22-0531

Ausbau des Sülldorfer Kirchenwegs darf Fußballplatz nicht gefährden II Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2024 anliegende Drucksache 22-0418B beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 18.12.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Altonahat den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen am 2. März 2020 mit dem Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 3194, Gemarkung Sülldorf, belegen im Sülldorfer Kirchenweg 122, beauftragt.

 

mtliche Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten sowie weitere Kosten, die im Rahmen des Erwerbs für das Verwaltungsvermögen entstehen, sind durch den Auftraggeber, in diesem Fall das Bezirksamt Altona, zu tragen.

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Lokalisation Beta

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