20-5602

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 74 (Textänderung); Erlass einer Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

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Gremium
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20.02.2019
Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona hat mit dem Aufstellungsbeschluss A07/17 vom 08.11.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Bahrenfeld 74 (Textänderung) beschlossen.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Schutz der bestehenden Nutzungen, insbesondere vor dem „Trading-Down“-Effekt bei Zuzug von Vergnügungsstätten, geschaffen werden.

 

Dem Bezirksamt Altona liegt ein Nutzungsänderungsantrag für das Grundstück Bahrenfelder Chaussee  89 vor, der eine Nutzungsänderung von einer Spielhalle zu einem Wettbüro vorsieht. Das Vorhaben widerspricht dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich. Außerdem sollen die vorhandenen Gewerbenutzungen sowie die Wohnnutzung gestärkt und geschützt werden und keinem wirtschaftlichen Verdrängungsprozess ausgesetzt werden.

 

Aus den oben genannten Gründen wurde das Vorhaben gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.

 

Am 03.04.2019 endet die Zurückstellung für die o. g. Nutzungsänderung. Um die Planungsziele auch nach Ablauf der Zurückstellung zu sichern, ist eine Veränderungssperre erforderlich.  Die Nutzungsänderung wäre ansonsten zu genehmigen.

 

Da das Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 74 (Textänderung) jedoch nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann und darüber hinaus mit weiteren planstörenden Bauvorhaben gerechnet werden muss, ist der Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele erforderlich. Die Veränderungssperre soll für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs festgestellt werden und muss bis spätestens am 02.04.2019 in Kraft getreten sein.

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Verordnung über die Veränderungssperre Bahrenfeld 74 zuzustimmen.

 

Anhänge

Verordnung

Begründung

Lageplan