Bearbeitungsstau in der Wohngelddienststelle Kleine Anfrage von Blanca Merz und Karsten Strasser (beide Fraktion DIE LINKE)
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit am 19. September 2022 berichtete ein Mitarbeiter des Amtes über die angespannte personelle Situation der Wohngeldstelle. Aus seinem Bericht ergab sich, dass auch vollständig eingereichte Anträge auf Wohngeld derzeit erst nach Bearbeitungszeiten von 20 bis 25 Wochen beschieden werden. Dies führt bei zahlreichen Antragstellerinnen und Antragsstellern, die auf eine zügige Leistungsbewilligung finanziell dringend angewiesen sind, zu erheblicher Sorge und wachsender Unzufriedenheit. Die Kluft zwischen verfassungs- rechtlich verbürgtem sozialstaatlichem Anspruch und der Realität einer unzumutbar verzögerten Bearbeitung von Leistungsanträgen im Bezirksamt wird immer größer. Diese Situation liegt ganz bestimmt nicht an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohngeldstelle, die sich sicher nach Kräften bemühen, der angespannten Situation so gut wie möglich gerecht zu werden.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Zahlen werden statistisch nicht erfasst. Es sind daher nur vereinzelt Auskünfte möglich. Die Zahlen bewegten sich insgesamt zwischen 12 und 25 Monaten im Maximum. Im März 2022 lag die Bearbeitungszeit bei rund 14 Wochen, derzeit liegt sie bei rund 22 Wochen.
Zu 2:
Eine umfassende Aufstellung der Kontakte zur zuständigen Fachbehörde (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) liegt nicht vor. Es kann nachvollzogen werden, dass der zuständige Fachamtsleiter Informationen per Mail zumindest im September 2021 und 2022 übermittelt hatte. Darüber hinaus gab es aber auch Gespräche, die nicht dokumentiert wurden. Auch anhand einer Bürgerbeschwerde konnte die BSW die Situation in Altona erkennen.
Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis?
Zu 3:
Nein. Die Erhöhung der VZÄ wurde nicht verlangt.
Zu 4:
Die mit diesem Thema befasste Arbeitsgemeinschaft tagt weiterhin.
4.a Ggf.: Welcher Personalmehrbedarf wurde festgestellt?
Zu 4.a:
Siehe Antwort zu 4.
4.b Falls noch kein Ergebnis vorliegt: Warum liegt noch kein Ergebnis vor?
Zu 4.b:
Siehe Antwort zu 4.
4.c Wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen?
Zu 4.c
Hierzu lässt sich noch keine Aussage treffen.
Zu 5:
Die Daten werden so nicht erhoben. Angegeben werden kann die Anzahl der aktiven Leistungsfälle mit Zahlungen im laufenden Monat bezogen auf die gesamte Abteilung. Dies bildet die Zahl der Fälle jedoch nicht umfassend ab (z.B. Ablehnungen).
Jan. |
Feb. |
Mrz. |
Apr. |
Mai |
Jun. |
Jul. |
Aug. |
Sep. |
Okt. |
1176 |
1163 |
1184 |
1145 |
1169 |
1243 |
1214 |
1139 |
3056* |
1082 |
*Im September hat der Heizkostenzuschuss die Anzahl der Fälle mehr als verdoppelt.
Zu 6:
Ja. Die Anzahl der Überlastungszeigen lässt sich nur in Bezug auf einen konkreten Zeitraum darstellen. Zuletzt wurden Überlastungsanzeigen in den Jahren 2019 und 2020 gestellt. In 2021 und 2022 wurde formlos erklärt, dass die Belastungssituation weiter fortbesteht. Die eingeleiteten Maßnahmen lassen sich den als Anlage beigefügten Präsentationsfolien entnehmen.
Zu 7:
Siehe Anlagen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Situation Wohngeld 2021
Situation Wohngeld 2022