22-0477.1

Integration des Schwammstadtkonzepts in alle Bauvorhaben im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2024 anliegende Drucksache 22-0301B beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 15.11.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Der LIG unterstützt die Entwicklung eines Schwammstadtkonzeptes durch das Bezirksamt Altona. Beim Immobilien-Portfolio des LIG werden im Rahmen von Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ebenfalls die Klimaanpassungsstrategien zur Stärkung der Klima-Resilienz im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Bedingungen und Möglichkeiten berücksichtigt. Dazu gehört u. a. auch das Maßnahmenpaket „Schwammstadt“ bzw.      RISA-Maßnahmen (Regen-Infra-Struktur-Anpassung).

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 04.12.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 3:

Das Schwammstadtkonzept wird generell in den laufenden und zukünftigen Verfahren rund um die Großprojekte im Bezirk Altona beachtet, z.B. bei den zukünftigen Verfahren im Rahmen der Entwicklung der Science City Hamburg Bahrenfeld. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Bahrenfeld 53 / Othmarschen 41 / Groß-Flottbek 15 „Deckel Altona“ wird eine sogenannte Planungsanalyse durch Hamburg Wasser durchgeführt, welche die Auswirkungen von Starkregenereignissen untersucht und ggf. Gegenmaßnahmen benennt.

Die Änderung von bereits durch den Senat festgestellten und in Kraft getretenen Bebauungsplänen im Zusammenhang mit dem A7-Deckel sind grundsätzlich möglich, Zuständig für die Bauleitplanung ist das  Bezirksamt . Die Prüfbitte zur Änderung Hamburger Gesetze zur Integration des Schwammstadtkonzeptes muss an die dafür zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gerichtet werden.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 19.12.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BUKEA begrüßt den Beschluss, das Schwammstadtkonzept in alle baulichen Planungen im Bezirk Altona zu integrieren, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das genannte Konzept mit den Zielen und Inhalten der RegenInfraStrukturAnpassung (RISA) übereinstimmt. Im Rahmen der RISA wird in Hamburg schon seit zehn Jahren das Ziel verfolgt, Regenwasser so zu bewirtschaften, dass es dem naturnahen Wasserhaushalt, dem Gewässerschutz und der Starkregenvorsorge zugutekommt. Die BUKEA wird die Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterstützen.

 

Bei der Umsetzung des Schwammstadtkonzepts sind die geltenden rechtlichen Vorschriften und Zuständigkeitsregelungen zu beachten. Dies umfasst insbesondere den Bezug auf bestehende Bebauungspläne sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

 

Der Fokus auf Dachbegrünung und Entsiegelung von Bodenflächen in dicht bebauten Gebieten ist sinnvoll und unterstützt die Klimafolgenanpassung. Sowohl die Anlage von Gründächern als auch die Entsiegelung von derzeit versiegelten Bodenflächen werden, neben anderen Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung, bereits heute durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert.

 

Im Rahmen von Entwässerungsgutachten wird auch die Starkregenvorsorge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bereits systematisch geprüft. Die Berücksichtigung von Maßnahmen zur Minderung von Starkregenrisiken erfolgt dabei im Einklang mit der aktuell geltenden Gesetzesgrundlage und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. So besteht unter anderem gemäß § 8 Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ein verbindliches Berücksichtigungsgebot für zukünftig zu erwartende Auswirkungen des Klimawandels, wie Überflutungen durch Starkregenereignisse.

 

Zusätzlich sei an dieser Stelle auf die bestehenden speziell für Hamburg geltenden Vorgaben, insbesondere das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), verwiesen, welches ebenfalls eine Berücksichtigung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verpflichtend vorsieht. Dies umfasst insbesondere die Bestimmung notwendiger Überflutungs- und Retentionsflächen sowie die Einbindung einer wassersensiblen Stadtgestaltung.

 

Die Integration von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in Gebieten mit rechtskräftigen Bebauungsplänen über die derzeit geltende Rechtsgrundlage bzw. die allgemein anerkannten Regeln der Technik hinaus ist nach aktueller Rechtsprechung nur vorhabenbezogen oder über die Neuaufstellung eines Bebauungsplans möglich. Die Zuständigkeit liegt hier beim Bezirksamt bzw. bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Unabhängig davon begrüßt die BUKEA die Prüfung von Gebieten mit bereits abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren auf einenachträgliche Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Zukünftig sollten nach Einschätzung der BUKEA auch thematische Bebauungspläne im Sinne der Klimaanpassung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mitgedacht werden.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 19.12.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) begrüßt den Beschluss der Bezirksversammlung Altona. Um die Straßenräume an die Folgen des Klimawandels anzupassen, wird eine klimaangepasste Straßeninfrastruktur angestrebt. Dabei sollen Elemente und Bauweisen wie die der blau-grünen Infrastruktur zum integralen Bestandteil jeder Straßenbauplanung werden. Die Klimaanpassung des Straßenraumes wird somit als ein wesentliches Planungsziel in jeder Straßenplanung berücksichtigt, abgewogen und regelhaft implementiert werden. Pilotvorhaben sind die Königstraße und der Recha-Lübke-Damm (vormals Högerdamm).

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.