22-0887.01

Meldeplattformen für störende oder falsch abgestellte Leih-E-Scooter verstärkt publik machen

Stellungnahme

Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.14

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Emrich, Froh, Wegner und Fraktion der CDU

Sicherlich hat jeder schon mindestens einmal über einen störend abgestellten Leih-E-Scooter den Kopf geschüttelt oder sich geärgert. Meist ist es wohl dabei geblieben. Man fragt sich, wieso so häufig Leih-E-Scooter störend abgestellt werden. Denn um sicherzustellen, dass die E-Scooter korrekt abgestellt werden, ist die Rückgabe an ein Foto geknüpft, das dokumentiert, wie der E-Scooter abgestellt wurde. Die Anbieter haben dies zu kontrollieren. Wenn durch unrechtmäßiges Abstellen Kosten entstehen, sollten diese eigentlich an den Nutzer bzw. die Nutzerin weitergegeben werden. Dies soll abschreckend wirken. Aber wieso kommt es dann dennoch so häufig zu diesem Ärgernis? Die Vermutung liegt nahe, dass die Anbieter selbst doch nicht wie gewünscht kontrollieren und auch nur in geringem Umfang Kenntnis erlangen.

Es gibt zwar Melde-Systeme für falsch abgestellte Leih-E-Scooter, dies ist aber in der Bevölkerung kaum bekannt. Von den fünf Anbietern in Hamburg können falsch abgestellte E-Scooter von Bolt, Voi und Lime über scooter-melder.de, von Dott per E-Mail an support@ridedott.com und von Ryde per E-Mail an support@ryde-technology.com gemeldet werden. Die FHH hat dann noch ein zentrales Postfach unter E-Scooter-Beschwerden@bvm.hamburg.de eingerichtet.

Aber wer weiß das schon? Dieses zerfranste System ist gerade für Nichtnutzer kaum zu durchschauen und sollte übersichtlicher gestaltet und öffentlich viel besser publik gemacht werden.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zum o.g. Antrag wie folgt Stellung:

Die Anwendung auf scooter-melder.de ist ein Angebot des Verbands „Plattform Shared Mobility“, kein städtisches Angebot. Aktuell sind die Anbieter Bolt, Lime, Voi sowie Dott Teil des Verbandes. Dott ist seit Juli 2026 dort wieder aktiv und ist auch seit 27. Juli 2026 wieder Bestandteil der Anwendung. Die Teilnahme am scooter-melder.de ist an die Mitgliedschaft in der „Plattform Shared Mobility“ geknüpft. Die Teilnahmeverhandlung des Anbieters Ryde läuft derzeit noch.

Die zuständige Behörde wird gem. §27 BezVG aufgefordert,

  1. die Möglichkeit der Meldung von störend oder falsch abgestellten Leih-E-Scootern über scooter-melder.de öffentlich deutlich besser bekannt zu machen.

Die Hinweise zu Adressen und Wegen für falsch abgestellte E-Scooter sind auf dieser Webseite deutlich benannt: Elektro-Tretroller in Hamburg - hamburg.de

Eine FHH-Webseite für das Melden von falschgeparkten Pkw ist nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund muss auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, was auch gegen eine Plakatkampagne oder ähnliches spricht.

  1. darauf hinzuwirken und zukünftig vertraglich gegenüber den Anbietern festzulegen, dass es auf jedem Fahrzeug einen gut sichtbaren Hinweis darüber gibt, wo der störend abgestellte E-Scooter telefonisch und digital gemeldet werden kann.

Ein Hinweis zu den Meldewegen ist in der Regel auf allen Fahrzeugen angebracht. In einem möglichen neuen Rahmenvertrag zu Sondernutzung gilt es, das Format und die Schriftgröße des Hinweises einheitlich zu definieren, um eine gute Lesbarkeit zu schaffen.

  1. darauf hinzuwirken und zukünftig vertraglich festzulegen, dass alle Anbieter verpflichtet sind, dass ihre störend abgestellten E-Scooter zentral, z. B. über scooter-melder.de, gemeldet werden können.

Die BVM prüft rechtlich, ob im Falle eines möglichen neuen Rahmenvertrags die Mitgliedschaft im oben genannten Verband vorgeschrieben werden kann oder ob die Nutzung einer städtischen, noch zu schaffenden Alternative vorgegeben wird.

  1. darauf hinzuwirken und zukünftig alle Anbieter dahingehend vertraglich zu verpflichten, entstandene Umsetzungskosten (analog §3 c Abs. 10 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Sondernutzung von Sharing-E-Scootern und Sharing-E-Bikes durch private Anbieter im öffentlichen Raum für Verwarngelder) ohne Ausnahme an die jeweiligen Verursacher weiterzuleiten. Die Höhe der Umsetzungskosten hat sich dabei an den vereinbarten Pauschalen im genannten Vertrag zu orientieren.

Analog zur Ziffer 3 wird die BVM dies prüfen und auch bewerten, inwieweit dies zielführend ist. Die Hamburger Regelung zur Weiterleitung der Verwarngelder ist deutschlandweit einzigartig.

Petitum/Beschluss

---

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.08.2026
Ö 10.14
Anhänge

---

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.