Welche Kleingartenanlagen sind von B-Plänen in Aufstellung betroffen? Kleine Anfrage von Silke Hubert, Hanna Schmidt und Patrick Fischer (alle Volt-Fraktion)
Letzte Beratung: 21.01.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 15.10
Um Beantwortung nachfolgender Fragen wird gebeten:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Othmarschen 43, 47 und 48.
Zu 2:
Beim Bebauungsplan Othmarschen 48 werden keine Änderungen bzgl. der Kleingärten vorgenommen, vielmehr werden die Kleingärten planungsrechtlich gesichert. Beim Bebauungsplan Othmarschen 43 sollen die Kleingärten bis zur Fertigstellung des Altonaer Deckels in Bauabschnitten verlagert werden. Als Ersatzflächen stehen dafür u. a. Flächen am Holmbrook und auf dem Altonaer Deckel zur Verfügung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Othmarschen 47 sollen Flächen für Kleingärten entstehen (siehe auch oepd-niederschrift-data.pdf).
Zu 3:
Othmarschen 48: Gartenfreunde Groß Altona e.V.; Heimgartenbund Altona e.V.; Einzelne Kleingärten im privaten Eigentum
Othmarschen 43 und 47: Der nördliche Teil mit 17 Kleingartenparzellen wird von der sog. Kolonie 7 des Kleingartenvereins 202 „Heimatgartenbund Altona“ (KGV 202) genutzt. Weitere 20 Parzellen im mittleren Bereich gehören zum Verein Bahn-Landwirtschaft Hamburg e.V. (KGV 150). Die 30 südlichsten Parzellen gehören zur Kolonie 6 desKleingartenvereins 202 „Heimatgartenbund Altona“ (KGV 202), siehe auch Drs. 21-2518.
Zu 4:
Siehe Antworten zu 2 und 3.
Zu 5:
Siehe Antworten zu 2 und 3.
Zu 6:
Die Bezirksämter verfügen über keine zusätzliche Ressource oder Fachlichkeit zu gesonderten Aspekten der Regeninfrastrukturanpassungsmaßnahmen (RISA) und dem Schwammstadtkonzept. Diese ist bei der zuständigen Fachbehörde verortet.
Dies vorausgeschickt wird wie folgt geantwortet:
Fachlich wird die Versickerungsleistung von Flächen im Kontext von Planungen regelhaft durch hydrologische Gutachten unter Einbeziehung der vorhandenen Böden und der bestehenden Regenwasser-Infrastruktur ermittelt.
Für öffentliche und auch private Flächen in Hamburg sind durch das Projekt Regeninfrastrukturanpassungsmaßnahmen (RISA) von Hamburg Wasser / der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Daten für die Versickerungsleistung anhand verschiedener Parameter wie zum Beispiel die Wasserdurchlässigkeit des jeweiligen Bodens, den Fließrichtungen, der RW-Infrastruktur usw. hinterlegt. Erfasst sind die Flächen jeweils in der GIS-basierten Starkregenhinweiskarte beziehungsweise der Starkregengefahrenkarte des Projektes RISA.
Ergänzende Hinweise zur Versickerungsleistung von Flächen wie auch von Kleingartenanlagen und Grünflächen finden sich auch in Normen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) sowie in zahlreichen Wissensdokumenten wie zum Beispiel in der Veröffentlichung Überflutungs- und Hitzevorsorge durch die Stadtentwicklung (Bundesinstitut für Bau-Stadt und Raumforschung) sowie in den Hinweisen für eine wassersensible Straßenraumgestaltung (BVM).
Zu 7:
Siehe Antwort zu Frage 6.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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