21-4197

Verzögerungen beim Wohngeld bringen finanziell schwache Familien in prekäre Situationen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

16.10.2023

Lfd. Nr. 230 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Janina Satzer und Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)

 

Verzögerungen beim Wohngeld bringen finanziell schwache Familien in prekäre Situationen

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Das Wohngeld (gem. Wohngeldgesetz (WoGG)) soll Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Laut Internetseite der Stadt Hamburg beträgt die aktuelle Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen im Mittel 13 Wochen.

Es ist jedoch leider festzustellen, dass sich die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung von Wohngeldfolgeanträgen beim Bezirksamt Eimsbüttel massiv verzögert. Wohngeldberechtigte Bürgerinnen und Bürger klagen über die sehr schleppende Abarbeitung sowie die nicht zeitnahe Anforderung nachzureichender Dokumente, die zu einer endgültigen Bewilligung und Auszahlung nötig sind. In der Praxis bedeutet dies, dass sich die Bearbeitungszeit – von Beantragung bis Auszahlung – über viele Monate hinzieht und die o.g. 13 Wochen massiv (bis zu einem Jahr!) überschreitet. Es ist nachvollziehbar, dass das monatelange Ausfallen von Wohngeldzahlungen Berechtige, insbesondere finanziell schwache Familien mit Kindern, in prekäre Situationen und finanzielle Nöte bringt. Diese Situation wird noch dadurch verstärkt, dass die Bewilligung weiterer Leistungen für Familien vom Vorliegen eines Bewilligungsbescheides für Wohngeld abhängen. Hier sind zu nennen: der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, die Befreiung von sämtlichen Kita-Gebühren und den Bezug von Leistung im Rahmen des Bildungspakets (BuT-Leistungen).

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:

 

  1. Wie lang ist die aktuelle mittlere Bearbeitungsdauer von Wohngeldfolgeanträgen im Bezirksamt Eimsbüttel?

 

Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit durchschnittlich 3 Monate.

 

  1. Sind dem Bezirksamt die beschriebenen massiven zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Wohngeldfolgeanträgen bekannt und wenn ja, was sind die Ursachen?

 

Eine längere Bearbeitungsdauer kommt in Einzelfällen vor. Die Ursachen sind jeweils vom Einzelfall abhängig. Mögliche Ursachen sind das Zusammenfallen von Krankheitsausfällen, Urlaubszeiten, Einarbeitungen und Vakanzen. Gelegentlich kommt es auch durch Büroversehen zu Verzögerungen.

 

  1. Ist es absehbar, dass die ggf. unter 2. beschriebenen Ursachen beseitigt werden? Wenn ja, wann und wie?

Falls nein, warum nicht?

 

Es handelt sich hier um ein strukturelles Problem einer kleinen Organisationseinheit. Es ist davon auszugehen, dass die Lage sich nach wenigen Monaten des Personalübergangs aus der ZeWo 2024 deutlich verbessert. Hinsichtlich etwaiger Büroversehen, handelt es sich um Einzelfallprobleme.

 

  1. Wie lange dauert es im Mittel, bis Antragstellende Nachforderungen zu fehlenden bzw. ergänzenden Dokumenten erhalten?

 

Eins bis sechs Wochen.

 

  1. Werden Antragstellende während der Bearbeitung regelmäßig über den Bearbeitungsstand informiert bzw. ist dieser online einsehbar? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Eine anlasslose regelmäßige Information ist neben der regulären Antragbearbeitung und der damit zusammenhängenden Kommunikation personalplanerisch nicht vorgesehen.

 

  1. Ist bei klarer Antragslage eine Vorschusszahlung gem. § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I., z.B. im Rahmen einer Härtefallregelung auch dann möglich, wenn Nachforderungen bereits eingegangen aber noch nicht bearbeitet wurden? Auch in diesen Fällen besteht ggf. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach, zur Feststellung seiner Höhe ist jedoch voraussichtlich noch längere Zeit erforderlich. Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Vorläufige Zahlungen werden in Einzelfällen nach dem spezialgesetzlichen § 26a WoGG bewilligt.

 

  1. Wenn eine Vorschusszahlung zu 6. nicht möglich ist, welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um diesen Zustand zu ändern?

 

Siehe Frage 6.

 

  1. Welche anderen Möglichkeiten der öffentlichen Förderung hätten betroffene Familien, den finanziellen Ausfall, der durch die übermäßig lange Bearbeitungsdauer bedingt ist, zu kompensieren? Öffentliche Fördermöglichkeiten bei laufender Wohngeldbeantragung bitte auflisten.

 

Es können Bürgergeld oder Grundsicherung beantragt werden. Sollte das Wohngeld höher sein, als die von dort gezahlter Leistung, können diese Stellen einen Erstattungsanspruch geltend machen.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

   

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