22-0745

Fachverfahren für Wohngeld sinnvoll konzipieren - geänderte Fassung

Antrag

Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.2

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

der BAbg. Brodbeck und Grüne Fraktion

Wohngeld ist ein gesetzlicher Anspruch und dient der Sicherung angemessenen Wohnens. Lange Bearbeitungszeiten und fehlende Transparenz führen zu erheblichen sozialen Risiken für die Betroffenen. Eine verbesserte Datengrundlage, frühzeitige Information undgezielte Unterstützung können dazu beitragen, Mietschulden und Wohnungsverlust zu verhindern und das Vertrauen in die Verwaltung zu stärken.

Die Antwort des Bezirksamts auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke (Drs. 22-0620.01) zeigt, dass die Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen weiterhin bei durchschnittlich 16 bis 19 Wochen liegen. Für viele Haushalte bedeutet dies monatelange finanzielle Unsicherheit und ein erhöhtes Risiko von Mietrückständen.

Zugleich wird deutlich, dass wesentliche Daten zur sozialen Situation der Antragstellenden etwa zu laufenden Verfahren, Ablehnungsgründen, Mietrückständen oder drohendem Wohnungsverlust nicht systematisch erhoben oder bezirksscharf ausgewertet werden. Dadurch fehlt eine belastbare Grundlage, um soziale Härten frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.

Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf, um Transparenz zu erhöhen, soziale Risiken zu minimieren und die Rechte von Wohngeldberechtigten zu stärken.

In der Bezirksversammlung am 26.02.2026 erklärte das Bezirksamt, dass eine Auswertung der abgefragten Daten nur manuell möglich sei und dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre, aber zurzeit die Weiterentwicklung des Fachverfahrens für Wohngeldanträge geprüft wird.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung beschließt nach § 27 BezVG, die zuständige Fachbehörde aufzufordern, dass das Fachverfahren für Wohngeldanträge so konzipiert wird, dass eine systematische und bezirksscharfe Auswertung folgender Daten zukünftig möglich ist:
    1. Die Anzahl der aktuell in Bearbeitung befindlichen Wohngeldanträge,
    2. die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im Bezirk,
    3. die Anzahl der vorläufigen Bewilligungen nach § 26a Wohngeldgesetz,
    4. die Gründe für die Ablehnung von Wohngeldanträgen,
    5. lle von Mietrückständen oder drohendem Wohnungsverlust während der Bearbeitungszeit
    6. und die priorisierten Bearbeitungen aufgrund sozialer Härtefälle.
  1. Die zuständige Behörde teilt der Bezirksversammlung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang mit, ob und in welcher Form die Empfehlung berücksichtigt wird.
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