Protokoll

Sitzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Keine Wortmeldungen.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Herr Froh beantragt die Verschiebung von TOP 9 auf die kommende Sitzung, da die Polizei heute nicht zugegen ist. Herr Detmer lehnt dies mit Verweis auf einen reinen Prüfauftrag ab.

Der Fachausschuss stimmt der Verschiebung von TOP 9 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen der LINKE und der Grünen zu.

Herr Detmer beantragt darüber hinaus die Zusammenfassung von TOP 8 und 12, da sich diese bedingen. Der Fachausschuss beschließt die Zusammenfassung der TOP einstimmig.

Ö 3 - 22-0762.01

Ampelvorangschaltung für Busse - Zeitplan für weiteren Ausbau und neue Technik (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf Referent: Herr Koch (LSBG))

Herr Koch (LSBG) stellt die Ampelvorrangschaltung für Busse anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

Herr Froh fragt, ob seit Jahren verwandte Techniken, wie Wärmebildkameras und Schleifen, mit der Vorrangschaltung vereinbar seien, was Herr Koch bestätigt. Er erkundigt sich, wie sich diese auf die anderen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeuge in Nebenstraßen) auswirke.

Herr Koch erklärt, dass der ÖPNV priorisiert werde und die anderen Verkehrsteilnehmer

u. U. warten müssten. Er führt aus, dass die Steuerung intelligent erfolgt und beispielsweise mit der Ampelschaltung für Fußgänger synchronisiert werde.

Herr Froh fragt, ob z. B. bei Baustellenumleitungen vorrangig Busse oder auch andere Verkehrsteilnehmer profitieren könnten, indem die Ampeln automatisch dem aktuellen Verkehrsfluss angepasst werden.

Herr Koch erklärt, dass man mit der Verkehrstechnologie Anlagen zukünftigen direkt ansteuern könne, um Zeiten entsprechend zu verkürzen. Aktuell sei dies noch nicht möglich und werde manuell durchgeführt.

Herr Froh möchte wissen, ob alle Lichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege digitalisiert werden, was Herr Koch für den Großteil der Anlagen bestätigt. Einige Fußgängeranlagen im ländlichen Raum würden nicht mittels Kabeltrassen, sondern über Mobilfunk angeschlossen.

Frau Knüppel erkundigt sich, ob der Unfallschutz für Radfahrende voraussetze, dass diese selbst mit einer entsprechenden Technologie ausgestattet sind.

Herr Koch verneint dies. An den Kreuzungen werden Detektionseinrichtungen (Radarsensoren, LiDAR) eingesetzt, die Bewegungsprofile von Fußgängern und Radfahrern analysieren und Meldungen an die Fahrzeuge weitergeben. Die kostenintensive Technologie soll zunächst an Hauptunfallknoten oder unübersichtlichen Kreuzungen zum Einsatz kommen.

Herr Krohn möchte wissen, ob die Technologie eine Veränderung des Busfahrplans bedinge, was Herr Koch verneint. Der Fahrplan sei gegeben, die Vorrangschaltung werde entsprechend des Geschwindigkeitsprofils und der Verspätungslage eingesetzt.

Herr Jarchow erkundigt sich, ob die dargestellten Shuttle-Fahrzeuge bereits existieren und in welchen Situationen und mit welcher Technik diese zum Einsatz kommen sollen.

Herr Koch berichtet, dass es aktuell vier Bewerber für autonome Fahrdienste gebe, wobei MOIA als erster im Außeneinsatz sei. MOIA nutze LIDAR-Radare sowie Karten und GPS zur Umfeld- und Positionsbestimmung und aktuell noch einen Sicherheitsfahrer an Bord. Weitere Projekte wie ahoi und ALIKE verfolgen das Ziel, die letzte Meile vom schienengebundenen Verkehr bis zur Haustür durch Ridepooling-Dienste zu sichern. Er verweist zudem auf internationale Erfahrungen, etwa in den USA, wo autonome Fahrzeuge bereits erfolgreich im urbanen Umfeld mit komplexen Verkehrsbedingungen eingesetzt werden.

Herr Roßborg fragt, ob das System die Pulkbildung von Bussen bei enger Taktung entzerren könne und ob, die Systeme unabhängig voneinander seien, sodass ein Bus auch dann weiterfahre, wenn die intelligente Steuerung ausfalle.

Herr Koch erklärt, dass die Entzerrung der Pulkbildung von Bussen zur Einhaltung der Taktung von den Verkehrsunternehmen in den Bussen gesteuert werde. Er erklärt, dass die Systeme unabhängig seien und ein etwaiger System-Reset nicht zum Ausfall von Bussen führe.

Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres nimmt Kenntnis.


Anlagen
TOP 3_Olaf Koch BV Bergedorf (3879 KB)

Ö 4

Bauvorhaben Nettelnburger Straße - anstehende Baumaßnahmen und Zeitplan vor Instandsetzung (Referierende von Hamburg Wasser sind eingeladen.)

Herr Charles berichtet, dass HAMBURG WASSER zwischenzeitlich eine Stellungnahme zu vorliegendem Bauvorhaben abgegeben habe, die dem Ausschuss im Vorfeld der Sitzung zugesandt wurde. Die Verwaltung gehe jetzt in die Ausschreibung und werde den Auftrag voraussichtlich noch in diesem Jahr vergeben können. Die Durchführung der Öffentlichkeitsveranstaltung werde vorr. im Januar 2027, der Baubeginn im Februar/ März 2027 erfolgen.

Herr Froh fragt, wann die Tempo-30-Zone-Beschilderung an den Zufahrtsstraßen errichtet werde.

Herr Charles erklärt, dass die Beschilderung sukzessive im Zuge der Baumaßnahme angepasst werde.

Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres nimmt Kenntnis.

Ö 5 - 22-0956

Integratives Innenstadtkonzept - Lupenraum Reetwerder Hier: Sachstand zum Projekt zur 1. Verschickung

Frau Jekel und Herr Schubert stellen den Sachstand zur 1. Verschickung anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.

Herr Paulssen kritisiert die Ausgestaltung der Fußgängerzone mit Sondererlaubnis des Radverkehrs, was ab März 2027 auch E-Scooter miteinbeziehe. Diesen Verkehrsteilnehmern wäre aus seiner Sicht zuzumuten, die Ernst-Mantius-Straße oder Alte Holstenstraße zu nutzen, um die Sicherheit in Fußgängerzone und des verkehrsberuhigten Bereichs im Reetwerder zu erhöhen.

Herr Schubert stimmt dem mit Verweis auf die erfolgten Abstimmungen mit den Straßenverkehrsbehörden zu. Er gibt an, die Thematik im weiteren Planungsprozess erneut zu erörtern.

Herr Teschinsky erkundigt sich nach der Handhabung des Lieferverkehrs.

Herr Schubert berichtet, dass gemäß der Vorabstimmungen mit den Gewerbetreibenden in der Regel keine Belieferung mit LKW erfolge, mit Ausnahme des Getränkelieferanten der ansässigen Gastronomie, die die Polleranlage passieren können werde.

Herr Froh fragt, ob das Parkplatzmoratorium dem Wegfall der Stellplätze zugestimmt habe, was bestätigt wird. Er hinterfragt das Platzangebot für Fußgänger und Radfahrer, wenn die ansässige Gastronomie mit LKW beliefert wird.

Frau Kollmann bestätigt die Freigabe des Projektes durch die Senatskanzlei.

Frau Jekel zeigt die befestigte Breite von 5,50 Meter auf, die neben einem Lieferfahrzeug von 3,50 Meter noch 2 Meter Platz lasse.

Herr Froh möchte wissen, ob die Anlieferbedingungen für Paketdienstleister mit der Polizei abgestimmt wurden. Er sieht das Wendeerfordernis für Lieferfahrzeuge kritisch. Er hinterfragt zudem die Anliefermöglichkeiten für Anwohner und die Zugänglichkeit des Reetwerder für Menschen mit Beeinträchtigung.

Frau Jekel stellt fest, dass die Abstimmung mit der Polizei diesbezüglich abgeschlossen sei.

Frau Kollmann berichtet, dass Anlieferungen/ Umzüge von Anwohnern via Sondernutzungserlaubnis möglich seien. Diese können online und via App beantragt werden.

Mit Blick auf die Sicherheit der Fußgängerzone kritisiert Herr Paulssen das Wendeerfordernis für Lieferfahrzeuge. Er hinterfragt, ob taktile Bodenelemente vorgesehen werden, um die Barrierefreiheit einzuhalten. Hinsichtlich des Behindertenparkplatzes bemängelt er, dass der Aussteigende in den Fahrverkehr geleitet wird.

Frau Petersen-Griem befürwortet die Planungen und erkundigt sich im Hinblick auf die Barrierefreiheit nach der Ausgestaltung der Entwässerungsrinne. Auch sie spricht den möglichen Konflikt mit Rad- und E-Scooterfahrern an.

Frau Jekel erläutert, dass die genaue Ausgestaltung der Entwässerungsrinne, mit einem Absatz von maximal 1,5 bis 2 cm, noch nicht feststeht. Die Kombination der barrierefreien Führung und der Entwässerungsfunktion sind noch in Abstimmung.

Herr Detmer befürwortet die Planungen und bittet um eingehende Prüfung der Barrierefreiheit. Er fragt, warum der untere Abschnitt nicht ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet wurde.

Frau Jekel begründet dies mit der privaten Zufahrt zur Tiefgarage und der Ermöglichung des Wendeverkehrs.

Frau Knüppel erkundigt sich nach dem Umsetzungsdatum.

Frau Kollmann kann dies noch nicht genau benennen, erklärt jedoch, dass dies voraussichtlich das erste Projekt im kommenden Jahr sein werde.

Herr Stachan fragt nach der Baumbilanz und der Ausgestaltung der Spielflächen.

Frau Jekel berichtet, dass zwei Bäume erhalten und zwölf Bäume ersetzt werden. Der Grünanteil werde zudem durch mehrstämmige Stauden- oder Gehölzpflanzungen erhöht. Die genauen Standorte wurden noch nicht festgelegt.

Frau Jacobsen erkundigt sich nach den Kosten des Projektes, um einen Eindruck der Ausgaben pro Anwohner zu erhalten. Außerdem fragt sie, ob eine Messung zu den Emissionen der Bahnstrecke vorliege.

Frau Kollmann erklärt, dass keine Messung der Bahnemissionen vorgenommen wurde. Daten zur Anzahl der Anwohner könne man nicht einsehen. Sie verweist jedoch darauf, dass an der Anwohnerbefragung 71 Haushalte und 12 Betriebe teilgenommen haben. Eine genaue Kosteneinschätzung werde im Frühjahr 2027 mit Eingang der Kostenunterlagen nach der 1. Verschickung möglich sein.

Herr Froh bittet darum, die Anwohner über die 1. Verschickung zu informieren, um ihnen die Möglichkeit der Stellungnahme einzuräumen.

Frau Kollmann bestätigt, dass die Pläne im Stadtteilbüro zur Ansicht ausliegen werden.

Herr Paulssen erkundigt sich, hinsichtlich der Anwendung des Separationsprinzips im Ausfahrt- und Wendebereich des Parkhauses, nach der Anzahl der Stellplätze in diesem.

Frau Jekel erklärt, sie könne keine Aussagen zum privaten Parkhaus machen, gibt jedoch an, dass im Reetwerder in Summe 58 private Stellplätze bestehen. Sie gibt an, den Hinweis aufzunehmen und nochmals zu prüfen.

Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres nimmt Kenntnis.


Anlagen
TOP 5_Reetwerder-Vorstellung-version-d (2197 KB)

Ö 6 - 22-0888

Jahresbericht 2025

Herr Detmer bedankt sich bei der Verwaltung und hebt die Projekte: Friedrich-Frank-Bogen, Vierlandenstraße, Dietrich-Schreyge-Straße und Radroute Plus zwischen Nettelnburg und Oberer Landweg positiv hervor. Als fehlende Projekte benennt er die Radroute Plus zwischen Wehrdeich und Albert-Gebel-Straße sowie die Beleuchtung am Neuallermöher Querweg. Er betont die Bedeutung des Voranbringens der Mobilitätswende und der Sicherheit in Bergedorf.

Frau Knüppel stellt fest, dass laut Jahresbericht 80 ha Forstfläche (S. 66) zum Bestand dazugekommen seien und erkundigt sich nach deren Lage.

Die Verwaltung sichert Antwort zu Protokoll zu.

Protokollnotiz: Die Försterei hat die Verwaltung der Forstfläche Sachsenwald übernommen. Daher hat sich die Größe der Forstfläche geändert.

Herr Froh bedankt sich für die geleistete Arbeit. Er berichtet, dass in einer Senatsantwort auf ein Auskunftsersuchen von einem Beauftragten die Rede war, obwohl seiner Auffassung nach, jeweils ein Fußgänger-, ein Fahrrad- und ein Mobilitätsbeauftragter in Bergedorf tätig seien.

Herr Charles stellt fest, dass im Bezirk eine Fußgänger- und eine Radfahrbeauftragte tätig sind. Hinzu kommen eine Stelle, die auch für Belange der Mobilität zuständig sei sowie eine Stelle über den Hamburg-Takt, die sich um den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen kümmere.

Herr Krohn bedankt sich bei der Verwaltung und bewertet die Einführung des Parkplatzmoratoriums positiv.

Herr Roßborg bedankt sich im Namen seiner Fraktion bei der Verwaltung.

Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres nimmt Kenntnis.

Ö 7 - 22-0880

Rote Fahrradmarkierungen an Konfliktpunkten im Straßennetz Bergedorf - Sicherheit für den Radverkehr jetzt umsetzen (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Herr Detmer resümiert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Froh erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, wenn nicht versichert werden könne, dass ausreichend Mittel seitens der BVM für die Einfärbung bereitstünden. Seine Fraktion erachte die Instandsetzung der weißen Markierungen im Bezirk als vorrangig. Er verweist darauf, dass die BVM im Rahmen einer Anfrage angegeben habe, dass rote Markierungen sukzessive finanziert und bei Neuanlagen berücksichtigt würden und hinterfragt die Umweltfreundlichkeit der chemisch aufgebrachten Rotmarkierungen.

Herr Charles erklärt, dass Weißmarkierungen aus der Rahmenzuweisung Straßen finanziert werden. Man würde versuchen, die Mittel für die Rotmarkierungen über das Bündnis für den Fuß- und Radverkehr der BVM einzuwerben.

Herr Froh erklärt, dass seine Fraktion einem Petitum, das auf eine Finanzierung durch die BVM verweise, zustimmen könne.

Herr Charles berichtet, dass Ende Oktober erste Gespräche über die Mittelverteilung des Bündnisses für Fuß- und Radverkehr geführt werden und der Bezirk das Anliegen an dieser Stelle anbringen würde.

Der Fachausschuss verständigt sich auf die angeregten Änderungen. Das Zeitziel „Ende September 2026“ wird aus Punkt 3 des Petitums gestrichen und dieses um Punkt 4 erweitert. Folgendes Petitum wird einstimmig beschlossen:

Die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:

1. Die zuständige Fachbehörde wird gemäß § 27 BezVG gebeten, an den im Sachverhalt genannten Stellen 1 bis 6 die nach den Hamburger Planungsrichtlinien und der VwV-StVO vorgesehenen roten Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr aufzubringen.

2. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, an den im Sachverhalt genannten Stellen 7 und 8 die nach den Hamburger Planungsrichtlinien und der VwV-StVO vorgesehenen roten Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr aufzubringen.

3. Im Ausschuss für Verkehr und Inneres über den jeweiligen Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen zu berichten.

4. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus den Mitteln der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) erfolgen.

Ö 8 - 22-0909

Radroute 2 (ehemals Veloroute 9) zwischen S Allermöhe und Mittlerer Landweg verbessern und bei Sperrungen besser informieren (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

TOP 8 und 12 werden an dieser Stelle gemeinsam beraten.

Herr Detmer resümiert zunächst die Antwort auf das Auskunftsersuchen (Drucksache: 22-0800.02) und dann den vorliegenden Antrag seiner Fraktion (Drucksache: 22-0909).

Herr Froh äußert, dass Straßenverkehrsbehörde und BVM grundsätzlich verpflichtet seien, eine Woche vor Sperrungen eine Umleitungsstrategie anzubieten und auszuschildern. Wenn dies nicht erfolgt, müsse man darauf hinweisen. Er hinterfragt die Mittelherkunft für der Maßnahme und deren Notwendigkeit angesichts der zukünftigen Erstellung im Rahmen Oberbillwerders durch ReGe und IBA. Eine reine Finanzierung durch die BVM sei aus seiner Sicht denkbar.

Herr Detmer weist darauf hin, dass sowohl das Petitum als auch das Auskunftsersuchen nicht an das Bezirksamt, sondern an die Fachbehörden gerichtet wurden.

Herr Charles erklärt, dass grundsätzlich der Grundeigentümer für die Radroute zuständig sei, wobei der LIG, angesiedelt bei der Finanzbehörde, für das allgemeine Grundvermögen verantwortlich sei. Ein anderes Teilstück liege auf dem Grund der IBA, weshalb hier die BSW zuständig sei. Ob die BVM weitere Mittel investiere, sei fraglich, da es hier um eine Verkehrssicherung gehe und somit BSW und Finanzbehörde zuständig seien und voraussichtlich zunächst auf die Fertigstellung für Oberbillwerder abgestellt werde.

Herr Reumann gibt die Punkte des Petitums einzeln zur Abstimmung: Der Fachausschuss beschließt Punkt 1 mehrheitlich unter Ablehnung der Fraktionen CDU und AfD. Die Punkte 2 und 3 des Petitums werden einstimmig, mit Änderung des Zeithorizonts unter Punkt 3 auf Januar 2027, beschlossen. Das beschlossene und geänderte Petitum lautet wie folgt:

Der Ausschuss für Verkehr und Inneres der Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen, gemäß § 27 BezVG die zuständige Fachbehörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Finanzbehörde zu ersuchen,

1. bei zukünftigen Sperrungen des genannten Abschnitts der Radroute 2 mindestens eine Woche im Voraus durch Hinweisschilder entlang der Strecke auf die Sperrung hinzuweisen und geeignete Umleitungswege auszuschildern;

2. die gefährlichen Stellen, an denen der Belag durch Baumwurzeln oder andere Ursachen aufgebrochen ist und eine Gefährdung für Radfahrende darstellt, zeitnah zu beseitigen;

3. und dem Ausschuss für Verkehr und Inneres spätestens im Januar 2027 zu berichten.

Ö 9 - 22-0943

Für einen sicheren Schulweg zur Clara-Grunwald-Schule (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Der TOP wurde auf die kommende Sitzung verschoben.

Ö 10 - 22-0919

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Keine Wortmeldungen.

Ö 11 - 22-0659.01

Prüfung doppelstöckiger Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Bergedorf

Herr Froh bittet um Aufnahme in die Controllingliste halbjährlich, was einvernehmlich beschlossen wird.

Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres nimmt Kenntnis.

Ö 12 - 22-0800.02

Zustand der Radroute 2 (ehemals Veloroute 9) zwischen Bf. Allermöhe und Mittlerer Landweg (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Der TOP wurde zusammenfassend unter TOP 8 beraten. Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.

Ö 13 - 22-0887.01

Meldeplattformen für störende oder falsch abgestellte Leih-E-Scooter verstärkt publik machen (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Herr Froh bittet um Aufnahme in die Controllingliste jährlich.

Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres nimmt Kenntnis.

Ö 14

Fragen an die Verwaltung (Beantwortung der Fragen, die die Verwaltung bis zum 03.09.26, 08:00 Uhr, schriftlich unter erreicht haben.)

Fragen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

1. Wie hier auf dem Bild am Billgrabendeich Ecke Katendeich zu sehen ist parken hier die Autos legal. Das hier so viele Autos gleichzeitig parken kommt regelmäßig vor und gefährden hier aus unserer Sicht die Schulwegsicherheit. Ein Bürger hat uns das Bild zugeschickt und hinter dem schwarzen Auto, welches am nördlichsten parkt, stehen seine zwei 5-jährigen Kinder. Wie auf dem Bild zu sehen ist, sind die beiden Kinder nicht zu erkennen. Hier müssen viele Schüler, die aus dem nördlichen Billgrabendeich kommen und zur Grundschule Nettelnburg laufen oder nachmittags umgekehrte nach Hause, die Straße queren, da am Billgrabendeich der Gehweg nur auf der westlichen Seite weiter nach Norden verläuft und im Katendeich befindet sich der Weg auf der östlichen Seite.

Der Bürger wünscht sich nachvollziehbar, dass das Halteverbotsschild etwas weiter südlich aufgestellt wird, sodass hier weniger Autos parken können und die Sichtbeziehung zwischen den jüngsten Verkehrsteilnehmer*innen, die auf der östlichen Seite stehen und die Straße queren wollen, und den von Süden kommenden Individualverkehr deutlich verbessert wird. So könnte zum Beispiel das Halteverbotsschild eventuell auch am Straßenschild Billgrabendeich/ Katendeich angebracht werden. Sieht die Polizei hier auch, dass hier das Queren der Straße für die jüngsten Schüler*innen wenn hier wie auf dem Bild zu sehen und auch des Öfteren schon beobachtet wurde so viele Autos parken, zu Schwierigkeiten führt und wenn ja, kann die Polizei eventuell prüfen, dass Halteverbotsschild aus Gründen der Schulwegsicherheit etwas weiter südlich anzuordnen?

Herr Charles berichtet, dass das PK 43 zweimal vor Ort gewesen sei, keine Auffälligkeiten habe feststellen können, dies jedoch weiter im Auge behalte.

Herr Froh merkt an, dass man das alte Halteverbotsschild über Google Maps einsehen könne und er davon ausgehe, dass dieses wegen einer Baustelle o. Ä. zu weit Richtung Wiesnerring gesetzt wurde.

Herr Charles nimmt den Hinweis auf.

2. Inzwischen sind die Bauabreiten am Gehweg entlang des Schleusengrabens gut vorrangekommen. Kann die Verwaltung uns schon mitteilen, wann der Weg entlang des Schleusengrabens von Sander Damm bis zur neuen Brücke und weiter bis zum neuen Park, der sich südlich des zukünftigen Weidenstegquartiers befindet, eröffnet wird? Sobald der Weg gerade zum neuen Park eröffnet wird, wird diese Wegeverbindung auch von vielen Schüler*innen aus dem Schilfpark zur Grundschule Nettelnburg genutzt werden. Aus unserer, Grünen, Sicht ist es sehr wichtig, dass der Zebrastreifen auf Grund der Schulwegsicherheit vorhanden ist, sobald der beschriebene Weg eröffnet wird. Daher schließt sich dann die Frage an, wann der auf der Höhe nördlich des Fiddigshagen geplante Zebrastreifen errichtet wird. Gibt es hier inzwischen einen konkreten Realisierungstermin?

Herr Charles berichtet, dass der Weg von der Schleusengrabenbrücke Richtung Süden derzeit noch gesperrt sei, jedoch nach Abschluss der Restarbeiten in zwei Wochen geöffnet werden könne. Zur Querung Fiddigshagen führt er aus, dass die Errichtung eines Zebrastreifens im Provisorium, einen späteren Anspruch auf diesen nach sich ziehen könnte, der der Errichtung einer Querungshilfe entgegenstünde.

Frau Petersen-Griem unterstreicht, dass Sie die Errichtung eines Zebrastreifens an dieser Stelle für sinnvoll erachte.

Herr Charles gibt an, den Hinweis aufzunehmen, nochmals mit dem PK 43 abzustimmen und zur nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil erneut zu thematisieren.

3. Nach unseren Kenntnissen haben nun von Seiten des Bezirksamts mit allen Beteiligten Gespräche zum geplanten Umbau der Nettelnburger Straße stattgefunden, an denen auch Hamburg Wasser dran teilgenommen hat. Wen dem so ist, dass Hamburger Wasser nun auch an Gesprächen zu dieser Baumaßnahme dran teilgenommen hat, kann uns nun verbindlich ein Starttermin für den Umbau der Nettelnburger Straße genannt werden?

Die Frage wurde unter TOP 4 abgehandelt.

4. Auch sind nach unserem Kenntnisstand nun auch die Bauvorhaben Umbau und Sanierung Friedrich-Fank-Bogen, Sanierung Ladenbeker Furtweg (zwischen den jeweiligen Einfahrten zum Friedrich-Frank-Bogen) und Kreiselbau an der Kreuzung Ladenbeker Furtweg/ Billwerder Billdeich konkreter terminiert worden und auch mit allen beteiligen besprochen worden. Der Umbau des Friedrich-Franks-Bogen soll ja noch in diesem Herbst starten. Der genannte Bau des Kreisverkehrs soll nach unseren Kenntnissen nächstes Jahr stattfinden. Kann uns zu den drei genannten Baumaßnahmen die Verwaltung inzwischen konkretere Starttermine für die Baumaßnahmen benennen? Nach unseren Kenntnissen wird die Sanierung der Ladenbeker Furtweg sich mit der Baumaßnahme Friedrich-Frank-Bogen zeitlich überschneiden. Wenn dem so ist, warum konnten die beiden Baumaßnahmen, die sich beide im direkten Umfeld zueinander befinden und jeweils als gegenseitige Ausweichstrecke dienen, im Vorfeld nicht besser aufeinander abgestimmt werden?

Herr Charles berichtet, dass die Deckensanierung des Ladenbeker Furtweg abgeschlossen ist und nun nur noch Arbeiten auf den Nebenflächen anstünden, wodurch der Autoverkehr nicht beeinträchtigt werde. Die Arbeiten am Friedrich-Frank-Bogen beginnen am 5. Oktober an der nördlichen Kreuzung zum Ladenbeker Furtweg und führten von dort aus Richtung Süden. Die Maßnahme wird vor dem Bau des Kreisverkehrs abgeschlossen sein.

Herr Detmer fragt, ob bei den Arbeiten an den Nebenflächen eine Ampelregelung vorgesehen sei. Er findet es unglücklich, dass zwei Baumaßnahmen an zwei nah beieinander liegenden Straßen, die normalerweise jeweils gegenseitig als Ausweichroute bei Bauarbeiten dienen könnten, gleichzeitig stattfinden.

Herr Charles sichert Antwort zu Protokoll zu.

Protokollnotiz: Nur bei Bedarf soll es eine Ampelschaltung geben. Diese wird auf die Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 täglich geschränkt.

Fragen der SPD-Verkehrsfraktion:

1. Ist Verwaltung bekannt, dass das Hinweisschild am Harnackring auf die Tempo-30-Zone mittlerweile vermoost und nicht mehr leserlich ist? In dem Zusammenhang noch die Nachfrage, ob es auf der anderen Seite besser angebracht wäre?

Herr Charles gibt an, die Frage zuständigkeitshalber an die Stadtreinigung weitergegeben zu haben.

2. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme in der Vierlandenstraße wurden zwei Parkstände für Menschen mit Einschränkungen eingerichtet. Auf welcher Grundlage wurde diese Maßnahme durchgeführt und welche Stellplätze wurden hierdurch ersetzt? Nach Auskunft des LSBG ersetzen die beiden Stellplätze vor der Vierlandenstraße 35 die bisherigen beiden Behindertenstellplätze vor der Vierlandenstraße 26. Eine dokumentierte Begründung der Standortwahl liegt nicht vor. Was spricht gegen eine Verlagerung der Stellplätze in die Straße Am Pool.

Herr Charles erklärt, dass im Zusammenhang mit der Baumaßnahme die Parkstände verändert wurden. Für die Maßnahme sei der LSBG zuständig, an den die Frage weitergegeben wurde.

Protokollnotiz:

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)

Der Standort für die Behindertenstellplätze wurde so gewählt, dass er möglichst nah am Wohnort der berechtigten Person liegt. Der zweite Behindertenstellplatz wurde vom Polizeikommissariat in Abstimmung mit dem Bezirksamt angeordnet. Am 21.09.2026 wurde der Behindertenstellplatz wieder an seinen ursprünglichen Standort zurückversetzt und der Ersatzstandort damit aufgehoben.

3. Gibt es durch die bisherige Verkehrsführung für den Radverkehr in Richtung Norden eine Beschwerde bzw. Konfliktlage zwischen Fußgängern und Radfahrenden bei den Bauarbeiten in der Vierlandenstraße? Am südlichen Ende der Vierlandenstraße wird die Fahrbahn zusätzlich durch Baumaterial verengt. Dadurch staut sich der Verkehr in den Hauptverkehrszeiten bis in die Mitte der Vierlandenstraße zurück, wodurch Lärm und Abgase unnötig an die angrenzenden Wohnhäuser herangeführt werden. Eine Verengung erst im Bereich der Bahngleise könnte diese Belastung deutlich reduzieren, wie schätzt das Amt die Situation ein?

Herr Charles erklärt, die Frage an den LSBG weitergegeben zu haben. An das PK 43 sei bislang keine Beschwerde durch Fußgänger oder Radfahrende herangetragen worden.

Herr Froh berichtet von zwei Behindertenstellplätzen vor der alten Hornkate, die nie belegt seien und bittet bei Gelegenheit um Überprüfung.

Protokollnotiz:

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)

Zu Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr liegen keine Informationen oder Beschwerden vor.

Das Baufeld und damit die Verkehrsführung muss unterschiedlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört eine möglichst reibungslose und sichere Abwicklung des Verkehrs einschließlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Darüber hinaus gibt es zu erfüllende Voraussetzungen für die Bauabläufe, Materialtransport sowie die Sicherheit der Arbeitenden und des Maschinenverkehrs. Es wird kein Baumaterial auf der Straße gelagert. Alle Lagerflächen für Baumaterial liegen innerhalb des Baufeldes und sind mittels Absperrschranken und/oder Leitbaken gesichert. Die Verengung der Fahrspur erfolgt hinter dem Bahnübergang, kurz vor der Lichtsignalanlage. Ein Rückstau des Verkehrs lässt sich in verkehrsstarken Zeiten leider nicht verhindern.

4. Ist dem Bezirksamt der schlechte Zustand des angrenzenden Verbindungsweges vom Katendeich zum SVNA bekannt bzw. wie schätzt das Bezirksamt den Zustand des Weges ein und besteht aus Sicht des Amtes Handlungsbedarf (s. Bilder)?

Antwort des Fachamtes für Sozialraummanagement

Dem Bezirksamt ist der Zustand des angrenzenden Verbindungsweges vom Katendeich zum SVNA bekannt. Der Verbindungsweg befindet sich auf einer öffentlichen Sportanlage und dient überwiegend als Zuwegung zum Parkplatz sowie zur Sportanlage. Zudem ist der Weg als Rettungsweg ausgeschildert.

Vor einigen Wochen kam es auf dem Weg zu einer Versackung mit einem offenen Loch. Die Schadstelle wurde noch am selben Tag fachgerecht geschlossen. Derzeit fehlt an dieser Stelle lediglich noch die abschließende Asphaltierung. Die entsprechenden Arbeiten sind bereits beauftragt und sollen zeitnah durchgeführt werden. Die betreffende Stelle ist etwa 2 x 2 Meter groß. In ihrem derzeitigen Zustand stellt sie keine Gefahr dar; der Weg ist begeh- und befahrbar. Beschwerden, insbesondere seitens der Feuerwehr, liegen dem Bezirksamt hierzu nicht vor.

Unabhängig von der zwischenzeitlich behobenen Schadstelle besteht aus Sicht des Bezirksamtes ein grundsätzlicher Sanierungsbedarf für die gesamte Auffahrt bzw. Zuwegung. Eine umfassende Sanierung ist allerdings nicht kurzfristig umsetzbar. Das Thema wird an den zuständigen Bereich M/BS zur weiteren Prüfung und Berücksichtigung weitergegeben. Eine mögliche Realisierung ist dabei von den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen abhängig.

Die kurzfristige Behebung der aktuellen Schadstelle durch die noch ausstehende Asphaltierung wird unabhängig davon weiterverfolgt.

Frau Petersen-Griem bemängelt den Zustand des Fußweges ausdrücklich, insbesondere für Kinder auf dem Weg zur Schule oder zum Sport.

Herr Froh schlägt vor, diesbezüglich einen interfraktionellen Antrag in die Bezirksversammlung einzubringen.

Fragen der CDU-Fraktion:

1. Nettelnburger Straße - Referenten Hamburg Wasser:

- Wenn keine Referenten kommen, gibt es schon abschließende Gespräche?

- Wie ist der Zeitplan für die einzelnen Baumaßnahmen?

- Müssen weitere Leitungsträger in den Verkehrsflächen Leitungen verlegen?

Die Fragen wurden unter TOP 4 abgehandelt.

2. Baustellenabsicherungselemente:

- Wer ist nach Fertigstellung von Baustellen verantwortlich alle Absperrelemente, sowie Betonplatten für Verkehrszeichen zu entfernen.

- Wer überprüft das?

- Gibt es für jede Baustelle im öffentlichen Raum Abnahmen?

- Welche Abteilungen führen die Abnahmen und Freigaben durch?

Herr Charles erklärt, dass Zuständigkeit und Haftung bei etwaigen Unfällen beim Aufsteller der Baustellenelemente liegen. Dies werde im Rahmen der Begehung/ öffentlichen Abnahme von bezirklichen Baustellen durch die Verwaltung überprüft und etwaige Elemente auch proaktiv beräumt.

Herr Froh verweist auf den Aufgrabeschein und auf die Zuständigkeit des jeweiligen Wegewartes.

Fragen eines Bürgers aus Boberg:

1. Geschwindigkeit:

- Boberg: Am Langberg im Bereich zwischen Schulredder und Kreuzung Heidhorst, Wird subjektiv die angeordneten 30 km nicht eingehalten.

- Dieser Bereich wird stark von Kindern genutzt, die in den Kindergarten oder in die Dünen / Dünenhaus gehen.

- Ist der Polizei das Problem bekannt und könnte da mal kontrolliert werden?

Die Fragen werden von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

2. Ladestationen:

- Wann bekommt die Straße Am Langberg öffentliche Ladestationen für E-Autos?

Herr Charles erklärt, dass die Errichtung von Ladestationen von den Anbietern abhänge, die die Wirtschaftlichkeit möglicher Standorte beurteilen.

Ö 15

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.07.2026, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 06.07.2026 wird einvernehmlich genehmigt.

Ö 16

Verschiedenes

Herr Froh fragt, ob die Baumaßnahme an der Nettelnburger Straße zur nächsten Sitzung vorgestellt werde, was Herr Charles bestätigt. Die Politik habe dann Zeit, bis 14 Tage nach der Sitzung Stellung zu nehmen.