Kann der Bezirk Altona sich auf die mit der Stadt Hamburg geschlossenen Verträge verlassen? Kleine Anfrage von Lorenz Flemming (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 28.02.2019 Bezirksversammlung Ö 4.1
Am 25. 2. 2016 hat die Bezirksversammlung Altona einer Vereinbarung mit der Stadt Hamburg über die durch die Überdeckelung der Autobahn A 7 im Gebiet des Bezirks Altona (Vereinbarung über die Ziele der Stadtentwicklung Deckel A7 in Altona Beschlussempfehlung des Amtes (Neufassung)) zugestimmt.
In dieser Vereinbarung wurde die gemeinsame betriebene Entwicklung der in Altona belegenen Flächen, die durch die Deckelung in Bewegung geraten, angestrebt. Unter anderem heißt es:
Auf den Entwicklungsflächen sollen mehr als 2.500 Wohneinheiten in Altona (inklusive Trabrennbahn) errichtet werden, insgesamt sollen es mehr als 3.200 Wohneinheiten werden, 700 davon in Eimsbüttel.
Nun frage ich das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat den Rahmenplan Bahrenfeld-Nord verfasst und nach mehreren Befassungen des Planungsausschusses 2012 veröffentlicht. Im zugehörigen Erläuterungstext sind für die Trabrennbahn entsprechende Nutzungsbausteine für DESY festgehalten („Science-Park“). Auch in der Wettbewerbsauslobung „Wohnen am Volkspark“ im Jahr 2016 sind wissenschaftliche Nutzungen als Bestandteil des Raumprogramms enthalten. Das Bezirksamt wurde am 06.09.2017 durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) informiert, dass sich ggf. weiterer Bedarf an entsprechenden Flächen für Wissenschaft und Forschung ergeben könnte. Ein entsprechender Antrag in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/10919) wurde dort am 22.11.2017 beschlossen. Die für das Gelände der Trabrennbahn aufgrund der Evokation (siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/6050) planungsrechtlich zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) war in der Folge federführend gemeinsam mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG), dem Deutschen Elektronen Synchrotron, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und dem Bezirksamt Altona mit der näheren Prüfung betraut. Das Ergebnis wurde am 22.01.2019 in einer Sondersitzung des Hauptausschusses vorgestellt.
Zu 2:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu 3:
Ja, im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.
Zu 4:
Für die verkehrliche Anbindung von Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr wird es weitere Untersuchungen geben. Die schienengebundene Anbindung (U-Bahn/ S-Bahn) des Hamburger Westens wird derzeit mittels eines Variantenvergleichs vorgenommen (Machbarkeitsstudie), der voraussichtlich 2019 abgeschlossen wird. Im Übrigen siehe hierzu Bürgerschaftsdrucksache 21/12322.
Zu 5:
In der Sondersitzung des Hauptausschusses am 22.01.2019 haben Vertreter der Fachbehörden zur Frage der Evokation hierzu Stellung genommen. Derzeit ist nicht ersichtlich, dass sich die angesprochene Vereinbarung („LOI über den A7-Deckel in Altona“) nicht umsetzen ließe.
Zu 6:
Die vorgestellten Planungen entwerfen ein Zukunftsbild für das Jahr 2040, das schrittweise umgesetzt wird.
ohne
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