun angedachte Erweiterung aufzunehmen.
Und es ist ebenso zweifelhaft, ob eine solche Erweiterung Sinn macht. In Gesprächen, die seit dem April 2018 geführt wurden war nämlich nur zu erfahren, dass der Vorteil einer Verlagerung von Hahnöversand nach Billwerder allein in der schnellen Umsetzbarkeit liegt, aber die Kostenfrage schon für eine Beibehaltung in Hahnöversand spricht. Weiterhin spricht für Hahnöversand, dass dort die Flächen für eine Erweiterung vorhanden und bereits als „Sondergebiet Justizvollzugsanstalt“ ausgewiesen sind. Und die Gebäudeanlage der Frauenhaftanstalt auf Hahnöversand steht seit der Verlegung nach Billwerder leer und könnte saniert oder neu aufgebaut werden.
Die Antragsteller halten sich an das Versprechen gebunden, dass es keine Erweiterung der JVA–Billwerder auf den Flächen außerhalb des jetzigen Geländes geben wird. Eben diese Verlässlichkeit wird jetzt auch vom Senat erwartet. Insofern richtet sich die Erwartung an den Senat, dass er sich bei der von der Bürgerschaft beschlossenen Prüfung an diese Einschränkung hält und vor Abschluss dieser Prüfung keine Verlagerungspläne beschließt.
Insofern möge der Regionalausschuss beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Behörden in Hamburg dafür einzusetzen, dass keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Unterbillwerder für die Erweiterung der JVA – Billwerder in Anspruch genommen werden.
Das Ergebnis ist dem RgA spätestens in der Mai-Sitzung vorzustellen.
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