22-0479

Geschwindigkeitsmessungen im Bezirk Altona Auskunftsersuchen von Dana Vornhagen, Benjamin Eschenburg, Benjamin Harders, Yohana Hirschfeld und Nadine Neumann (alle Fraktion GRÜNE)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 20.01.2025 Mobilitätsausschuss Ö 8.2

Sachverhalt

Die Verkehrsgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Zur Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeit nutzt die Polizei neben den stationären Blitzern und den Ampelblitzern auch mobile Geräte. Unter anderem in der Harkortstraße in Altona-Nord waren in den letzten Monaten mobile Geräte im Straßenraum erkennbar.

 

Da die Daten der Geschwindigkeitsmessungen (bislang) nicht öffentlich einsehbar sind, bitten wir die Behörde für Inneres und Sport als zuständige Fachbehörde gemäß § 27 BezVG um Auskunft bezogen auf den Bezirk Altona:

 

  1. Welche Geschwindigkeitsmessungen haben in den Jahren 2020 bis einschließlich Q3/2024 im Bezirk Altona stattgefunden? Bitte jeweils den Straßenabschnitt, den Zeitraum und den Anlass der Geschwindigkeitsmessungen angeben.

 

  1. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden festgestellt? Wie hoch war jeweils die Geschwindigkeitsüberschreitung? Bitte je Straßenabschnitt angeben.

 

Die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Das Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Altona zum oben genannten Thema ist der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg zur Beantwortung übermittelt worden.

 

Die Verkehrssicherheit, speziell die Überwachung der Geschwindigkeit, gehört zur Kernaufgabe der Polizei und obliegt sowohl den Polizeikommissariaten (PK) in ihrer eigenen Zuständigkeit, als auch der für die technische Verkehrsüberwachung zusndigen Verkehrsdirektion (VD 1). Im Übrigen führt die Polizei regelmäßig Kampagnen mit einem Schwerpunkt Geschwindigkeitsüberwachung durch, insbesondere in der Zeit der Einschulung.

 

Die Polizei führt keine Gesamtstatistik im Sinne der Fragestellungen und kann aus diesem Grund nur eine Teilantwort geben. Die Polizei nutzt folgende Technik zur Feststellung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen:

 

 

- mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger (mGÜA)

- Geschwindigkeitsüberwachungskraftwagen (GüKW)

- stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA)

- Lasergeschwindigkeitsmessgerät (Handlasergeräte)

 

Durch GÜA wurden vom 30. Mai 2024 bis 9. Dezember 2024 die in der folgenden Tabelle dargestellten Geschwindigkeitsverstöße erfasst:

 

Datum

Örtlichkeit

km/h

Durchgefahrene
Fahrzeuge

Erfasste
Fahrzeuge
Netto

30.05.2024

30.09.2024

Osdorfer Landstraße
ggü. 25 F.R, auswärts

50

810.096

829

30.05.2024

30.09.2024

Osdorfer Landstr. 311
FR Rissen

50

960.728

520

30.05.2024

30.09.2024

Stresemannstraße 70
FR einwärts

30

915.250

21.619

30.05.2024

30.09.2024

Stresemannstraße 147

30

649.707

22.633

30.05.2024

30.09.2024

Osdorfer Landstr. 311
FR City

50

843.063

2.259

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30.05.2024

30.09.2024

Gesamt Hamburg GükW
+ mGÜA

 

137.121.161

373.127

 

Zu den darüber hinaus angefragten Zeiträumen wird auf die in der Parlamentsdatenbank der Bürgerschaft abrufbaren Drs. 22/7584, Drs. 22/12884, Drs. 22/14178 und Drs. 22/15369 zum Thema Geschwindigkeit verwiesen.

 

Zur weiteren Beantwortung im Sinne der Fragestellungen müsste eine händische Auswertung alle mGÜA und GüKW Messungen für alle Straßen im Bereich des Bezirks Altona erfolgen (1.274 Straßen und Straßenteile im Abgleich mit mehreren hunderttausenden Messungen), dies ist in der für eine parlamentarische oder bezirkliche Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

Im Übrigen wird ein Verwarnungsgeld in Hamburg erst erhoben, wenn die Geschwindigkeitsübertretung nicht nur geringfügig ist. Das ist der Fall, wenn die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung 6 km/h oder mehr beträgt. Abzüglich der vorgeschriebenen Messtoleranz von 3 km/h wird daher ein Verwarngeld erst erhoben, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 9 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Antwort im Sinne der Fragestellung nicht möglich, weil nicht registriert wird, wie viele Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit geringfügig überschreiten.

 

Die mittels „Handlaser“ durch die örtlichen PK durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen sind in der beiliegenden Tabelle dargestellt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
20.01.2025
Ö 8.2
Anhänge

Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen per Handlaser

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