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Rote Fahrradmarkierungen an Konfliktpunkten im Straßennetz Bergedorf - Sicherheit für den Radverkehr jetzt umsetzen

Antrag

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.2

Sachverhalt

Antrag

der BAbg.Potthast, Detmer, Brodbeck und Fraktion der GRÜNEN

Im Jahr 2025 verunglückten 11 der 21 Hamburger Verkehrstoten auf dem Fahrrad, mehr als die Hälfte aller Todesopfer im Straßenverkehr. Neun dieser tödlichen Fahrradunfälle ereigneten sich an Kreuzungen oder durch Fehler beim Abbiegen durch PKW und LKW.

Kreuzungen und Einmündungsbereiche sind also die entscheidenden Gefahrenpunkte. Umso wichtiger sind dort Maßnahmen, die den Radverkehr für alle Verkehrsteilnehmenden klar und unmissverständlich sichtbar machen.

Die Hamburger Radverkehrsstrategie und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sehen vor, dass Radfahrstreifen und geschützte Radverkehrsführungen an neuralgischen Punkten rot eingefärbt werden. Diese Markierungen dienen der optischen Abgrenzung von der Kfz-Fahrbahn, erhöhen die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer*innen und ergänzen im besten Fall bauliche Schutzmaßnahmen wie Protektionselemente und Pylonen.

Im Bezirk Bergedorf fehlen diese vorgeschriebenen roten Markierungen jedoch an mehreren bedeutsamen und konfliktreichen Stellen des Straßennetzes:

  1. Am Beckerkamp mit den Einmündungen Jakob-Kaiser-Straße, Bornmühlenweg:
    Eine rote Radverkehrsführung ist bislang an den Einmündungen bzw. Kreuzungen nicht vorhanden.
  2. Habermannstraße mit den Einmündungen, Bobzinweg/ Goerdelerstraße, Sterntwiete, Max-Eichholz-Ring/ Goerdelerstraße:
    Eine rote Radverkehrsführung ist bislang an den Einmündungen bzw. Kreuzungen nicht vorhanden.
  3. Lohbrügger Landstraße, Einfahrt Bergedorfer Straße:
    Fehlende Markierung im Einmündungsbereich.
  4. Kreuzung Bergedorfer Straße / Vierlandenstraße:
    Eine der größten und meistbefahrenen Kreuzungen im Bezirk, ohne entsprechende Radverkehrsmarkierungen im Knotenbereich.
  5. Bergedorfer Straße/ An den Dünen:
    Hier fehlt auch eine Roteinfärbung.
  6. Bergedorfer Straße/ Krusestraße:
    Auch hier fehlt eine Roteinfärbung.
  7. Ludwig-Rosenberg-Ring / Wilhelm-Bergner-Straße:
    Markierung unvollständig.
  8. Weidenbaumweg/Stuhlrohrstraße/ Busrampe zum ZOB Bergedorf:
    Auch hier fehlt die Roteinfärbung.

Die identifizierten Stellen stellen ein vermeidbares Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Kreuzungsbereiche zählen zu den Unfallschwerpunkten, an denen mangelnde Sichtbarkeit des Radverkehrs akute Lebensgefahr bedeuten kann.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gemäß § 27 BezVG gebeten, an den im Sachverhalt genannten Stellen 1 bis 6 die nach den Hamburger Planungsrichtlinien und der VwV-StVO vorgesehenen roten Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr aufzubringen.
  2. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, an den im Sachverhalt genannten Stellen 7 und 8 die nach den Hamburger Planungsrichtlinien und der VwV-StVO vorgesehenen roten Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr aufzubringen.
  3. Im Ausschuss für Verkehr und Inneres über den jeweiligen Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen bis Ende September 2026 zu berichten.
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Lokalisation Beta
Jakob-Kaiser-Straße Lohbrügger Landstraße Bergedorfer Str. Vierlandenstraße Ludwig-Rosenberg-Ring Wilhelm-Bergner-Straße

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