Schallschutzwand Mitte Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024
Letzte Beratung: 20.01.2025 Mobilitätsausschuss Ö 8.8
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2024 anliegende Drucksache 22-0199.1B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 06.01.205 wie folgt Stellung genommen:
Die BVM hat die für den Lärmschutz (hier: Einsatz von „MetaWindow“-Segmenten in Lärmschutzwänden) an Bundesschienenwegen zuständige Deutsche Bahn (DB InfraGO) gebeten, zu den im Petitum genannten Punkten Stellung zu nehmen und folgende Antwort erhalten:
Die transparenten Lärmschutzwände von „MetaWindow“ befinden sich zurzeit im Zulassungsprozess des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Das Produkt wurde zwar von der DB Systemtechnik GmbH und dem EBA akustisch freigegeben, eine gesamthafte Produktfreigabe besteht jedoch noch nicht, da die Ergebnisse einer längerfristigen Betriebserprobung noch ausstehen. Eine erste Erprobung in der Praxis erfolgt zurzeit bei der künftigen S-Bahnlinie S4 in Hamburg.
Der Probebetrieb der „MetaWindow“-Lärmschutzwände läuft dort seit dem 4. November 2024 im Planfeststellungsabschnitt 1. Auf rund 55 Metern zwischen der Hammer Straße und der Claudiusstraße wird für insgesamt ein Jahr der reale Betrieb der Lärmschutzwände an einer viel befahrenen Güter-, Nah- und Fernverkehrsstrecke getestet. Unter anderem werden verschiedene Akustikmessungen durchgeführt. Im Jahr 2025 sollen die neuen Wände auf einen 200 Meter langen Abschnitt erweitert werden.
Die Betriebserprobung ist Bestandteil des Zulassungsprozesses und soll u.a. Nachweise im Bereich der Wetterverträglichkeit und Instandhaltung liefern. Sofern die Lärmschutzwände vom EBA für den Praxisbetrieb zugelassen werden, erfolgt eine projektindividuelle Prüfung, wo der Einsatz von „MetaWindow“ möglich und sinnvoll ist.
Die BVM kann den Bezirk dabei unterstützen, zu gegebener Zeit einen Vertreter der DB InfraGO zu bitten, über dann vorliegende Praxiserfahrungen mit den neuen Lärmschutzwänden zu berichten und mögliche Anwendungsfälle im Bereich der im Petitum genannten Strecke zu diskutieren.
Sofern die Bezirksversammlung eine Referentenentsendung der DB InfraGo zum Stand der Trassenplanung wünscht, kann die BVM ebenso unterstützen.
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2024 anliegende Drucksache 22-0199.1B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 06.01.205 wie folgt Stellung genommen:
Die BVM hat die für den Lärmschutz (hier: Einsatz von „MetaWindow“-Segmenten in Lärmschutzwänden) an Bundesschienenwegen zuständige Deutsche Bahn (DB InfraGO) gebeten, zu den im genannten Punkten Stellung zu nehmen und folgende Antwort erhalten:
Die transparenten Lärmschutzwände von „MetaWindow“ befinden sich zurzeit im Zulassungsprozess des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Das Produkt wurde zwar von der DB Systemtechnik GmbH und dem EBA akustisch freigegeben, eine gesamthafte Produktfreigabe besteht jedoch noch nicht, da die Ergebnisse einer längerfristigen Betriebserprobung noch ausstehen. Eine erste Erprobung in der Praxis erfolgt zurzeit bei der künftigen S-Bahnlinie S4 in Hamburg.
Der Probebetrieb der „MetaWindow“-Lärmschutzwände läuft dort seit dem 4. November 2024 im Planfeststellungsabschnitt 1. Auf rund 55 Metern zwischen der Hammer Straße und der Claudiusstraße wird für insgesamt ein Jahr der reale Betrieb der Lärmschutzwände an einer viel befahrenen Güter-, Nah- und Fernverkehrsstrecke getestet. Unter anderem werden verschiedene Akustikmessungen durchgeführt. Im Jahr 2025 sollen die neuen Wände auf einen 200 Meter langen Abschnitt erweitert werden.
Die Betriebserprobung ist Bestandteil des Zulassungsprozesses und soll u.a. Nachweise im Bereich der Wetterverträglichkeit und Instandhaltung liefern. Sofern die Lärmschutzwände vom EBA für den Praxisbetrieb zugelassen werden, erfolgt eine projektindividuelle Prüfung, wo der Einsatz von „MetaWindow“ möglich und sinnvoll ist.
Die BVM kann den Bezirk dabei unterstützen, zu gegebener Zeit einen Vertreter der DB InfraGO zu bitten, über dann vorliegende Praxiserfahrungen mit den neuen Lärmschutzwänden zu berichten und mögliche Anwendungsfälle im Bereich der im Petitum genannten Strecke zu diskutieren.
Sofern die Bezirksversammlung eine Referentenentsendung der DB InfraGo zum Stand der Trassenplanung wünscht, kann die BVM ebenso unterstützen.
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