20-5603

Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 40 (1. Änderung); Erlass einer Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.02.2019
Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona hat mit Aufstellungsbeschluss 15/18 vom 14.06.2018 die Aufstellung eines  Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Altona-Altstadt 40 (1. Änderung) beschlossen.

 

Ziel der Planung ist es, mit dem Ausschluss von Wettbüros sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben in den Kerngebieten des Plangebietes die planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, den vorhandenen zentralen Versorgungsbereich zu stärken, einem wirtschaftlichen Verdrängungsprozess der vorhandenen Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe entgegen zu wirken sowie die Wohnnutzung im Gebiet selbst wie auch im näheren Umfeld zu schützen.

 

Es wurde ein Bauantrag nach § 62 HBauO für ein Bauvorhaben im Plangebiet, Belegenheit Louise-Schroeder-Straße 31 gestellt. Der Antrag sieht eine Nutzungsänderung zu einem Wettbüro vor. Ein weiterer Bauantrag nach § 62 HBauO  wurde für ein Bauvorhaben im Plangebiet, Belegenheit Große Bergstraße 141 gestellt. Der Antrag sieht eine Nutzungsänderung von Verkaufsraum zu einem Wettbüro vor. Beide Vorhaben widersprechen den planerischen Grundzügen des Bebauungsplanentwurfs Altona-Altstadt 40 (1. Änderung). Für die Bauvorhaben wurde daher eine Zurückstellung erwirkt.

 

Am 14.06.2019 endet die Zurückstellungsfrist für die o. g. Bauvorhaben. Um die Planungsziele auch nach Ablauf der Zurückstellungsfrist zu sichern, ist eine Veränderungssperre erforderlich.  Die Bauvorhaben wären ansonsten zu genehmigen.

 

Da das Bebauungsplanverfahren Altona-Altstadt 40 (1. Änderung) jedoch nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann und darüber hinaus mit weiteren planstörenden Bauvorhaben gerechnet werden muss, ist der Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele erforderlich. Die Veränderungssperre soll für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs festgestellt werden und muss bis spätestens am 13.06.2019 in Kraft getreten sein.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Verordnung über die Veränderungssperre Altona-Altstadt 40 (1. Änderung) zuzustimmen.

 

Anhänge

Verordnung

Lageplan

Begründung