Rote Fahrradmarkierungen an Konfliktpunkten im Straßennetz Bergedorf - Sicherheit für den Radverkehr jetzt umsetzen
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.2
Antrag
der BAbg.Potthast, Detmer, Brodbeck und Fraktion der GRÜNEN
Im Jahr 2025 verunglückten 11 der 21 Hamburger Verkehrstoten auf dem Fahrrad, mehr als die Hälfte aller Todesopfer im Straßenverkehr. Neun dieser tödlichen Fahrradunfälle ereigneten sich an Kreuzungen oder durch Fehler beim Abbiegen durch PKW und LKW.
Kreuzungen und Einmündungsbereiche sind also die entscheidenden Gefahrenpunkte. Umso wichtiger sind dort Maßnahmen, die den Radverkehr für alle Verkehrsteilnehmenden klar und unmissverständlich sichtbar machen.
Die Hamburger Radverkehrsstrategie und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sehen vor, dass Radfahrstreifen und geschützte Radverkehrsführungen an neuralgischen Punkten rot eingefärbt werden. Diese Markierungen dienen der optischen Abgrenzung von der Kfz-Fahrbahn, erhöhen die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer*innen und ergänzen im besten Fall bauliche Schutzmaßnahmen wie Protektionselemente und Pylonen.
Im Bezirk Bergedorf fehlen diese vorgeschriebenen roten Markierungen jedoch an mehreren bedeutsamen und konfliktreichen Stellen des Straßennetzes:
Die identifizierten Stellen stellen ein vermeidbares Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Kreuzungsbereiche zählen zu den Unfallschwerpunkten, an denen mangelnde Sichtbarkeit des Radverkehrs akute Lebensgefahr bedeuten kann.
Die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:
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