Vom Modellvorhaben zur harten Planung wo steht das ExWoSt-Vorhaben zur "Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in wachsenden Kommunen Erhebung und Erprobung von Bausteinen eines aktiven Managements" Kleine Anfrage von Lorenz Flemming (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 20.02.2019 Planungsausschuss Ö 12.1
Gerade der Stadtumbau benötigt klare und klar kommunizierbare Schritte. Diese Schritte sollten deutliche Grenzen zwischen den "Gedankenwelten" und der "Realität" ziehen. Ein fließender Übergang vom Modell in konkrete Bebauungspläne ist ausgeschlossen.
Seit 2017 treibt das BA Altona das genannte städtebauliche Vorhaben mit externer Hilfe voran. Da es bei den Zielen gerade auch um den vom Senat geforderten Wohnungsbau geht, wird ein hohes Tempo an den Tag gelegt. Tempo ist gut, allerdings darf es nicht dazu führen, dass die vereinbarten und notwendigen Schritte sich überschneiden. Es besteht die Gefahr, dass das Bezirksamt dabei die Bevölkerung verliert und damit unnötigerweise Widerstand erzeugt.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Der Bezirk Altona muss auf neue Wohnungsbaupotenziale blicken, um die ausreichende Wohnraumversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und den Siedlungsdruck auf die wichtigen Grünflächen zu nehmen. Nachdem erste überschlägige Untersuchungen an den Altonaer Magistralen Sülldorfer Landstraße/Osdorfer Landstraße/Osdorfer Weg sowie Luruper Chaussee/Luruper Hauptstraße ein erhebliches Wohnungsbaupotenzial ergeben haben, wurden diese im 2. Teil des Wohnungsbauprogramms 2017 gesondert untersucht. Durch die Magistralenentwicklung sollen unter Einbeziehung aller Nutzungen die genannten Hauptverkehrsachsen als Versorgungs- und Aufenthaltsraum sowie identitätsstiftender Stadtraum gestärkt werden.
Wie hoch ist das Wohnungspotenzial in einzelnen Abschnitten konkret und wie kann man es aktivieren? Durch die Aufnahme Altonas in das ExWoSt-Forschungsfeld (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau) „Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in wachsenden Kommunen – Erhebung und Erprobung von Bausteinen eines aktiven Managements“ als Modellvorhaben für den Zeitraum 2017-2019 bietet sich dem Bezirksamt ein strukturierter und finanziell geförderter Rahmen, um diesen Fragen unter Erprobung eines sogenannten Innenentwicklungsmanagements nachzugehen.
Das ExWoSt-Forschungsfeld flankiert die ohnehin erforderlichen Überlegungen im Zusammenhang mit der Magistralenstrategie und ist insofern kein abgeschlossenes Theoriegebäude. Entsprechend war es von Beginn an Ziel, die Magistralenstrategie auf Grundlage der Arbeitsergebnisse des Forschungsprojektes einer möglichst zeitnahen Umsetzung zuzuführen. Die mittlerweile vorliegenden Potenzialwerte stehen zur Auswertung für übergeordnete sektorale Bedarfsplanungen zur Verfügung und sind auch im Wohnungsbauprogramm 2018 abgebildet. Die zuletzt eingeleiteten Bebauungsplanverfahren an Magistralen bilden zwar Einzelschritte der Umsetzung der Magistralenstrategie, jedoch erfolgt regelhaft eine Betrachtung im Gesamtkontext der Magistralenentwicklung. Auf diese Weise können frühzeitig Kumulations- und Wechselwirkungen in die Planungen einfließen.
Zu Frage 1:
Siehe Vorbemerkung.
Das Projekt betreuen zwei Mitarbeiter (0,49 VZÄ) des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, die auch das Handlungsfeld des Innenentwicklungsmanagements erproben.
Da das Innenentwicklungsmanagement Untersuchungsgegenstand ist, sind weder die konkrete Ausgestaltung noch das Handlungsfeld abschließend festgelegt. Dem Planungsausschuss wurde bereits am 04.07.2018 ein Einblick über mögliche Tätigkeiten des Innenentwicklungsmanagements und denkbare Instrumente in den Modellquartieren gegeben.
Auf Grundlage der Ergebnisse des Wohnungsbauprogramms (s.o.) wurden neun Untersuchungsgebiete ausgewählt, für die zusammen mit anderen Dienststellen und externen Beratern anhand grober städtebaulicher Entwicklungskonzepte die konkreten Wohnungsbaupotenziale abgeleitet worden sind. Unter Beteiligung des Planungsausschusses am 06.09.2017 wurden aus diesen Untersuchungsgebieten drei Quartiere ausgewählt, die seitdem als Modellquartier detaillierter betrachtet werden. Damit liegt auf diesen Bereichen zwar der Schwerpunkt der Potenzialaktivierung, allerdings sind die übrigen Magistralenabschnitte von der weiteren städtebaulichen Entwicklung nicht ausgeschlossen.
Seit Vorliegen der Entwicklungskonzepte prüft das Bezirksamt, mit welchen Instrumenten die Innenentwicklung in den Modellquartieren erfolgen kann. Sobald weitergehende Ergebnisse hierzu vorliegen, wird der Planungsausschuss unterrichtet.
Siehe außerdem Punkt 2.
Zu Frage 2:
Die eingeleiteten Bebauungspläne Sülldorf 23 / Iserbrook 27, Sülldorf 24, Sülldorf 25 und Lurup 68 liegen allesamt in ausgewählten Modellquartieren und sind damit Teil der Umsetzung der Magistralenstrategie. In der Projektarbeit hat sich das bestehende Planrecht als zentrales Hemmnis für die Innenentwicklung an den Magistralen herausgestellt. Das betrifft nicht nur die Modellquartiere, sondern auch Abschnitte außerhalb dieser Bereiche. Deshalb ist vielerorts eine Magistralenentwicklung nur durch Planrechtsänderung möglich. Da es sich vorwiegend um Angebotsbebauungspläne handelt, kommt den Eigentümern bei der Umsetzung eine zentrale Rolle zu.
Zu Frage 3:
Allgemein siehe Punkt 1.
Sofern Bauanträge vorliegen, die der grundsätzlich angestrebten Magistralenentwicklung zuwiderlaufen (weitgehend geschlossene Bauweise mit erhöhter baulicher Dichte) bzw. diese langfristig hemmen würden, wird durch das Innenentwicklungsmanagement zusammen mit Vertretern der Bauprüfabteilung zunächst das Gespräch mit den Eigentümern gesucht. In diesem Gespräch werden Handlungsoptionen diskutiert, die auch in eine individuelle Lösung gegebenenfalls unter Beteiligung der Nachbarn münden können. Da in großen Teilen der Magistralen und insbesondere in den Modellquartieren eine offene Bauweise ausgewiesen ist, kann vielerorts die geordnete und rechtssichere Umsetzung einer dichteren Bebauung nur durch Planrechtsänderung ermöglicht werden. Dies gilt selbst dann, wenn nachbarschaftliche Einigkeit bei Einzelbauvorhaben besteht.
Zu Frage 4:
Am 31.12.2019 endet der Förderzeitraum, wobei sich dieser Stichtag auf das Forschungsfeld bezieht. Eine öffentliche Berichterstattung über die sich auf den Forschungsgegenstand beziehenden Erkenntnisse bleibt zunächst dem Bund als Fördermittelgeber vorbehalten. Die Ergebnisse aus dem Altonaer Modellvorhaben mit direktem Bezug zur möglichen baulichen Entwicklung an den Magistralen liegen bereits vor und wurden am 04.07.2018 dem Planungsausschuss und am 04.09.2018 im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zu Frage 5:
Siehe Vorbemerkung.
Die gewonnenen Erkenntnisse zur möglichen städtebaulichen Entwicklung und zu geeigneten Umsetzungsinstrumenten sind als informelle, entscheidungsvorbereitende Arbeitsgrundlage anzusehen, die erforderliche politische Entscheidungen und fachliche Abstimmungsbedarfe nicht vorwegnehmen (können). Mit dem Wohnungsbauprogramm 2018 wurden die erkannten Potenziale an den Magistralen beschlossen.
Die vorliegenden städtebaulichen Entwicklungskonzepte berücksichtigen lärmtechnische, verkehrliche, immobilienwirtschaftliche und landschaftsplanerische Belange. Dabei liegt die Überlegung einer überwiegend geschlossenen Bebauung mit höherer Dichte in der 1. Reihe und, soweit städtebaulich erforderlich auch in 2. Reihe, zugrunde. In nun anschließenden formellen Verfahren erfolgt die weitere städtebauliche Planung, die der Situation vor Ort durch Abwägung der Belange Rechnung trägt.
ohne
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