Transparenz schaffen, Bearbeitungszeiten verkürzen und soziale Härten beim Wohngeld vermeiden
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.3
Wohngeld ist ein gesetzlicher Anspruch und dient der Sicherung angemessenen Wohnens. Lange Bearbeitungszeiten und fehlende Transparenz führen zu erheblichen sozialen Risiken für die Betroffenen. Eine verbesserte Datengrundlage, frühzeitige Information und gezielte Unterstützung können dazu beitragen, Mietschulden und Wohnungsverlust zu verhindern und das Vertrauen in die Verwaltung zu stärken.
Die Antwort des Bezirksamts auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke (Drs. 22-0620.01) zeigt, dass die Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen weiterhin bei durchschnittlich 16 bis 19 Wochen liegen. Für viele Haushalte bedeutet dies monatelange finanzielle Unsicherheit und ein erhöhtes Risiko von Mietrückständen.
Zugleich wird deutlich, dass wesentliche Daten zur sozialen Situation der Antragstellenden – etwa zu laufenden Verfahren, Ablehnungsgründen, Mietrückständen oder drohendem Wohnungsverlust – nicht systematisch erhoben oder bezirksscharf ausgewertet werden. Dadurch fehlt eine belastbare Grundlage, um soziale Härten frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.
Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf, um Transparenz zu erhöhen, soziale Risiken zu minimieren und die Rechte von Wohngeldberechtigten zu stärken.
Die Bezirksversammlung Bergedorf hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 folgende Punkte des Petitums des Antrages beschlossen,
zu denen das Bezirksamt Bergedorf wie folgt Stellung nimmt:
3. Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass Antragstellende bereits bei Antragseingang aktiv und verständlich über die Möglichkeit einer vorläufigen Bewilligung nach § 26a WoGG und bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote bei finanziellen Engpässen informiert werden.
Eine vorläufige Bewilligung von Wohngeld nach §26a WoGG liegt im Ermessen der bezirklichen Wohngeldstellen. Die Prüfung erfolgt von Amtswegen, wenn ein Mindestmaß an Nachweisen in Bezug auf die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das Haushaltseinkommen sowie Nachweise in Bezug auf Miete bzw. Belastung vorliegt. Eine Antragstellung durch die wohngeldbegehrende Person ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei existenzbedrohenden Notlagen prüft die bezirkliche Wohngeldstelle die Gewährung eines Vorschusses nach §42 SGB I.
Sämtliche Informationen zum Wohngeld sowie die relevanten Beratungs-, Antrags- und Serviceangebote sind auf www.hamburg.de/wohngeld übersichtlich gebündelt und verlinkt. Eine persönliche Beratung erfolgt durch die bezirklichen Wohngeldstellen und die Wohngeld-Hotline.
4. Das Bezirksamt wird aufgefordert, der Bezirksversammlung bis spätestens 31.8.2026 über die Umsetzung der genannten Punkte sowie über mögliche weitere Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu berichten.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen prüft aktuell den Einsatz von KI zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten. Darüber hinaus sind dem Bezirksamt keine Maßnahmen des Bundes bzw. der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bekannt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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