Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Strate erklärt, es habe eine gemeinsame Sprechersitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung zur OZM Art Galerie aus der Sternschanze gegeben. Diese sei 2018 abgerissen worden. Es seien Standortfragen beraten worden.
Vertreter der Initiative Bahrio 68 stellen Ihr Schreiben vor und kritisieren die Massivität in den Festsetzungen des Bebauungsplans. Es sei unklar, warum es nicht zu einer Geschossreduzierung gekommen sei. Durch die geschlossene Bauweise werde die Durchlüftung eingeschränkt, was die Situation des Schutzgutes Luft verschlechtere. Außerdem gebe es eine fachliche Weisung des Senats. Es sei unklar, warum der Senat eine demokratische Abstimmung der Bezirksversammlung beschneide und der Planungsausschuss in diesem Verfahren nur eine beratende Rolle einnehme.
Herr Leonhardt erläutert das laufende Verfahren. Grundsätzlich liege die Kompetenz für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren beim Senat. Dieser habe dieses Recht auf die Bezirke übertragen. Der Senat habe die Möglichkeit, diese Kompetenz zurückzuholen oder, wie im vorliegenden Fall, fachliche Weisungen gem. § 45 BezVG auszusprechen.
Die fachliche Weisung des Senats verpflichte das Bezirksamt, das Bebauungsplanverfahren nach dem planerischen Grundkonzept des Senats durchzuführen. Dieses sehe an dieser Stelle vier Geschosse vor. Die Bezirksversammlung könne das Konzept nicht ändern. Dahingehende Beschlüsse seien nicht bindend, da es sich um keine bezirkliche Angelegenheit handle. Nur wenn im Abwägungsvorgang zwingende Gründe aufträten, könne eine Reduzierung der Geschosse denkbar sein. Diese Gründe könnten vielfältig sein, beispielsweise seien Verschattung oder umweltrechtliche Belange denkbar. Nur ein überwiegender, privater oder öffentlicher Grund könne es im Abwägungsprozess fraglich erscheinen lassen, ob die Planung noch haltbar sei.
Die Rechte der Mitglieder der Bezirksversammlung seien gemäß eines Urteils (siehe Anlage) des Hamburgischen Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2014 nicht verletzt, da es sich bei dem Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 68 um keine bezirkliche Angelegenheit handle, in der die Bezirksversammlung bindende Beschlüsse fassen könne. Weiter bestehen bleibe das Recht der Bezirksversammlung, am Ende des Verfahrens der Feststellung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Bei einer Ablehnung durch die Bezirksversammlung sei eine Evokation des Bebauungsplanverfahrens durch den Senat rechtstechnisch möglich. Auch die Bürgerschaft könne einen Bebauungsplan feststellen, wenn die Bezirksversammlung die Feststellung ablehne.
Gemäß der Vorschriften des BauGB könne nur ein Plan ausgelegt werden. Es sei nicht möglich zusätzlich eine Alternativplanung auszulegen.
Verschiedene Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass die Bezirksversammlung die Feststellung ablehnen könne, ein solcher Beschluss jedoch voraussichtlich beanstandet werde.
Herr Flemming regt an, am weiteren Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht teilzunehmen. Die Mitglieder der Bezirksversammlung seien in diesem Verfahren vom Senat ausgehebelt worden. Möglicherweise könne vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.
Herr Adrian merkt an, die SPD-Fraktion sei gegen die Massivität des Bauvorhabens. Mit drei Geschossen sei die Bevölkerung möglicherweise einverstanden. Wohnungsbau an der betroffen Stelle sei zwar gewollt, jedoch nicht in der bislang angestrebten Höhe. Nun müsse sich die Bürgerschaft zu dem Thema äußern.
Herr Kaeser wirft ein, dass die Bezirksversammlung nicht an Weisungen des Senats gebunden sei.
Herr Dr. Schülke erklärt, dass ihm die fachliche Weisung des Senats unbekannt sei. Einsicht sei ihm vom Amt mit der Begründung abgelehnt worden, dass es sich um ein behördeninternes Schriftstück handle.
Er bittet das Amt, das Urteil des Hamburgischen Verwaltungsgerichts, auf das sich Herr Leonhardt beziehe, an den Ausschuss zu übermitteln.
Herr Strate merkt an, dass auch er die fachliche Weisung nicht kenne. In der Regel seien alle Aspekte, die ein Bebauungsplanverfahren beeinflussen könnten, öffentlich. Die Frage, ob die fachliche Weisung des Senats zu Bahrenfeld 68 dem Ausschuss vertraulich oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden könne, werde auf Wiedervorlage gelegt.
Herr Gerdelmann stellt fest, das Amt werde klären, ob die fachliche Weisung dem Ausschuss zur vertraulichen Kenntnisnahme oder wegen einer Relevanz für das Bauleitverfahren öffentlich zugänglich gemacht werden könne.
[Nachtrag zu Protokoll: Ein Schreiben des Staatsrates der BSW, das Begleitschreiben des Rechtsamtes Altona vom 24.05.2019 und das Hinweisschreiben vom 14.03.2019 sind in den Anlagen aufgeführt. Die Fraktionsvorsitzenden sowie die damaligen Gruppen der FDP und der AfD haben den entsprechenden Senatsdrucksachentwurf "Anweisung an das BezA Altona B-Plan Bahrenfeld 68" am 09.05.2017 per Mail erhalten. Die Übersendung der fachlichen Weisung des Senats an den Ausschuss kann nicht erfolgen.]
Frau Boehlich bittet das Amt, mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu klären, wie der Senat das Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 68 bei einer Ablehnung der Feststellung durch die Bezirksversammlung fortsetze. Dies hätte schon im Vorfeld öffentlich kommuniziert werden sollen.
Es sei wichtig, dass die Stadt handlungsfähig bleibe. Beschlüsse des Planungsausschusses, wie eine Dreigeschossigkeit festzusetzen, würden das Verfahren nur noch länger andauern lassen.
Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass gemäß Seite 36 des Entwurfs der Begründung des Bebauungsplans der Ist-Zustand eine ungünstige luftklimatische Situation beinhalte. Durch den Bebauungsplan werde die Begrünung zunehmen, was einen positiven Effekt auf das Klima haben könnte.
Herr Szczesny kündigt für die Bezirksversammlung einen Antrag an, den Aufstellungsbeschluss zurückzunehmen. Des Weiteren beantragt er, das Bezirksamt gem. § 19 II BezVG aufzufordern, den Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 nicht auszulegen.
Herr Leonhardt merkt an, dass nach seinem Verständnis ein Beschluss, den Aufstellungsbeschluss zurückzunehmen, keine Auswirkungen hätte.
Eine Vertreterin der Initiative Bahrio 68 erklärt, der § 19 BezVG Antrag von Herrn Szczesny werde von der Initiative begrüßt. Ein Beschluss könne zumindest politische Konsequenzen haben. Der Senat habe sich für eine fachliche Weisung entschieden, um ein Bürgerbegehren zu verhindern. Der genaue Inhalt der Weisung sei auch für die Öffentlichkeit interessant.
Da die luftklimatische Situation schon jetzt schlecht sei, würde eine höhere Bebauung die Situation voraussichtlich verschlechtern. Die vorgesehene Dachbegrünung helfe nicht, das Problem zu lösen. Der Bebauungsplan widerspreche dem Landschaftsprogramm und der Freiraumbedarfsanalyse. Weiter seien die angrenzenden Gebäudeeigentümer noch nicht beteiligt worden.
Herr Adrian beantragt folgende Ergänzung zu Herrn Szczesnys Antrag:
„[…] sondern mit einer Geschossigkeit von drei Geschossen plus Staffel auszulegen.“
Der Planungsausschuss lehnt den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion ab.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gem. § 19 II BezVG aufgefordert, den Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 nicht auszulegen.
Der TOP mit der Drucksache 20-5639 (siehe Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Dr. Schülke erklärt, es sei sinnvoll, den Antrag zu schieben.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache im Einvernehmen, bis die Ergebnisse der Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Bahrenfeld 68 vorliegen.
Herr Jacobs (ARGE Kirchhoff/Jacobs) stellt die Ergebnisse der Repräsentativuntersuchung zum Thema „Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Nord in Aufstellung“ anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor. Darüber hinaus berichtet er, die Entwicklung der Neuvermietungsmieten ergebe, dass Altona-Nord teurer werde. In der Grafik der Präsentation fehlten die Angaben der SAGA Unternehmensgruppe und der Genossenschaften. Aktuell liege die durchschnittliche Neuvermietungsmiete bei 10,90 Euro pro Quadratmeter. Die Bestandsmieten lägen bei 9,17 Euro. Es gebe demnach Spielraum für Investitionen. An etwa einem Viertel der betrachteten Häuser seien zudem Defizite festgestellt worden. Aus den Untersuchungsergebnissen könne geschlussfolgert werden, dass negative Folgen für den Stadtteil wie Segregation zu erwarten seien. Daher werde der Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung empfohlen.
Zwischen dem Süden und dem Norden des Stadtteils gebe es keine großen Strukturunterschiede. Eine detaillierte Abgrenzung auf Baublockebene sei schwierig und würde einen Flickenteppich ergeben, der schwer zu rechtfertigen sei.
Frau Michalzik merkt an, die Entwürfe der Verordnung und der Begründung seien für die Sitzung am 20.03.2019 zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung vorgesehen. Eine Kurzfassung des Berichts über die Untersuchungsergebnisse in Altona-Nord könne dann möglicherweise an den Ausschuss gegeben werden.
Herr Szczesny erklärt, dass es sich um ein sehr wichtiges Thema handle und der Abgleich der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Zeit in Anspruch nehme.
Frau Nitzl stellt fest, dass sich nur wenige Änderungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergeben hätten.
Frau Göller-Meier merkt an, dass die Einwendungen schon in das Nahversorgungskonzept eingeflossen seien.
Herr Strate kündigt an, dass bei einer Vertagung das Nahversorgungskonzept nicht erneut gedruckt werde.
Die CDU-Fraktion meldet vierwöchigen Beratungsbedarf an. Der Planungsausschuss ist einvernehmlich einverstanden, dass die Drucksache in der Sitzung am 20.03.2019 behandelt wird.
Angemeldet von der CDU-Fraktion.
Herr Szczesny erklärt, es sei wichtig, mit den jetzigen Bewohnern das Bauvorhaben des Bauvereins der Elbgemeinden (BVE) zu beraten und auch die Öffentlichkeit zu informieren. Vertreter der BVE hätten mit ihm telefoniert und sich bereit erklärt, zu berichten.
Ein Vertreter des BVE berichtet zum Bauvorhaben Groth Sahl / Hobökentwiete / Klövensteenweg Folgendes:
Es sei geplant, mit Flyern zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, in der das Bauvorhaben vorgestellt werde. Eine solche Veranstaltung sei nach den Frühjahresferien denkbar. Schon 2017 sei über die Idee der Überplanung der Fläche informiert worden.
Herr Adrian wirft ein, er habe das Bauvorhaben in Rissen positiv öffentlich kommuniziert.
Frau Göller-Meier führt aus, es werde eine Befreiung für ein Vollgeschoss auf zwei Vollgeschosse und für die Überschreitung der bebaubaren Fläche von 0,20 um 0,02 auf 0,22 beantragt. Aus Sicht des Amtes füge sich das Bauvorhaben gut ein.
Verschiedene Ausschussmitglieder erklären, dass das Bauvorhaben zunächst den Mitgliedern und der Öffentlichkeit vorgestellt werden solle, bevor ein Bauvorbescheid beschieden werde.
Herr Szczesny merkt an, ein Vorbescheid könne erst nach der Beteiligung der Öffentlichkeit beschieden werden, um bei Kritik aus der Bevölkerung noch reagieren zu können.
Er regt an, die südlichen fünf Häuser am Grot Sahl niedriger zu bauen als die nördlichen, um eine Verschattung der nördlichen Häuser zu vermeiden. Des Weiteren sei das Gelände nach Norden leicht abschüssig.
Herr Jarowoy bittet, nicht zu viele Details schon jetzt zu klären und in einer späteren Sitzung eine Empfehlung für den Bauausschuss zu erarbeiten. Weiter bittet er alle Anträge einzeln abzustimmen.
Der Planungsausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, das Konzept des BVE zum Bauvorhaben Grot Sahl / Hobökentwiete / Klövensteenweg unter der Voraussetzung positiv zur Kenntnis zu nehmen, dass die fünf südlichen Häuser am Grot Sahl niedriger seien als die fünf nördlichen, straßenseitigen Häuser.
Der Planungsausschuss bittet den BVE einstimmig, seine Mitglieder und die Öffentlichkeit über das Bauvorhaben zu informieren.
Der Planungsausschuss beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, nach Beteiligung der Mitglieder das Thema erneut im Ausschuss zu beraten und eine Empfehlung für den Bauausschuss zu erarbeiten.
Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich gegen eine Stimme aus der CDU-Fraktion und die Stimme der FDP-Fraktion zu.
Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Vertagt aus der Sitzung vom 06.02.2019.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache im Einvernehmen in die nächste Wahlperiode.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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