Verzögerungen beim Wohngeld bringen finanziell schwache Familien in prekäre Situationen
16.10.2023
Lfd. Nr. 230 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Janina Satzer und Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)
Verzögerungen beim Wohngeld bringen finanziell schwache Familien in prekäre Situationen
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Das Wohngeld (gem. Wohngeldgesetz (WoGG)) soll Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Laut Internetseite der Stadt Hamburg beträgt die aktuelle Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen im Mittel 13 Wochen.
Es ist jedoch leider festzustellen, dass sich die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung von Wohngeldfolgeanträgen beim Bezirksamt Eimsbüttel massiv verzögert. Wohngeldberechtigte Bürgerinnen und Bürger klagen über die sehr schleppende Abarbeitung sowie die nicht zeitnahe Anforderung nachzureichender Dokumente, die zu einer endgültigen Bewilligung und Auszahlung nötig sind. In der Praxis bedeutet dies, dass sich die Bearbeitungszeit – von Beantragung bis Auszahlung – über viele Monate hinzieht und die o.g. 13 Wochen massiv (bis zu einem Jahr!) überschreitet. Es ist nachvollziehbar, dass das monatelange Ausfallen von Wohngeldzahlungen Berechtige, insbesondere finanziell schwache Familien mit Kindern, in prekäre Situationen und finanzielle Nöte bringt. Diese Situation wird noch dadurch verstärkt, dass die Bewilligung weiterer Leistungen für Familien vom Vorliegen eines Bewilligungsbescheides für Wohngeld abhängen. Hier sind zu nennen: der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, die Befreiung von sämtlichen Kita-Gebühren und den Bezug von Leistung im Rahmen des Bildungspakets (BuT-Leistungen).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:
Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit durchschnittlich 3 Monate.
Eine längere Bearbeitungsdauer kommt in Einzelfällen vor. Die Ursachen sind jeweils vom Einzelfall abhängig. Mögliche Ursachen sind das Zusammenfallen von Krankheitsausfällen, Urlaubszeiten, Einarbeitungen und Vakanzen. Gelegentlich kommt es auch durch Büroversehen zu Verzögerungen.
Falls nein, warum nicht?
Es handelt sich hier um ein strukturelles Problem einer kleinen Organisationseinheit. Es ist davon auszugehen, dass die Lage sich nach wenigen Monaten des Personalübergangs aus der ZeWo 2024 deutlich verbessert. Hinsichtlich etwaiger Büroversehen, handelt es sich um Einzelfallprobleme.
Eins bis sechs Wochen.
Nein. Eine anlasslose regelmäßige Information ist neben der regulären Antragbearbeitung und der damit zusammenhängenden Kommunikation personalplanerisch nicht vorgesehen.
Nein. Vorläufige Zahlungen werden in Einzelfällen nach dem spezialgesetzlichen § 26a WoGG bewilligt.
Siehe Frage 6.
Es können Bürgergeld oder Grundsicherung beantragt werden. Sollte das Wohngeld höher sein, als die von dort gezahlter Leistung, können diese Stellen einen Erstattungsanspruch geltend machen.
ohne
keine
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