Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.01.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Science City Hamburg Bahrenfeld

Ö 2.1 - 22-0564

Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH Sachstandsbericht

Frau Parr stellt den Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH vor und betont die folgenden Themen:

 

  • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 71 sei festgestellt und mit Datum vom 30.12.2024 rechtskräftig und veröffentlicht worden.
  • Im Zuge der Funktionsplanung für die Quartiere am Volkspark seien die Vergaben für die Fachplanungen Verkehr und Wasserwirtschaft erfolgt. Der Gesichtspunkt Schwammstadt werde in der Fachplanung Wasserwirtschaft entsprechend gewürdigt.
  • Die erste Phase des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs für das Hörsaalzentrum mit zwölf Teilnehmer:innen laufe bis einschließlich April 2025. Die zweite Phase solle noch im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Eine ausführliche Vorstellung der Ergebnisse durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirkeerfolge noch zu gegebener Zeit in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses.
  • Eine Zwischenpräsentation zum Funktionsplan des Innovationsparks Altona finde noch im Laufe des Januars 2025 im TecHHub statt.
    [Nachtrag zu Protokoll: Die Veranstaltung war am 22.01.2025.]
  • Ebenfalls im Januar werde die bereits ausgeschriebene Verfahrensbetreuung des Wettbewerbsverfahrens zur Freiraumplanung vergeben.
  • chster Termin der Bildungslandschaft Bahrenfeld (Science City Bahrenfeld - Räume gemeinsam entwickeln) sei der 20.02.2025.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 2.2 - 22-0565

Information der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 53/ Othmarschen 41/ Groß Flottbek 15 „Deckel Altona“ vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 03.02.2025 bis zum 17.02.2025 (Referent: Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen))

 

Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) informiert über das Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 53/ Othmarschen 41/ Groß-Flottbek 15 und führt mithilfe einer Präsentation (Anlage) auch auf Nachfragen wie folgt aus:

 

  • Das Tunnelbauwerk grenze unmittelbar an das Gebiet der Science City Hamburg Bahrenfeld an und habe eine essenzielle Bedeutung für deren Entwicklung. Der Bau der Lärmschutztunnel entlang der Bundesautobahn 7 sei in vollem Gange. Die Inhalte aus dem Entwurf der Freiraumgestaltung rden nun in dem Bebauungsplanfestgesetzt. Der Geltungsbereich umfasse ca. 24,5 Hektar. Die von Kleingärten geprägten Freianlagen sowie die Parkflächen als Verbindung vom Goldschmidt- und Lutherpark würden ­kombiniert mit einer Veloroute und Fußwegeverbindungen ­nach Beendigung der Bauarbeiten zum Tunnelbauwerk der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
  • Mit einer Verkehrsfreigabe für das Tunnelbauwerk rechne die Autobahn GmbH im Jahr 2029.Somit könne mit der Gestaltung der Oberflächen frühestens ab dem Jahr 2030 begonnen werden. Für die Fertigstellung der Grünflächen würden drei bis vier Jahre benötigt. Auf Nachfrage einer Besucherin stellt er klar,dass die Tunnelbaustelle noch bis zum Abschluss der Baumaßnahme abgesichert sei und bis dahin keine Arbeiten für die Tunneloberfläche beginnen nnten.
  • Auf Nachfrage von Herrn Bielfeldt verweist er auf die bereits von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossene Änderung der Flächennutzungsplanung für westlich und östlich des Lärmschutztunnels gelegenen Flächen.
  • Auf Herrn Hielschers Hinweis macht er auf zwei Verwertungsflächen beim Kleingartenverein am Trenknerweg und einer Fläche an der Silcherstraße aufmerksam. Für diese Entwicklungsflächen seien städtebauliche Konzepte nötig. Sie seien nicht Teil des vorgestellten Bebauungsplanverfahrens und würden aufgrund der Baumaßnahmen erst in den 2030er-Jahren umgesetzt werden. Dafür erforderliche Bebauungspläne nnten Ende der 2020er-Jahre begonnen werden.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
BSW Präsentation (14231 KB)

Ö 3 - 22-0559

Bebauungsplan-Entwürfe Lurup 68 und Lurup 70 Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion vom 04.12.2024 (Zum TOP sind die Ausschussmitglieder des Mobi hinzugeladen)

Zum TOP sind die Ausschussmitglieder des Mobilitätsausschusses hinzugeladen.

 

Angesichts des von den Fraktionen von CDU und FDP eingereichten Antrags (Drucksache 22-0584, Anlage) in der Sitzung der Bezirksversammlung am 30.01.2025 schlägt Herr Strate vor, das in der Öffentlichen Anhörung von den Bürger:innen in den Mittelpunkt gestellte Thema der Verkehrsflächenerweiterung nicht weiter zu vertiefen. Die Auswertung der Öffentlichen Anhörung solle angesichts der kommenden Beratung in der Bezirksversammlung in die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vertagt werden. In der heutigen Sitzung könne der Stadtentwicklungsausschuss die Gestaltung der Vorgärten und deren Grün sowie die Durchlässigkeit und Baulinie der geplanten Gebäude beraten.

 

Herr Hielscher stimmt dem zu und betont die ablehnendeHaltung zur sog. gelben Fläche. Ohne diese könnten die Bebauungsplan-Entwürfe weiterberaten werden, mit dieser sei das vonseiten der CDU-Fraktion ausgeschlossen.

 

Eine Vertretung des Luruper Forums bezweifelt, ob es der Festlegung einer Baulinie bedürfe. Eine aufgelockerte Bebauung ohne geschlossene Kante sei vorteilhaft r die Durchlüftung des Viertels. Zu definieren seien lediglich Traufhöhe und Geschossigkeit.

Der Stadtentwicklungsausschuss vertagt den TOP mit der Drucksache 22-0559 in die nächste Sitzung am 05.02.2025.


Anlagen
22-0584 Antrag Auswertung ÖPD Lurup 68 und 70 (193 KB)

Ö 4 - 22-0558

Bebauungsplan Iserbrook 28 Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 18.12.2024)

Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 18.12.2024.

 

Herr Conradund Frau Frauenlobhren aus, der Eigentümer habe grundsätzlich ein Recht, das bestehende Gebäude Altes Waldhotel abzureißen und neu zu bauen. Der Eigentümer habe Abriss und Neubau bereits beantragt. Zunächst sei der Bauantrag zurückgestellt worden. Wäre nur der Abriss beantragt worden, wäre dieser zu genehmigen gewesen.Mit der vorliegenden Beschlussdrucksache 22-0558 solle der Stadtentwicklungsausschuss um ein Votum gebeten werden, ob dem Grundeigentümer ein Abbruch in Aussicht gestellt werden nnte, bevor er im Rahmen eines hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens in das zukünftige Bauvorhaben investiere. In einem solchen Verfahren würden die Vertretungen der Fraktionen in jedem Falle beteiligt sein. Im Laufe des Verfahrens könnten Vorgaben zur Geschossigkeit, zu Nutzungen und zu gestalterischen Fragen gemeinsam entwickelt werden.

 

Nach Gesprächen des Amtes und den Fraktionen mit dem Grundeigentümer und seinem Architekten im Rahmen einer Sprecher:innensitzung vom 18.12.2024 sei deutlich geworden, dass der bauliche Zustand des Alten Waldhotels, das weder unter Denkmalschutz stehe noch einem Erhaltungsbereich unterliege, sehr schlecht sei. Der Grundeigentümer plane gemeinsam mit dem Grundeigentümer des derzeitigen Discounters eine straßenparallele gemischt genutzte Bebauung. Teil dieser Bebauung könne auch ein straßenabgewandter Treffpunkt einschließlich der derzeitigen, im Stadtteil sehr beliebten Bäckerei sein. In der Sprecher:innensitzung sei vom Eigentümer keine Planskizze vorgelegt worden.In dem gerade abgeschlossenen Gutachterverfahren zur Entwicklung der Magistrale Iserbrook hätte sich eine knappe Mehrheit der beteiligten Bürger:innen für den Erhalt des Gebäudes Waldhotel ausgesprochen. .

 

Herr Trede ergänzt, die vorgebrachten Inhalte sprächen für den Beginn des Qualifizierungsverfahrens, also der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens und den Beschluss der Amtsvorlage, um die Fläche alsbald unter Einbindung der Bezirkspolitik weiter zu entwickeln. Denkbar sei die Festsetzung von Urbanem Gebiet und Wohnen im Bebauungsplan-Entwurf. Der Eigentümer habe bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Recht auf Abriss des Gebäudes. Das derzeitige soziale Zentrum vor Ort bestehe ebenfalls lediglich aus einer Bäckerei.

 

Mehrere Ausschussmitglieder bedauern, dass für die Öffentliche Plandiskussion nur noch eine Variante vorgesehen sei und bitten das Amt, eine Konzeptskizze vom Eigentümer bereitzustellen, um das Vorhaben besser nachvollziehen zu können.

 

Frau Huberthrt aus, das Bebauungsplanverfahren biete eine Chance auf ein neues Zentrum in Iserbrook. Es sei nachvollziehbar, dass viele Bürger:innen mit dem Gebäude des Waldhotels und dem Erhalt des Status quo Erinnerungen verbänden. Es sei aber absehbar, dass das Gebäude nicht erhalten werde. In das Qualifizierungsverfahren sollten Bedingungen des Stadtentwicklungsausschusses Eingang finden, zum Beispiel, dass das Gebiet identitätsstiftend zu gestalten sei, gemeinsinnstiftende Nutzungen vorzusehen seien und ein planerischer Zusammenhang mit dem angrenzenden Kirchengelände hergestellt werde.

 

Frau Koppkegt hinzu, es bestehe der dringende Handlungsbedarf, das identitätsstiftende Waldhotel zu erhalten, auch wenn es nicht unter Denkmalschutz stehe. Eine große Anzahl an Bürger:innen hätten sich für dessen Erhalt ausgesprochen. Der Stadtentwicklungsausschuss habe die soziale und städtebauliche Pflicht, sich für den Erhalt des Gebäudes einzusetzen. Der zukünftige Ortskern sei mit dem Kirchenareal zu verbinden. Sie bitte zudem das Amt, zu prüfen, wann eine Erneuerung des bezirklichen Nachversorgungskonzeptes aus dem Jahr 2018 geplant sei.

 

Frau Benkert und Herr Bielfeldt ergänzen, dass es an einer Abwägung zum Erhalt des Waldhotels mangele. Mit einem Abriss könne sich nicht abgefunden werden. Das Gebäude des Waldhotels solle zu einem Sozialzentrum ausgebaut werden. Das Amt solle dies in den Gesprächen mit dem Eigentümer anbringen.

 

Herr Hielscher weist darauf hin, dass dringend benötigter Wohnungsbau an dieser Stelle nur entstehe, wenn den Vorstellungen des Eigentümers auch gefolgt und zur Entwicklung einer grundsätzlichen Struktur für die Öffentliche Plandiskussion das Qualifizierungsverfahren vom Eigentümer auch begonnen werden könne. Eine Entscheidungsfindung sei angesichts des bereits gestellten Bauantrags alsbald herbeizuführen.

 

Frau von Ehrenergänzt, das weitere Verfahren entziehe sich ja nach einer etwaigen positiven Entscheidung für die Pläne des Eigentümers nicht der weiteren Kontrolle des Stadtentwicklungsausschusses. Es entstehe auf der Fläche auch zu 35% sozialer Wohnungsbau.

 

Herr Mielke und Herr Werner stellen fest, Wohnungsbau sei wünschenswert, aber nicht zu jedem Preis. Es sei zu bezweifeln, ob der Abriss des Gebäudes nicht zu vermeiden sei. Das Amt werde gebeten, mit dem Eigentümer über eine verbindlichere Skizze zu den Vorstellungen vor Ort zu sprechen und dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorzulegen.

 

Herr Strate weist darauf hin, dass das Kirchengelände nicht Teil des Bebauungsplanes Iserbrook 28 sei. Die zukünftige Kubatur der Gebäude könne im Nachgang zur Öffentlichen Plandiskussion festgelegt werden. Dennoch seien die von den Ausschussmitgliedern geäerten Zweifel an der Position des Amtes zu den Absichten des Eigentümers, der wiederum kein Investor sei, nachvollziehbar.

Herr Mielke meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.

Ö 5

Mitteilungen

Ö 5.1 - 22-0432.2

Die Freiwillige Feuerwehr Lurup bleibt dauerhaft an ihrem bewährten Standort! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.2 - 22-0451

Ausweisung von Windenergiegebieten gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz Auskunftsersuchen von Gesche Boehlich, Benjamin Eschenburg, Benjamin Harders, Yvonne Kaschke, Meike Lohkamp, Christian Trede und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE)

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.3 - 22-0477.1

Integration des Schwammstadtkonzepts in alle Bauvorhaben im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Herr Henker betont, die Integration des Schwammstadtkonzeptes in alle laufenden Bauvorhaben im Rahmen eines verbindlichen Berücksichtigungsgebotes sei von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) in der Drucksache 22-0477.1 bejaht worden. Er bezweifle, dass das Schwammstadtkonzept zum Beispiel bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 78 (Tasköprüstraße) Eingang gefunden habe.

 

Herr Eschenburg merkt an, es gebe keine Pflicht und sei auch von der BSW nicht so gemeint, laufende Bebauungsplanverfahren neu zu entwickeln.

 

Herr Conrad stellt fest, vom Amt vorgelegte Bebauungsplan-Entwürfe seien grundsätzlich gesetzeskonform, das inkludiere auch rechtliche Vorschriften zum Schwammstadtkonzept.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.4 - 22-0526

Neues Zentrum Altona – Breite Beteiligung der Bevölkerung jetzt starten! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.5 - 22-0547

Stadt Pinneberg - Bebauungsplan 172 "Neues Quellental" - Umlandbeteiligung im Rahmen der TÖB-Beteiligung Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.6 - 22-0552

Welche Kleingartenanlagen sind von B-Plänen in Aufstellung betroffen? Kleine Anfrage von Silke Hubert, Hanna Schmidt und Patrick Fischer (alle Volt-Fraktion)

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.7 - 22-0568

Schallschutzwand Mitte Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6

Verschiedenes

Auf Nachfrage von Frau Koppke und Herrn Mielke erläutert Herr Conrad, die bestehenden Kasernengelände im Bezirk seien im Rahmen eines Erbpachtvertrages weitere 100 Jahre an den Bund übergeben. Auf kleineren Flächen seien teilweise Vereinbarungen zu zukünftigem Wohnungsbau für Bundesbedienstete getroffen worden. Diese Bauvorhaben würden von der Bundesanstaltr Immobilienaufgaben (BIMA)konkretisiert, mit dem Ziel, einen niedrigen Quadratmeterpreis in den zukünftigen Vermietungsobjekten anzubieten. Es habe ein erstes Vorgespräch mit der BIMA gegeben, derzeit seien noch keine konkreten Vorstellungen vorhanden. Sowie diese und ein erster Zeitplan vorlägen, würden sie in einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt. Inwieweit der Bauverein der Elbgemeinden eG als Nachbar der Grundstücke betroffen sei, werde das Amt zu einer der nächsten Sitzungen mitteilen.

 

N 7

Mitteilungen

N 8

Verschiedenes