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Bearbeitungsstau in der Wohngelddienststelle Kleine Anfrage von Blanca Merz und Karsten Strasser (beide Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 19.12.2022 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 9.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit am 19. September 2022 berichtete ein Mitarbeiter des Amtes über die angespannte personelle Situation der Wohngeldstelle. Aus seinem Bericht ergab sich, dass auch vollständig eingereichte Anträge auf Wohngeld derzeit erst nach Bearbeitungszeiten von 20 bis 25 Wochen beschieden werden. Dies führt bei zahlreichen Antragstellerinnen und Antragsstellern, die auf eine zügige Leistungsbewilligung finanziell dringend angewiesen sind, zu erheblicher Sorge und wachsender Unzufriedenheit. Die Kluft zwischen verfassungs- rechtlich verbürgtem sozialstaatlichem Anspruch und der Realität einer unzumutbar verzögerten Bearbeitung von Leistungsanträgen im Bezirksamt wird immer größer. Diese Situation liegt ganz bestimmt nicht an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohngeldstelle, die sich sicher nach Kräften bemühen, der angespannten Situation so gut wie möglich gerecht zu werden.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Wie hat sich die Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen seit Jahresbeginn 2022 entwickelt? Bitte die durchschnittliche Wartezeit der antragstellenden Personen in Wochen angeben, wenn möglich für jeden Monat des Jahres 2022.

 

Zu 1:

Die Zahlen werden statistisch nicht erfasst. Es sind daher nur vereinzelt Auskünfte möglich. Die Zahlen bewegten sich insgesamt zwischen 12 und 25 Monaten im Maximum. Im März 2022 lag die Bearbeitungszeit bei rund 14 Wochen, derzeit liegt sie bei rund 22 Wochen.

 

  1. Wann und von wem ist die angespannte Personalsituation und der daraus resultierende Bearbeitungsrückstand bei Wohngeldanträgen gegenüber welcher Fachbehörde des Senats mitgeteilt worden?

 

Zu 2:

Eine umfassende Aufstellung der Kontakte zur zuständigen Fachbehörde (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) liegt nicht vor. Es kann nachvollzogen werden, dass der zuständige Fachamtsleiter Informationen per Mail zumindest im September 2021 und 2022 übermittelt hatte. Darüber hinaus gab es aber auch Gespräche, die nicht dokumentiert wurden. Auch anhand einer Bürgerbeschwerde konnte die BSW die Situation in Altona erkennen.

 

  1. Ist eine Aufstockung des aktuellen Personalbestands - sechs Mitarbeitenden (5,27 VZÄ) und der Abschnittsleitung (Vollzeit) – gefordert worden?

Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis?

 

Zu 3:

Nein. Die Erhöhung der VZÄ wurde nicht verlangt.

 

  1. Zu welchem Ergebnis ist die Zeitschätzung „kleine Personalbemessung“ gekommen?

 

Zu 4:

Die mit diesem Thema befasste Arbeitsgemeinschaft tagt weiterhin.

 

4.a Ggf.: Welcher Personalmehrbedarf wurde festgestellt?

 

Zu 4.a:

Siehe Antwort zu 4.

 

4.b Falls noch kein Ergebnis vorliegt: Warum liegt noch kein Ergebnis vor?

 

Zu 4.b:

Siehe Antwort zu 4.

 

4.c Wann ist mit dem  Ergebnis zu rechnen?

 

Zu 4.c

Hierzu lässt sich noch keine Aussage treffen.

 

  1. Wie viele Akten – einschließlich Krankheits- und Urlaubsvertretungen – sind je- der einzelnen Mitarbeiterin bzw. jedem Mitarbeiter durchschnittlich zur Bearbeitung zugeordnet? Bitte die durchschnittliche Zahl der Akten, wenn möglich für jeden Monat des Jahres 2022 angeben.

 

Zu 5:

Die Daten werden so nicht erhoben. Angegeben werden kann die Anzahl der aktiven Leistungsfälle mit Zahlungen im laufenden Monat bezogen auf die gesamte Abteilung. Dies bildet die Zahl der Fälle jedoch nicht umfassend ab (z.B. Ablehnungen).

 

Jan.

Feb.

Mrz.

Apr.

Mai

Jun.

Jul.

Aug.

Sep.

Okt.

1176

1163

1184

1145

1169

1243

1214

1139

3056*

1082

*Im September hat der Heizkostenzuschuss die Anzahl der Fälle mehr als verdoppelt.

 

  1. Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle Überlastungsanzeigen gestellt? Wenn ja: Wie viele? Bitte jeweils mitteilen, ob und welche Maßnahmen aufgrund der einzelnen Überlastungsanzeige eingeleitet wurden.

 

Zu 6:

Ja. Die Anzahl der Überlastungszeigen lässt sich nur in Bezug auf einen konkreten Zeitraum darstellen. Zuletzt wurden Überlastungsanzeigen in den Jahren 2019 und 2020 gestellt. In 2021 und 2022 wurde formlos erklärt, dass die Belastungssituation weiter fortbesteht. Die eingeleiteten Maßnahmen lassen sich den als Anlage beigefügten Präsentationsfolien entnehmen.

 

  1. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen wieder auf ein akzeptables Niveau zurückzuführen? Welche Maßnahmen sind noch geplant und wann werden diese realisiert?

Zu 7:

Siehe Anlagen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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