Spielraum des Gesetzes nutzen: Vorläufige Zahlungen des Wohngelds nach §26a in den Wohngeld-Dienststellen regelhaft ermöglichen Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Den Antworten des Senats auf eine schriftliche kleine Anfrage der Linksfraktion in der Bürgerschaft (Drucksache 22/10914) zufolge beträgt der momentane Bearbeitungsrückstand der Wohngeld-Dienstelle in Wandsbek auch nach der zur Entlastung der bezirklichen Dienststellen eingeführten Zentralen Wohngeldstelle (ZeWo) weiterhin 12 Wochen.
Eine solch lange Wartezeit ist für Menschen, die angesichts der hohen Lebenshaltungskosten dringend auf die ihnen zustehenden Unterstützungsleistungen angewiesen sind und in der Regel kaum über nennenswerte Reserven verfügen, nicht hinnehmbar.
Laut §26a des Wohngeldgesetzes (WoGG) besteht jedoch die Möglichkeit, dass vorläufige Zahlung des Wohngelds erfolgen, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs „voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist“.
Der Senat schreibt, dass laut Verwaltungshinweisen des zuständigen Bundeministeriums als „längere Zeit“ ein Zeitraum von höchstens 4 Wochen anzusehen ist.
Demzufolge haben viele Antragsstellende aktuell Anspruch auf eine vorläufige Zahlung. Allerdings schreibt der Senat, dass aktuell für ganz Hamburg keine Anträge auf vorläufige Zahlungen vorliegen würden.
Dieser Zustand ist aus Sicht der Linksfraktion Wandsbek nicht hinnehmbar.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
keine Anlage/n