21-3894

Drohendes Ende der Belegungs- und Mietpreisbindung für Lurups Wohnungen abwenden Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.02.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.04.2023
05.04.2023
30.03.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.02.2023 anliegende Drucksache 21-3417.2B beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 09.03.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Förderung

Finanzierung der Wohnraumförderung:

Die Ausgestaltung der Förderprogramme unterliegt der Behörde              für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). Über den Einzelplan 6.1 wird der Zins- und Verlustausgleich für die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR (IFB) in den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) eingestellt und von der Bürgerschaft beschlossenhttps://www.hamburg.de/contentblob/16402766/59524a7211e9f2435a d74b7585b5246b/data/6-1.pdf).

 

Im Einzelnen:

Förderprogramm „Ankauf von Belegungsbindungen“

Eine Nutzung des aktuellen Programms „Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte“ würde nur für Wohnungen in Frage kommen, die von einem Haushalt mit entsprechender Berechtigung neu angemietet werden. Das Programm eignet sich damit nicht zur Sicherung von bestehenden Mietverhältnissen in aktuell gebundenen Wohnungen mit WS- Bindungen im 1. Förderweg.

 

Förderprogramm „Bindungsverlängerungen“

Das Förderprogramm „Bindungsverlängerungen“ ist adäquat ausgestaltet und wird von den Vermietenden gut angenommen. Es kann für geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen beantragt werden, die innerhalb der nächsten zwei Jahre aus der Bindung laufen.

 

Wohnungsmarkt und Sozialwohnungsbestand in Lurup

Zum 31.12.2021 gab es im Stadtteil Lurup 16.737 Wohnungen. Davon waren insgesamt 2.163 Sozialwohnungen, die über den Stadtteil weitgehend gleichmäßig verteilt sind. Bis einschließlich 2026 würden davon insgesamt 805 Wohnungen regulär nach dem Ende der vereinbarten Bindungslaufzeit auslaufen, falls kein Eigentümer von bindungsverlängernden Programmen Gebrauch macht. Dazu gehört nicht nur das genannte Programm „Bindungsverlängerungen“, auch eine Förderung über das Modernisierungsprogramm B für grundlegende Modernisierungen mit anschließenden Mietpreis- und Belegungsbindungen käme dafür in Frage. Von diesen 805 Wohnungen sind 583 Wohnungen im Eigentum  von Genossenschaften und der SAGA.

 

Nach Bindungsauslauf hat die SAGA ein Mietenkonzept, das nur sehr moderate Mietsteigerungen zulässt – eine maximale Steigerung der Nettokaltmieten von 5 Prozent, höchstens jedoch 30 Euro monatlich. Gegenwärtig liegen rund 90 Prozent der ungebundenen Wohnungsbestände der SAGA unterhalb der jeweiligen Mittelwerte des Hamburger Mietenspiegels.

 

Auch die Genossenschaften haben nach dem Auslaufen von Sozialbindungen in der Regel einen nur sehr moderaten Mietenanstieg nach Bindungsauslauf.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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