20-1999

Herstellung von Blühflächen und Blühstreifen - geänderte Fassung

Antrag

Letzte Beratung: 14.05.2019 Regionalausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

 

Antrag Herr Capeletti, Frau Pelch der BAbg. Woller, Froh, Garbers, und CDU-Fraktion

 

 

Blühstreifen bieten zahlreichen Insekten, Vögeln, Kleintieren und auch dem Niederwild einen geeigneten Lebens- und Rückzugsraum. Durch den Anbau blühender Insektenweidemischungen entstehen wertvolle Lebensräume für zahlreiche Insekten, die ohne solche Blühflächen nur noch geringe Überlebenschancen in der heutigen Kulturlandschaft hätten. Insbesondere mehrjährige Blühstreifen bieten zahlreichen Wildtieren, wie Fasanen, Hasen und Rehen, wertvolle Deckung. Die Bodenbrüter unter den Vögeln wählen sogar die Blühstreifen als Nistplatz, sofern die Flächen ungestört sind und einen sehr strukturreichen Pflanzenbestand aufweisen. Da die Pflanzen in den Blühstreifen als Isolierschicht zwischen Schnee und Erde fungieren, bieten die Flächen im Boden überwinternden Tieren Schutz vor Kälte und Frost. Außerdem dienen die Flächen auch im Winter vielen Wildtieren als Deckung. Bei erfolgreich angelegten Streifen blüht es den ganzen Frühling und Sommer über, was nicht nur zahlreiche Tiere, sondern natürlich auch das menschliche Auge erfreut.

 

Inmitten der Vier- und Marschlande, einer Kulturlandschaft, die zu den ältesten in Norddeutschland gehört, liegen die Kirchwerder Wiesen. Zwischen Fünfhausen und Kirchwerder erstreckt sich mit 860 Hektar das größte Naturschutzgebiet Hamburgs. Die Gräben sind das ökologische Kleinod der geschützten Wiesen. Die Flächen werden überwiegend extensiv landwirtschaftlich genutzt, um vor allem Wiesenvögeln wie Kiebitz oder Bekassine Brut- und Nahrungsraum und seltenen Pflanzen ein Vorkommen zu sichern. Durch den Bau von Stauwehren und Pumpanlagen kann der Wasserstand in den Brutgräben, unabhängig der angrenzenden Flächen, das ganze Jahr über konstant hoch gehalten werden. Eine Voraussetzung, damit Wasserinsekten, die einen Großteil der Nahrung für die Wiesenvögel bilden, sich ungestört entwickeln können.

 

Durch die i.T. hohen Wasserstände in den Gräben, und durch das Mähen der Wiesen ab dem 1. Juli des Jahres, scheint es so zu sein, das es Blühstreifen bzw. –flächen in den Kirchwerder Wiesen nicht gibt. Aufgrund der Größe des Naturschutzgebiets Kirchwerder Wiesen und der extensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche muss es aber möglich sein, auch solche Flächen auszuweisen. Nach der Richtlinie der FHH zur Gewährung von Fördermitteln nach dem Agrarpolitischen Konzept, vom 27.1.2017, Amtl. Anzeiger Nr.8, S. 111 ff., ist im Beihilfezweck explizit die Förderung von Blühflächen oder Blühstreifen in der Agrarlandschaft, die Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen dienen, aufgeführt.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird beauftragt, bei den dafür zuständigen Behörden prüfen zu lassen,

  1. ob und inwieweit im Naturschutzgebiet Kirchwerder Wiesen, z.B. auf den Ackerflächen, Blühflächen und Blühstreifen hergestellt werden können.
  2. ob und inwieweit es in den Vier- und Marschlanden, außerhalb des Naturschutzgebiets Kirchwerder Wiesen, landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien gibt, die an einer Herstellung, Bewirtschaftung, Pflege und Unterhaltung von Blühflächen und Blühstreifen interessiert sind.
  3. ob und inwieweit bei der Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen die Herstellung von Blühflächen und Blühstreifen gefördert werden kann.
  4. Dem Regionalausschuss bis Ende Oktober 2019 zu berichten.

 

 

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