Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Parr stellt den Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH vor und betont die folgenden Themen:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) informiert über das Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 53/ Othmarschen 41/ Groß-Flottbek 15 und führt mithilfe einer Präsentation (Anlage) auch auf Nachfragen wie folgt aus:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
BSW Präsentation (14231 KB)
Zum TOP sind die Ausschussmitglieder des Mobilitätsausschusses hinzugeladen.
Angesichts des von den Fraktionen von CDU und FDP eingereichten Antrags (Drucksache 22-0584, Anlage) in der Sitzung der Bezirksversammlung am 30.01.2025 schlägt Herr Strate vor, das in der Öffentlichen Anhörung von den Bürger:innen in den Mittelpunkt gestellte Thema der Verkehrsflächenerweiterung nicht weiter zu vertiefen. Die Auswertung der Öffentlichen Anhörung solle angesichts der kommenden Beratung in der Bezirksversammlung in die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vertagt werden. In der heutigen Sitzung könne der Stadtentwicklungsausschuss die Gestaltung der Vorgärten und deren Grün sowie die Durchlässigkeit und Baulinie der geplanten Gebäude beraten.
Herr Hielscher stimmt dem zu und betont die ablehnendeHaltung zur sog. gelben Fläche. Ohne diese könnten die Bebauungsplan-Entwürfe weiterberaten werden, mit dieser sei das vonseiten der CDU-Fraktion ausgeschlossen.
Eine Vertretung des Luruper Forums bezweifelt, ob es der Festlegung einer Baulinie bedürfe. Eine aufgelockerte Bebauung ohne geschlossene Kante sei vorteilhaft für die Durchlüftung des Viertels. Zu definieren seien lediglich Traufhöhe und Geschossigkeit.
Der Stadtentwicklungsausschuss vertagt den TOP mit der Drucksache 22-0559 in die nächste Sitzung am 05.02.2025.
Anlagen
22-0584 Antrag Auswertung ÖPD Lurup 68 und 70 (193 KB)
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 18.12.2024.
Herr Conradund Frau Frauenlob führen aus, der Eigentümer habe grundsätzlich ein Recht, das bestehende Gebäude Altes Waldhotel abzureißen und neu zu bauen. Der Eigentümer habe Abriss und Neubau bereits beantragt. Zunächst sei der Bauantrag zurückgestellt worden. Wäre nur der Abriss beantragt worden, wäre dieser zu genehmigen gewesen.Mit der vorliegenden Beschlussdrucksache 22-0558 solle der Stadtentwicklungsausschuss um ein Votum gebeten werden, ob dem Grundeigentümer ein Abbruch in Aussicht gestellt werden könnte, bevor er im Rahmen eines hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens in das zukünftige Bauvorhaben investiere. In einem solchen Verfahren würden die Vertretungen der Fraktionen in jedem Falle beteiligt sein. Im Laufe des Verfahrens könnten Vorgaben zur Geschossigkeit, zu Nutzungen und zu gestalterischen Fragen gemeinsam entwickelt werden.
Nach Gesprächen des Amtes und den Fraktionen mit dem Grundeigentümer und seinem Architekten im Rahmen einer Sprecher:innensitzung vom 18.12.2024 sei deutlich geworden, dass der bauliche Zustand des Alten Waldhotels, das weder unter Denkmalschutz stehe noch einem Erhaltungsbereich unterliege, sehr schlecht sei. Der Grundeigentümer plane gemeinsam mit dem Grundeigentümer des derzeitigen Discounters eine straßenparallele gemischt genutzte Bebauung. Teil dieser Bebauung könne auch ein straßenabgewandter Treffpunkt einschließlich der derzeitigen, im Stadtteil sehr beliebten Bäckerei sein. In der Sprecher:innensitzung sei vom Eigentümer keine Planskizze vorgelegt worden.In dem gerade abgeschlossenen Gutachterverfahren zur Entwicklung der Magistrale Iserbrook hätte sich eine knappe Mehrheit der beteiligten Bürger:innen für den Erhalt des Gebäudes Waldhotel ausgesprochen. .
Herr Trede ergänzt, die vorgebrachten Inhalte sprächen für den Beginn des Qualifizierungsverfahrens, also der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens und den Beschluss der Amtsvorlage, um die Fläche alsbald unter Einbindung der Bezirkspolitik weiter zu entwickeln. Denkbar sei die Festsetzung von Urbanem Gebiet und Wohnen im Bebauungsplan-Entwurf. Der Eigentümer habe bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Recht auf Abriss des Gebäudes. Das derzeitige soziale Zentrum vor Ort bestehe ebenfalls lediglich aus einer Bäckerei.
Mehrere Ausschussmitglieder bedauern, dass für die Öffentliche Plandiskussion nur noch eine Variante vorgesehen sei und bitten das Amt, eine Konzeptskizze vom Eigentümer bereitzustellen, um das Vorhaben besser nachvollziehen zu können.
Frau Hubert führt aus, das Bebauungsplanverfahren biete eine Chance auf ein neues Zentrum in Iserbrook. Es sei nachvollziehbar, dass viele Bürger:innen mit dem Gebäude des Waldhotels und dem Erhalt des Status quo Erinnerungen verbänden. Es sei aber absehbar, dass das Gebäude nicht erhalten werde. In das Qualifizierungsverfahren sollten Bedingungen des Stadtentwicklungsausschusses Eingang finden, zum Beispiel, dass das Gebiet identitätsstiftend zu gestalten sei, gemeinsinnstiftende Nutzungen vorzusehen seien und ein planerischer Zusammenhang mit dem angrenzenden Kirchengelände hergestellt werde.
Frau Koppke fügt hinzu, es bestehe der dringende Handlungsbedarf, das identitätsstiftende Waldhotel zu erhalten, auch wenn es nicht unter Denkmalschutz stehe. Eine große Anzahl an Bürger:innen hätten sich für dessen Erhalt ausgesprochen. Der Stadtentwicklungsausschuss habe die soziale und städtebauliche Pflicht, sich für den Erhalt des Gebäudes einzusetzen. Der zukünftige Ortskern sei mit dem Kirchenareal zu verbinden. Sie bitte zudem das Amt, zu prüfen, wann eine Erneuerung des bezirklichen Nachversorgungskonzeptes aus dem Jahr 2018 geplant sei.
Frau Benkert und Herr Bielfeldt ergänzen, dass es an einer Abwägung zum Erhalt des Waldhotels mangele. Mit einem Abriss könne sich nicht abgefunden werden. Das Gebäude des Waldhotels solle zu einem Sozialzentrum ausgebaut werden. Das Amt solle dies in den Gesprächen mit dem Eigentümer anbringen.
Herr Hielscher weist darauf hin, dass dringend benötigter Wohnungsbau an dieser Stelle nur entstehe, wenn den Vorstellungen des Eigentümers auch gefolgt und zur Entwicklung einer grundsätzlichen Struktur für die Öffentliche Plandiskussion das Qualifizierungsverfahren vom Eigentümer auch begonnen werden könne. Eine Entscheidungsfindung sei angesichts des bereits gestellten Bauantrags alsbald herbeizuführen.
Frau von Ehrenergänzt, das weitere Verfahren entziehe sich ja nach einer etwaigen positiven Entscheidung für die Pläne des Eigentümers nicht der weiteren Kontrolle des Stadtentwicklungsausschusses. Es entstehe auf der Fläche auch zu 35% sozialer Wohnungsbau.
Herr Mielke und Herr Werner stellen fest, Wohnungsbau sei wünschenswert, aber nicht zu jedem Preis. Es sei zu bezweifeln, ob der Abriss des Gebäudes nicht zu vermeiden sei. Das Amt werde gebeten, mit dem Eigentümer über eine verbindlichere Skizze zu den Vorstellungen vor Ort zu sprechen und dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorzulegen.
Herr Strate weist darauf hin, dass das Kirchengelände nicht Teil des Bebauungsplanes Iserbrook 28 sei. Die zukünftige Kubatur der Gebäude könne im Nachgang zur Öffentlichen Plandiskussion festgelegt werden. Dennoch seien die von den Ausschussmitgliedern geäußerten Zweifel an der Position des Amtes zu den Absichten des Eigentümers, der wiederum kein Investor sei, nachvollziehbar.
Herr Mielke meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Henker betont, die Integration des Schwammstadtkonzeptes in alle laufenden Bauvorhaben im Rahmen eines verbindlichen Berücksichtigungsgebotes sei von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) in der Drucksache 22-0477.1 bejaht worden. Er bezweifle, dass das Schwammstadtkonzept zum Beispiel bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 78 (Tasköprüstraße) Eingang gefunden habe.
Herr Eschenburg merkt an, es gebe keine Pflicht und sei auch von der BSW nicht so gemeint, laufende Bebauungsplanverfahren neu zu entwickeln.
Herr Conrad stellt fest, vom Amt vorgelegte Bebauungsplan-Entwürfe seien grundsätzlich gesetzeskonform, das inkludiere auch rechtliche Vorschriften zum Schwammstadtkonzept.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Frau Koppke und Herrn Mielke erläutert Herr Conrad, die bestehenden Kasernengelände im Bezirk seien im Rahmen eines Erbpachtvertrages weitere 100 Jahre an den Bund übergeben. Auf kleineren Flächen seien teilweise Vereinbarungen zu zukünftigem Wohnungsbau für Bundesbedienstete getroffen worden. Diese Bauvorhaben würden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)konkretisiert, mit dem Ziel, einen niedrigen Quadratmeterpreis in den zukünftigen Vermietungsobjekten anzubieten. Es habe ein erstes Vorgespräch mit der BIMA gegeben, derzeit seien noch keine konkreten Vorstellungen vorhanden. Sowie diese und ein erster Zeitplan vorlägen, würden sie in einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt. Inwieweit der Bauverein der Elbgemeinden eG als Nachbar der Grundstücke betroffen sei, werde das Amt zu einer der nächsten Sitzungen mitteilen.