22-0531

Ausbau des Sülldorfer Kirchenwegs darf Fußballplatz nicht gefährden II Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 12.19

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2024 anliegende Drucksache 22-0418B beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 18.12.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Altonahat den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen am 2. März 2020 mit dem Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 3194, Gemarkung Sülldorf, belegen im Sülldorfer Kirchenweg 122, beauftragt.

 

mtliche Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten sowie weitere Kosten, die im Rahmen des Erwerbs für das Verwaltungsvermögen entstehen, sind durch den Auftraggeber, in diesem Fall das Bezirksamt Altona, zu tragen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 12.19
20.01.2025
Ö 8.6
Lokalisation Beta
Sülldorf Sülldorfer Kirchenweg

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