Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Homfeldt (DB Netz AG) stellt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Verbindungsbahnentlastungstunnel (VET) mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor. Auf Nachfragen berichtet er das Folgende:
Frau Dr. Wagner (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, BVM) berichtet, für die Bürgerschaft solle bis zum Sommer 2023 eine Beschlussempfehlung für zwei Varianten vorbereitet werden, mit denen dann weiter in die Vorplanung gegangen werde. Es sei allen bewusst, welche wichtige Bedeutung die S-Bahn-Station Holstenstraße habe und dass bei Verlust der Station Sternschanze an anderer Stelle ein Umstieg in die Linie U3 geschaffen werden müsse.
Herr Sülberg führt aus, der Hauptbahnhof sei zurzeit ein Nadelöhr. Wenn Bundesmittel für die Schaffung des VET zur Verfügung gestellt würden, sollten diese genutzt werden. Sollten die Stationen Holstenstraße und Sternschanze aber entfallen, hätte dies erhebliche Auswirkungen für Altona. Wie deren Wegfall durch den Regionalverkehr aufgefangen werden könne, bleibe unklar. Mit der Mitte Altona und dem Holsten-Quartier seien zwei dicht besiedelte Quartiere in der Nähe der Station Holstenstraße in Planung, die deren Nutzungsdruck erhöhten. Fraglich sei, wie diese zusätzlichen Fahrgäste abgewickelt werden sollten, welche Veränderungen die Machbarkeitsstudie für die bereits dicht besiedelten Quartiere bedeute und wie weit die Wege seien, die deren Bewohner:innen zur nächsten S‑Bahnstation zurücklegen müssten. Es sei davon auszugehen, dass es über den VET eine öffentliche Diskussion geben werde.
Herr Strate betont, bei der Planung des VET handle es sich um ein Partikularinteresse der Deutschen Bahn und um keine Anforderung der FHH. Maximal verdichteten Stadtteilen wie der Sternschanze die S-Bahn-Station zu nehmen, sei nicht verständlich. Sowohl die Nord- als auch die Südvariante würden Probleme bei dem derzeit gut angenommenen Nahverkehr schaffen und durch den Abbau der bestehenden S-Bahn-Stationen würde der Nahverkehr Jahre gehemmt. In Berlin sei stattdessen ein VET für den Fernverkehr geschaffen worden.
Herr Reinig erklärt, der Deutschlandtakt habe einen Realisierungshorizont bis 2070. Es sei fraglich, ob es dann überhaupt noch Zugführer:innen gebe. Derzeit gebe es noch einen zeitlich großen Abstand zwischen den einzelnen Regional- und Fernbahnen auf der Verbindungsbahn. Mit einer stärkeren Digitalisierung der Züge könne auf den bestehenden Trassen gegebenenfalls schon eine höhere Frequenz ermöglicht werden.
Herr Adrian weist darauf hin, dass es unklar bleibe, ob die Planung der Linie S 32 durch den VET beeinträchtigt werde. Gegebenenfalls bestehe die Gefahr, dass sich die geplante S 32 noch weiter nach 2040 verzögere.
Herr Hielscher legt dar, bei dem kommenden Planfeststellungsverfahren müsse sich sowohl bei den Nord- als auch bei den Südvarianten mit vielen Grundstückseigentümer:innen auseinandergesetzt werden. Außerdem hätten sich die Bewohner:innen der betroffenen Stadtteile bereits an die bestehenden Stationen gewöhnt. Beide Punkte sprächen für die Variante parallel zur bestehenden Strecke, die außerdem kürzer und damit günstiger sei. Da sich die von dieser Variante betroffenen Grundstücke schon in öffentlicher Hand befänden, sei die Variante in ihrer Planung vermutlich auch unproblematischer.
Herr Tressl führt mithilfe einer Präsentation (Anlage) aus, die BVM habe das Bezirksamt bis zum 21.04.2023 um Stellungnahme zu einer bevorzugten Variante gebeten. Viele Argumente sprächen für die Variante parallel der bestehenden Trasse. Die Bewohner:innen der betroffenen Stadtteile seien an die Standorte der neu zu bauenden Stationen bereits gewöhnt, die Strecke sei die kürzeste und die Baukosten vermutlich am günstigsten.
Herr Strate erklärt, dass das Thema in der Sitzung am 19.04.2023 erneut aufgerufen werde.
Anlagen
TOP 2 Präsentation der DB Netz AG (3064 KB)
TOP 2 Präsentation des Amtes (674 KB)
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 24.11.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung, Fortsetzung der Beratung vom 07.12.2022.
Herr Adrian erklärt, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) habe in Ihrer Rückmeldung (TOP 3.1, Drucksache 21-3892) weder eine positive noch eine negative Stellungnahme abgegeben, aber verdeutlicht, dass vor dem Jahr 2026 nichts passieren werde. Daher solle der Antrag erst in der nächsten Wahlperiode behandelt werden.
Die SPD-Fraktion erklärt den Antrag für erledigt.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der TOP mit der aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.03.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesenen Drucksache 21-3936.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Hielscher stellt den Antrag vor. Insbesondere der Busbahnhof biete noch Flächenoptimierungspotenzial. Der Antrag beinhalte neben der Magistralenentwicklung auch die Schaffung eines Zentrums für den Stadtteil Iserbrook, das es bislang nicht gebe.
Herr Marx stellt mithilfe einer Präsentation (Anlage) die möglichen Betrachtungsräume in Iserbrook sowie ein grobes Ablaufschema eines möglichen städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachtens und einer damit verbundenen Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Als nächsten Schritt könne das Amt die voraussichtlichen Kosten eines solchen Verfahrens abschätzen und prüfen, ob dieses aus eigenen Mitteln finanziert werden könne. In einer der kommenden Sitzungen könne das Amt dann noch einmal berichten, ob Politikmittel zur Verfügung gestellt werden müssten. Es könne auch geprüft werden, ob Mittel der Fachbehörden zur Verfügung ständen. Bei Inanspruchnahme fachbehördlicher Mittel sei allerdings in der Regel der Inhalt des Verfahrens näher mit der Fachbehörde abzustimmen, weil die Mittel einer Zweckbindung unterlägen. Für Planungen in Ausübung der bezirklichen Planungshoheit müssten vorrangig auch eigene Mittel eingesetzt werden. Es sei vermutlich machbar, die vorgestellten Leistungen vor der Sommerpause auszuschreiben und im Herbst dann mit dem eigentlichen Verfahren zu beginnen.
Der Betrachtungsraum sei mit Ausnahme des Bauvereins der Elbgemeinden eG und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook durch viele private, kleine Grundstückseigentümer:innen geprägt. Eine Bestandsaufnahme der Eigentumsverhältnisse sei ohnehin Bestandteil des Planungsauftrags.
Frau Göller-Meier ergänzt, es gebe in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zwar eine Stelle für die Magistralenentwicklung, Mittel, die für die Ausschreibung solcher Konzepte genutzt werden könnten, seien dem Amt aber nicht bekannt.
Herr Strate merkt an, dass die BSW in der Sitzung am 21.06.2023 ihr Magistralenkonzept für Hamburg vorstelle und dann nach einer möglichen Mittelzurverfügungstellung befragt werden könne.
Herr Trede weist darauf hin, dass auf Landesebene an einer Drucksache für die Magistralenentwicklung gearbeitet werde, die vor der Sommerpause veröffentlicht werde. Gegebenenfalls sei es sinnvoll, dies zunächst abzuwarten, da vor der Sommerpause vermutlich ohnehin nicht mit dem Verfahren begonnen werde. Außerdem könne das Amt bis dahin noch prüfen, ob andere Mittel wie zum Beispiel „Potenziale für den Wohnungsbau“ genutzt werden könnten. Die Planungshoheit liege in jedem Fall im Bezirk.
Herr Boettger bittet darum, mögliche nutzbare Mittel vorab zu prüfen. Hinsichtlich möglicher Infoveranstaltungen der BSW gehe er davon aus, dass Altona solche Formate selbst durchführe.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache.
Frau Frauenlob sichert auf Nachfrage zu, eine Aufschlüsselung des Mittelabflusses der Rahmenzuweisung 2022 und 2023 in eine der kommenden Sitzungen an den Ausschuss zu geben.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die entsprechende Drucksache 21-3975 stand in der Sitzung am 19.04.2023 auf der Tagesordnung.]
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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