Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 02.12.2024.
Auf Nachfrage von Herrn Strate führt Herr Asmussen aus, nach den Richtlinien sei ein Abstand von 150 Metern zwischen zwei Fußgängerüberwegen (FGÜ) einzuhalten. In diesem Fall gebe es einen Abstand von 340 Metern zwischen der Lichtsignalanlage vor der Fridtjof-Nansen-Schule und dem FGÜ auf Höhe Jevenstedter Weg. Es wäre also möglich, zwischen die beiden bereits bestehenden Querungsmöglichkeiten einen weiteren FGÜ einzurichten, wobei der Standort nicht der Eingabe entspreche. Das Polizeikommissariat (PK) 25 könne allerdings die Einrichtung eines weiteren FGÜnicht nachvollziehen, dieser weise keinen praktischen Nutzen auf. Dieser Straßenabschnitt des Fahrenorts sei komfortabel mit FGÜ ausgestattet. Die bestehenden Querungen würden nach Beobachtung des PK 25 weitestgehend genutzt. Von den ortsansässigen Institutionen werde kein weiterer FGÜ gefordert. Auch wenn es im Fahrenort, der an dieser Stelle mit 30 km/h befahren werden dürfte, in der Nacht häufig zu Geschwindigkeitsübertretungenkomme, sei ein weiterer FGÜ keine Maßnahme, die diesen entgegenwirke.
Herr Strate bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung, das Ergebnis der Petentin schriftlich mit Veröffentlichung der Niederschrift mitzuteilen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Die Petentinführt aus, in der Cranachstraße werde das Parken auf Flächen unterbunden, auf denen seit mehreren Jahrzehnten hätte geparkt werden dürfen. Es sähe ein wenig nach Willkür aus. Etwa 20 Stellplätze seien dadurch entfallen. Insbesondere zwischen den Bäumen könne problemlos geparkt werden, ohne den Fußverkehr zu behindern. Darüber hinaus solle auf beiden Seiten das Parken mit zwei Rädern auf dem Fußweg erlaubt werden. Zwischen den Bäumen nutze niemand den Gehweg. Dieser sei breit genug, sie selbst nutze einen Rollator. Für die Besucher:innen der ortsansässigen Praxis für Physiotherapie seien die Beschränkungen hinderlich.
Herr Brinkmann erläutert, angesichts der bestehenden Fahrbahn- und Gehwegbreiten sei es möglich, auf beiden Seiten Parken auf zwei Rädern anzuordnen, insbesondere, wenn Fahrzeuge zwischen den Bäumen ständen. Auch Rettungsfahrzeuge könnten dann noch passieren.
Herr Werner, Herr Porten und Herr Batenhorst sprechen sich dafür aus, den alten Status quo wiederherzustellen, um mehr Parkraum zu schaffen.
Herr Heyne wirft ein, auch die CDU-Fraktion würde einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung unterstützen.
Frau Pauly stellt fest, es handele sich bei den Parkbeschränkungen um Politik gegen den Autoverkehr, hier fehle es an Augenmaß.
Herr Batenhorst schlägt das Aufbringen von Markierungen für den ruhenden Verkehr vor.
Frau Faust-Weik-Roßnagel widerspricht, im Viertel seien ausreichende Gehwegbreiten zu gewährleisten, damit sich zum Beispiel auch Kinderwagen und Rollstuhl problemlos begegnen könnten. Es komme sonst häufig zu auf die Fahrbahn ausweichenden Fußverkehr. Den bisherigen Status quo wiederherzustellen, bedeute, einen Beschluss zu fassen, der hinter anderslautendeBeschlüsse der Bezirksversammlung zurückfiele. Es sei nicht wünschenswert, erneut den Kraftfahrzeugen so viel Straßenfläche einzuräumen.
Herr Harders fügt hinzu, im Laufe der Jahrzehnte entwickele sich auch das Regelwerk, das die Breite der Gehwege regele, weiter. Gemäß Straßenverkehrsordnung sollten Fahrzeuge auf der Fahrbahn parken, nicht auf dem Gehweg. Es sei zu befürchten, dass bei Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg die Fahrzeuge zu weit in die Fahrbahn ragten.
Frau Wincierz ergänzt, für die Bäume sei es schädlich, wenn Fahrzeuge im Wurzelbereich parkten und damit hohe Lasten auf den Baumscheiben rotierten.
Herr Strate fasst zusammen, es sei davon auszugehen, dass die Eingabe zu einem entsprechenden Antrag in der Bezirksversammlung führen werde.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Herr Marscholek-Uecker (DB InfraGo AG) führt mithilfe einer Präsentation (Anlage) und auf Nachfragen zu den Planungen des S-Bahnhofs Diebsteich das Folgende aus:
Herr Krull betont, der S-Bahnhof werde zweieinhalb Jahre nicht barrierefrei betrieben. Es sei zu bezweifeln, ob dies rechtlich bei einem Neubau zulässig sei. Kinderwagen und Rollstuhlfahrer:innen hätten keine Möglichkeit, den S-Bahnhof zu nutzen. Er bitte die DB InfraGo AG dringend zu prüfen, wie Abhilfe geschaffen werden könne.
Auf Hinweis von Frau Pauly, der Schrägaufzug am S-Bahnhof Landungsbrücken sei seit über einem Jahr außer Betrieb, sichert Herr Marscholek-Uecker eine Überprüfung des Fahrstuhls zu.
Frau Vornhagen stellt fest, die mangelnde Barrierefreiheit sei ein sehr unbefriedigender Zustand.
Frau Fischer (Autobahn GmbH des Bundes) und Herr Rohde (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) erläutern mithilfe einer Präsentation (Anlage) die Verkehrsführung im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Provisoriums der Auffahrtsrampe für die Anschlussstelle Hamburg-Bahrenfeld und berichten auch auf Nachfrage das Folgende:
Herr Adrian betont, gemessen an der Baustellensituation sei die Verkehrssituation gut.
Frau Faust-Weik-Roßnagelwirft ein, dass die LSA in der Baurstraße für den querenden Fuß- und Radverkehr derzeit ausgefallen sei.
[Nachtrag der Autobahn GmbH zu Protokoll:
Die LSA am Sportplatz wurde am 20.01.2025 durch unsere BOL/BÜ Verkehr wieder in Betrieb genommen und heute von der Firma nochmal geprüft, was ursächlich dafür war.
Für die Baurstraße waren vor Inbetriebnahme als Provisorium 50 km/h zulässig. Die 30 km/h wurden wohl aufgehoben, als der weitere Verlauf der Baurstraße entwidmet wurde, um die Sportanlage zu realisieren.]
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 02.12.2024.
Herr Brinkmann führt aus, aus Sicht des PK 25 sei kein Mehrverkehr aufgrund der geänderten Verkehrsführung entlang der Anschlussstelle Hamburg-Bahrenfeld zu beobachten. Sollte der Verkehr aufwachsen, fließe dieser am Friesenweg ab.
Frau Fischer(Autobahn GmbH des Bundes)ergänzt, Ausweichverkehre seien nicht festgestellt worden. Die provisorische Rampe werde von den Verkehrsteilnehmer:innen wie geplant in Anspruch genommen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Die Drucksache 22-0598 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Wincierz stellt mithilfe einer Präsentation (Anlage) den Jahresrückblick 2024 zu Straßensanierungen (konsumtiv) und dasArbeitsprogramm für die kommenden Jahre vor. Der Realisierungshorizont der Projekte werde in den Abschnitten 3 und 4 der Drucksache 22-0598 beschrieben. Sie weist auf Nachfrage von Frau Vornhagen darauf hin, dass der Rechnungsabschluss 2024 noch ausstände und die verausgabten Mittel für das Jahr 2024 noch weiter anstiegen. Auf Nachfrage von Herrn Batenhorst stellt sie klar, dass die Sanierungsplanung der Emckendorfstraße aufgrund der Bauarbeiten an der Reventlowstraße erstin diesem Jahr begonnen werden könne, auf Nachfrage von Herrn Strate, dass die Trummen beim Einsatz von Dünnschichtkaltasphalt teilweise hochgesetzt würden, um die Abstände zur neuen Asphaltdecke zu reduzieren.
Die bereits geleisteten Überstunden seien in der Berechnung nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund müsste die Kapazität eigentlich entsprechend noch weiter herabgesetzt werden.Personalfluktuation könne im Jahresblick noch nicht prognostiziert werden. Hier spiele auch das Gehaltsgefälle zugunsten der Landesbetriebe und Fachbehörden eine große Rolle. Auf einzelne Personalanzeigen gingen erst gar keine Bewerbungen ein. An den Recruitingmaßnahmen des Personalbereichs sei nichts auszusetzen. Zu berücksichtigen sei, dass das Bezirksamt verlassende erfahrene Kolleg:innen in der Regel eine höhere Produktivität bei der Bearbeitung ihrer Projekte an den Tag legten als Berufseinsteiger:innen.
Herr Hahn ergänzt, die Stelle der/des Fußverkehrsbeauftragten sei durch eine interne Bewerbung besetzt worden. Hier sei also kein Kapazitätszuwachs erfolgt. Weiterhin sei nicht erwarteter Mehraufwand in verschiedenen Projekten angefallen, so zum Beispiel Anfang 2024 im Zusammenhang mit der Reventlowstraße, im Projekt Knotenpunkt Elbchaussee/Manteuffelstraße/Schenefelder Landstraße oder auch kürzlich zum Sülldorfer Kirchenweg. Schon jetzt seien eher zu viele Projekte im Jahr 2025 mit Planungsbeginn hinterlegt. Von einer von Herrn Adrian angeführten "Hamburg-Zulage" sei nichts bekannt, im Zweifel würden aber Landesbetriebe und Fachbehörden diese auch erhalten, weshalb diese Zulage nicht beim Ausgleich der unterschiedlichen Bezahlung zwischen Bezirken und Fachbehörden/ Landesbetrieben helfen würde. Noch mehr Fremdvergaben führten nicht zur Umsetzung von mehr Projekten, da die Fremdvergabe von Ingenieurleistungen ohnehin schon den Normalfall darstelle und diese Aufträge durch das Bezirksamt betreut werden müssten. Auf Nachfrage von Herrn Porten erläutert er, dass sich zum Beispiel bereits durch urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheit von zuständigen Sachbearbeitungen in anderen, zu beteiligenden Dienststellen Verzögerungen in den einzelnen Projekten ergeben könnten. Weiterhin verursachen auch Auflagen der Politik, die bekannten Personalvakanzen und vor allen Dingen die Beantwortung von Schriftlichen Kleinen Anfragen ungeplanten Mehraufwand. Von diesen habe es im Jahr 2024 allein ca. 43 gegeben.
Herr Strasser kritisiert, die im Jahr 2025 dem Arbeitsprogramm zugrunde gelegten Planstunden seien niedriger als 2024. Es sei nicht transparent, ob die für 2024 in Aussicht gestellten Stunden erbracht worden seien und fraglich, wie die in 2025 ins Auge gefassten Projekte trotz geplanter Unterdeckung begonnen werden könnten. Es sei ernüchternd, dass sich im Vergleich zur ersten Vorstellung des Arbeitsprogramms (Drucksache 21-4484) viele Projektbeginne wie Laubsängerweg, Bullenwisch und Langbargheide bis zu eineinhalb Jahren verzögerten, zumal die Initiative zu den Planungen teilweise auf die Eingaben von Bürger:innen zurückführen sei. Der zur Beratung vorliegende Antrag (Drucksache 22-0523) müsse neu in die Projektreihenfolge des Arbeitsprogrammseingeordnet werden.
Herr Adrian regt an, zur Bearbeitung des Ruhe-Quartiers in Lurup (Drucksache 22-0523, TOP 5.2) könne das Bezirksamt den kurzen Dienstweg zur Straßenverkehrsbehörde suchen.
Frau Wincierzstellt fest, dass eine Umsetzung des Ruhe-Quartiers in Lurup nicht einfach gemacht sei. Das Projekt freiRaum Ottensen beschäftige sich intensiv mit dem Thema Westschleife, bei dem es auch nur darum ginge, einige Einbahnstraßen zu drehen und Teilsperrungen vorzunehmen. Der Abstimmungsaufwand sei immens und dafür gäbe es ein extra Projektteam.
Herr Batenhorst spricht sich gegen die Einrichtung von Velorouten aus, diese führten zu Staubildung.
Herr Harders lobt die rasche Umsetzung der Tempo 30-Zonen in der Gauß- und Thomasstraße und erkundigt sich nach der voraussichtlichen Umsetzungsgeschwindigkeit der neun weiteren, in Rede stehenden Zonen.
Herr Hahn führt aus, nach Einschätzung durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) müsse mit der Straßenverkehrsbehörde der Umfang der notwendigen Arbeiten abgestimmt werden. Die reine Aufstellung von Verkehrsschildern könne sehr rasch erfolgen. Umfangreiche Umbauten, sofern erforderlich,seien hingegen nicht möglich. Im Beispiel „alte“Elbchaussee (Abschnitt Dockenhudener Straße bis Blankeneser Bahnhofstraße) sei nur die Aufstellung von Verkehrsschildern erforderlich. Für eine Verzögerung habe hier zuletzt gesorgt, dass die Busbetriebe Aufschub erbeten hätten, um sich zum immer im Dezember anliegenden Fahrplanwechsel an die neuen Gegebenheiten anpassen zu können.
Auf Nachfrage von Herrn Strate zum im Arbeitsprogramm aufgelisteten Projekt „Elberadweg“ erläutert er, dass dieses Projekt explizit auf Wunsch der BVM aufgenommen worden sei. Die Flächenzuständigkeit am Elbufer variiere jedoch sehr stark: Ein Großteil der Flächen befinde sich im Verwaltungsvermögen Stadtgrün, sodass sich hierzu Projekte sowohl in den Arbeitsprogrammen Stadtgrün als auch Straße befänden.
Herr Strate schlägt die Durchführung einer Sprecher:innensitzung vor, in der sich die Fraktionen zum weiteren Vorgehen beim Arbeitsprogramm abstimmen könnten. Fraglich sei zum Beispiel die Interpretation der Prioritäten und die Reihenfolge der umzusetzenden Maßnahmen.
Herr Werner und Herr Harders stimmen dem zu.
Herr Strasser betont, alle in diesem Zuge im Rahmen der Sprecher:innensitzung zu behandelnden Drucksachen müssten ihren Weg zurück in die Beratung im Mobilitätsausschuss finden.
Der Mobilitätsausschuss einigt sich einvernehmlich auf die Durchführung einer Sprecher:innensitzung zum Thema Arbeitsprogramm. Der TOP mit der Drucksache 22-0598 wird bis zur Beendigung der Abstimmung unter den Fraktionen vertagt.
Anlagen
Präsentation Jahresrückblick und Arbeitsprogramm (712 KB)
Vertagt aus der Sitzung vom 16.12.2024. Beratung siehe TOP 5.
Der TOP mit der Drucksache 22-0454 wird bis zur Beendigung der Abstimmung unter den Fraktionen zum Arbeitsprogramm vertagt.
Vertagt aus der Sitzung vom 16.12.2024. Beratung siehe TOP 5.
Der TOP mit der Drucksache 22-0523 wird bis zur Beendigung der Abstimmung unter den Fraktionen zum Arbeitsprogramm vertagt.
Der aus der Sitzung vom 16.12.2024 vertagte TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bitte des Amtes heruntergenommen.
Vertagt aus der Sitzung vom 16.12.2024.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Eine Vertreterin des Schulelternrats Grundschule Bahrenfelder Straße ist anwesend. Sie führt aus, die Schulaufsicht der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) habe ihre Schule zur Einrichtung einer Schulstraße vorgeschlagen. Derzeit parkten eine Reihe von Elterntaxis in der Gaußstraße und sorgten für Verkehrsprobleme. Zudem sei die Gaußstraße für die Schulkinder kaum zu queren. Gegenüber der Schule Bahrenfelder Straße werde eine weitere Schule im ehemaligen VIVO gebaut. Das weitere Verfahren zwischen BSB und Behörde für Inneres und Sport sei nun unklar.
Herr Hahn verweist auf die bereits ins Arbeitsprogramm aufgenommenen Planungen zur Einrichtung einer Schulstraße vor der Grundschule Wesperloh im zweiten Quartal 2025. Das Bezirksamt habe diese potenzielle Schulstraße als Pilotversuchauch dem Senat gemeldet. Angesichts der unter TOP 5 beschriebenen Auslastung des Amtes könne nicht ohne Weiteres eine zusätzliche Schulstraßenplanung ins Arbeitsprogramm aufgenommen werden. Er schlägt vor, das Vorhaben mit in die Sprecher:innensitzung aufzunehmen.
Herr Rust bittet zu berücksichtigen, dass die Straßenverkehrsordnung keine Schulstraßen kenne und insofern das Ergebnis der von der Arbeitsgruppe initiierte Versuch zur Einrichtung einzelner Schulstraßen abgewartet werden müsse. Im Anschluss müsse jede weitere einzurichtende Schulstraße im Einzelfall geprüft werden.
Herr Harders regt an, die Elternräte der Grundschulen Wesperloh und Bahrenfelder Straße sollten sich hierzu näher abstimmen. Die Grundzüge der nächsten Schritte seien deutlich, so komme es wohl erst zum Entwidmungsverfahren und im Anschluss zu Beschilderungen, um die ersten Schulstraßen herzustellen. Allerdings setze die Einrichtung von Schulstraßen ein entsprechendes Engagement der betreffenden Schulgemeinschaft voraus.
Herr Strate bekräftigt, die behördenübergreifende Arbeitsgruppe habe bereits einzelne Schulstraßen zu prüfen und bittet die Elternvertreterin, dem Ausschuss das Schreiben der BSB zur Verfügung zu stellen. Er empfehle dem Elternrat, falls dieser Gefahr im Verzug sehe, eine Schulumfeldschau zusammen mit dem Polizeikommissariat 21 durchzuführen.
Der TOP wird auf Bitte der CDU-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Wincierz berichtet von Abstimmungsgesprächen des Amtes mit dem Polizeikommissariat und den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein (VHH) GmbH. In der bisherigen Streckenführung in der Baron-Voght-Straße sei es zu gefährlichen Ausweichmanövern des Busses auf die Gehwege gekommen. Aufgrund der höheren Taktdichtung auf bestimmten Linien käme es vermehrt zu Begegnungsverkehren. Deshalb plane die VHH, die Holztwiete dauerhaft zu befahren. Derzeit prüfe das Amt, ob die immer schwerer werdenden Busse eine zu hohe Verkehrslast für die Holztwiete darstellten. Nach Abschluss der Prüfungen plane das Amt, eine Vertretung der VHH zur Beratung im Ausschuss einzuladen und ein Gesamtbild aufzuzeigen.
Frau Petersen macht deutlich, es herrschten vor allen Dingen am Wochenende chaotische Zustände in der Holztwiete. Auch hier seien Ausweichbewegungen der Fahrzeuge auf die Gehwege sichtbar, in erster Linie bedingt durch den ruhenden Verkehr.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Strate informiert, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werde zum Thema Auswertung der Aufstellung der Fahrradboxen erst im vierten Quartal des Jahres 2025 auskunftsfähig sein. Er bitte die antragstellenden Fraktionen, sich zu gegebener Zeit zum weiteren Vorgehen mit der Drucksache 22-0450 zu äußern.
Vom Forum Mitte Altona läge eine Eingabe vor, die voraussichtlich in der Sitzung am 17.02.2025 beraten werden könne.
Frau Wincierz stellt auf Nachfrage von Frau Vornhagen klar, die Aufstellung der Klönbänke sei beauftragt, es folgten aber noch Abstimmungsgespräche mit dem Bezirks-Senior*innenbeirat zum Standort der Bänke.
Des Weiteren informiert sie, im Projekt freiRaum Ottensen ständen Einzelgespräche mit den ortsansässigen Gewerbetreibenden an.
Im Sülldorfer Kirchenwegermögliche eine angepasste Planung, auf eine Spielfeldverkleinerung zu verzichten. Dadurch fielen sämtliche noch vorhandenen Stellplätze auf der Straße vor dem Sportplatz weg. Ankäufe vom Vereinsgelände für die Gehwege seien nur im deutlich kleineren Rahmen außerhalb des Spielfeldbereiches, der unangetastet bleibe, nötig. Die nun gefundene Lösung sei dadurch kostengünstiger als die bisher verfolgte, es seien keine Eingriffe in die Flutlichtanlage und die Tribünen mehr nötig. Die verbleibenden Stellplätze würden voraussichtlich für E-Ladesäulen genutzt werden. Eine entsprechende Beschlussrückmeldung folge noch.