Keine Erweiterung der JVA-Billwerder auf den landwirtschaftlichen Flächen in Unterbillwerder
Die Justizbehörde nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25. April 2019, Drucksache 20-1954.02, wie folgt Stellung:
„Die Justizbehörde ist im Dezember 2015 vom Senat beauftragt worden, verschiedene Modelle für eine Neustrukturierung des Hamburger Jugendvollzugs zu prüfen und sie untereinander und schließlich gegen den Erhalt der JVA Hahnöfersand abzuwägen. Zwei Modelle sahen Kooperationen mit Schleswig-Holstein vor. Aufgrund gestiegener Gefangenenzahlen und auch aufgrund des Regierungswechsels in Schleswig-Holsteins wurde hiervon jedoch Abstand genommen. Im weiteren Verlauf der Prüfung zeigte sich, dass unter den verbleibenden Modellen die Verlagerung des Hamburger Jugendvollzugs in einen Neubau am Standort der JVA Billwerder die wirtschaftlichste und die fachlich beste Lösung ist. Mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen „Justizvollzugsfrieden“ (Drs. 21/12547) aus April 2018 hat sich die Bürgerschaft einstimmig dafür ausgesprochen, dieses Modell vorrangig weiterzuverfolgen. Der Senat wurde zudem ersucht, zeitnah die nötigen Voraussetzungen für eine kostenstabile Planung und Umsetzung zu schaffen und der Bürgerschaft ein Realisierungskonzept zu Entscheidung vorzulegen. Die im Folgenden von der Justizbehörde durchgeführten Prüfungen und Planungen bewegen sich in diesem Rahmen. Das bedeutet, dass die Prüfungs- und Planungstiefe den Vorgaben darüber entspricht, welche Informationen der Senat und die Bürgerschaft benötigen, um sich ein Bild bezüglich des Vorhabens zu machen und sich eine Meinung darüber bilden zu können.
Die Drucksache, mit der die Bürgerschaft befasst werden soll und auf deren Grundlage sie schließlich die Umsetzungsentscheidung treffen wird, wird aktuell erarbeitet. Eine Beteiligung des Bezirks ist selbstverständlich im Rahmen des dafür ordnungsgemäßen Verfahrens vorgesehen.“
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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