Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 42 (Baurs Park) im ergänzenden Verfahren nach § 214 abs. 4 BauGB Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Gegen den am 15.02.2014 in Kraft getretenen Bebauungsplan Blankenese 42 wurde eine Normkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Das OVG hat mit Urteil vom 12.12.2018 den Bebauungsplan Blankenese 42 für unwirksam erklärt. Der Planungsausschuss hat am 21.03.2018 beschlossen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen, um die gerügten Verfahrensfehler zu beheben.
Der Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 42 lag erneut vom 06.12.2018 bis einschließlich zum 17.01.2019 öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraums waren drei Stellungnahmen eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung eingingen, jedoch keine Auswirkungen auf die Planung hatten.
Auf die Durchführung des Arbeitskreises II konnte verzichtet werden. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 28.01.2019 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 11.02.2019 hierüber unterrichtet. Der Rücklauf hieraus erbrachte keine gegenläufigen e.
Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens wird der Bebauungsplan Blankenese 42 rückwirkend zum 15.02.2014 in Kraft gesetzt werden.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Blankenese 42 zuzustimmen.
Planzeichnung
Verordnung
Begründung
Abwägungstabelle (Arbeitskreis II-Papier)
Schreiben vom 28.01.2019 zum Verzicht auf den Arbeitskreis II