22-0523

Einrichtung von Ruhe-Quartieren im Stadtteil Lurup entsprechend des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität in Wohngebieten Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 17.03.2025 Mobilitätsausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

Mit der Eingabe des Luruper Forums vom 18.11.2021 – Drs. 21-2517 – ist in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.11.2021 u.a. über die Einrichtung von Ruhe-Quartieren als Teil des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität beraten worden. Gegenstand der Eingabe war es u.a. drei Ruhe-Quartiere einzurichten, darunter das von den Straßen „Bornheide, Am Barls, Luruper Hauptstraße, Rugenbarg“ eingegrenzte Gebiet (Ruhequartier Mitte). Durch gezielte Maßnahmen – u.a. bauliche Veränderungen und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen – sollten Schleichverkehr in den Wohngebieten und Umgehungsverkehr bzgl. Ampelkreuzungen an den Hauptverkehrsstraßen – unterbunden werden. Zur Umsetzung dieses Vorschlags hat der Hauptausschuss am 09.12.2021 auf Empfehlung des Verkehrsausschusses, die auf einem Antrag der Fraktionen von DIE LINKE, SPD und CDU beruhte, anstelle der Bezirksversammlung zu dem Vorschlag der Ruhe-Quartiere folgendes beschlossen, vgl. Drs. 21-2624.1B – Nr. 1:

„Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten, bezogen auf die Stadtteile Lurup und Osdorf (Lupenraum 1 des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität) für folgende Maßnahmen des Klimaschutzes und der Mobilitätswende finanzielle Mittel einzuwerben und deren schnellstmögliche Realisierung anzustreben:

1. Einrichtung von Ruhe-Quartieren entsprechend des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität in Wohngebieten, welche an die verkehrlich stark frequentierten Magistralen – wie z.B. Luruper Hauptstraße/ Luruper Chaussee oder Osdorfer Landstraße – angrenzen: Dort sind geeignete Maßnahmen zu realisieren, um Durchgangs- und Ausweichverkehre aus den betroffenen Wohngebieten herauszuhalten.“

(…)

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 21.03.2022 zu diesem Beschluss wie folgt Stellung genommen, vgl. Drs. 21-2934:

„Bei dem Begriff „Ruhe-Quartier“ handelt es sich derzeit um eine Begrifflichkeit, die im Rahmen der KSTK-Beteiligungsformate analog zum Terminus „Super-Blocks“ (in Barcelona/Spanien) kreiert worden ist. Als Arbeitsbegriff hat sich dieser Begriff durchgesetzt und wurde in den Steckbriefen als Begrifflichkeit in „Anführungszeichen“ mitgeführt. Gleichwohl gibt es derzeit für den Bezirk Altona keine allgemeingültige Charakterisierung für derartige Quartiere. Dies bedeutet, dass auf Grund fehlender Konkretisierungen zum derzeitigen Zeitpunkt „Ruhe-Quartiere“ verkehrlich weder angeordnet noch umgesetzt werden können. Sobald eine klarere Definition der Ruhe-Quartiere erfolgt ist, wird das BA Altona diese im Verkehrsausschuss vorstellen und mögliche Umsetzungspfade skizzieren.“

In den Sitzungen des Verkehrsausschusses am 20.11.2023 sowie am 06.05.2024 und am 03.06.2024 ist das Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität (Stand: 26.10.2023) –vgl. Drs. 21-4484 – beraten und von der Amtsvertretung für Ende 2024 die Vorlage des Arbeitsprogramms 2025 angekündigt worden.

Die Fraktion DIE LINKE beantragt vor diesem Hintergrund folgendes:

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung zu beschließen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die Realisierung des Ruhe-Quartiers Lurup Mitte mit hoher Priorität der Realisierung in das „Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität 2025“ aufzunehmen. Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen – z.B. Umbau des Kreisels Flurstraße/ Böttcherkamp – sind die erforderlichen finanziellen Mittel einzuwerben.

Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Rugenbarg Luruper Chaussee Luruper Hauptstraße Osdorfer Landstraße Bornheide Am Barls Flurstraße Böttcherkamp Böttcherkamp

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.