Ausbau des Sülldorfer Kirchenwegs darf Fußballplatz nicht gefährden II Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2024 anliegende Drucksache 22-0418B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 18.12.2024 wie folgt Stellung genommen:
Das Bezirksamt Altonahat den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen am 2. März 2020 mit dem Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 3194, Gemarkung Sülldorf, belegen im Sülldorfer Kirchenweg 122, beauftragt.
Sämtliche Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten sowie weitere Kosten, die im Rahmen des Erwerbs für das Verwaltungsvermögen entstehen, sind durch den Auftraggeber, in diesem Fall das Bezirksamt Altona, zu tragen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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