Ausbau des Sülldorfer Kirchenwegs darf Fußballplatz nicht gefährden II Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2024 anliegende Drucksache 22-0418B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 18.12.2024 wie folgt Stellung genommen:
Das Bezirksamt Altona hat den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen am 2. März 2020 mit dem Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 3194, Gemarkung Sülldorf, belegen im Sülldorfer Kirchenweg 122, beauftragt.
Sämtliche Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten sowie weitere Kosten, die im Rahmen des Erwerbs für das Verwaltungsvermögen entstehen, sind durch den Auftraggeber, in diesem Fall das Bezirksamt Altona, zu tragen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 26.03.2025 wie folgt Stellung genommen:
Das Bezirksamt wurde mit Beschluss 22-0418B aufgefordert zu prüfen, „ob beim Ausbau des Sülldorfer Kirchenwegs zwischen Blütenweg und Knospenweg auf der Ostseite auf Höhe der Sportanlage Waldesruh auf die Verschwenkung des Gehwegs und die Herstellung der dort geplanten Stellplätze verzichtet werden kann“.
Das Bezirksamt hat mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der reine Verzicht auf die Verschwenkung des Gehweges und der Parkplätze auf der Ostseite der Straße als einzige Planungsanpassung ist nicht ausreichend, weil dann der Gehweg im Bereich der Bäume liegen würde, welche zu schützen sind. Vielmehr wird es notwendig, im Bereich der Sportanlange den gesamten Straßenquerschnitt nach Westen zu verschwenken, um den lange abgestimmten, schlussverschickten und bereits verkehrlich angeordneten Straßenquerschnitt im gesamten Sülldorfer Kirchenweg umsetzen zu können. Die Umsetzung dieses Straßenquerschnittes ist eine unumstößliche Notwendigkeit, um einen verkehrssicheren Straßenquerschnitt für alle Verkehrsarten gewährleisten zu können (ÖPNV, Radverkehr, KFZ-Verkehr und Fußverkehr). Die Prüfung, ob ein Verschwenk der kompletten Straßenachse möglich ist, hat ergeben, dass dies so umgesetzt werden kann.
Die Umplanung führt zu folgenden Konsequenzen:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.