Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 Verlängerung der Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 20.02.2019 Planungsausschuss Ö 8
Das Bezirksamt Altona hat mit Aufstellungsbeschluss A2/99 vom 16.12.1999 die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Rissen 44 / Sülldorf 18 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 04.05.2012 mit der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 34, Seite 758 geändert und die Bezeichnung des Bebauungsplanverfahrens entsprechend in Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 angepasst.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Rissener / Sülldorfer Feldmark als weitgehend unbebauter, landwirtschaftlich geprägter Landschaftsraum mit seiner hohen Bedeutung für Natur und Landschaft sowie die Naherholung geschaffen werden. Hierbei sollen auch die Belange der vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe und ihre Entwicklungsfähigkeit im Planverfahren berücksichtigt werden. Bauliche Erweiterungen sollen in enger räumlicher Zuordnung zu den vorhandenen Hofstellen erfolgen, um die übrigen landwirtschaftlichen Flächen der Feldmark von einer Bebauung freizuhalten. Die dort vorhandenen wertvollen Biotopstrukturen sollen erhalten und verbessert werden. Die Flächen sollen im Wesentlichen als Flächen für die Landwirtschaft, Wald und als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen werden.
Aufgrund mehrerer Vorbescheids- und Bauanträge für Bauvorhaben, welche den Zielen der Planung widersprachen, wurde für das Plangebiet Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) für die Dauer von zwei Jahren erlassen. Diese trat am 10.05.2017 in Kraft und gilt bis zum 09.05.2019.
Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 vom 14.11 bis 14.12.2018 bereitet das Fachamt derzeit die Abwägungsvorlage für den Arbeitskreis II mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Da der Bebauungsplan Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 nicht kurzfristig festgestellt werden kann, weiterhin planstörende Anträge für Bauvorhaben zu erwarten sind, und diese möglicherweise bei Vollständigkeit der Bauunterlagen genehmigt werden müssten, ist eine Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele erforderlich.
Die Verlängerung der Veränderungssperre soll für den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 erfolgen und ein weiteres Jahr gelten.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 zuzustimmen.
Anlage 1 Verordnungsentwurf zur Verlängerung der Veränderungssperre
Anlage 2 Lageplanentwurf zur Verlängerung der Veränderungssperre
Anlage 3 Begründungsentwurf zur Verlängerung der Veränderungssperre
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