21-3572

Neue Formen der Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 05.04.2023 Planungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

Der Bezirk Altona ist zur Zeit und auch für die nähere Zukunft geprägt von einer Reihe von größeren und prägenden Stadtentwicklungsprozessen. Namentlich erwähnt das Holsten Areal, die Magistralenentwicklungen, das Areal um den Diebsteich herum, um nur einige zu nennen.

 

Gemein ist diesen Projekten, dass es unterschiedlichste Formen der Bürgerbeteiligung und Einbringung gibt. Von der Teilnahme bürgerlicher Vertreter*innen an Wettbewerben, verschieden Arten von Workshops bis hin zu den Anhörungen im Rahmen der Öffentlichen Plandiskussionen oder Anhörungen organisiert durch die Vorhabenträger.

 

Eine weitere Gemeinsamkeit ist die aus unserer Sicht, unabhängig von der Art der Bürgerbeteiligung, verbesserungswürdige Akzeptanz der jeweiligen Ergebnisse in der Bevölkerung und auch die ungenügende Erläuterung des zugrundeliegenden Entscheidungsprozesses. Dazu gehört insbesondere auch die Kommunikation der festgesetzten Rahmenbedingungen im jeweiligen Verfahrensschritt, bzw. auch inwieweit diese Prämissen tatsächlich weiterhin veränderbar sind – und durch Bürger*innenbeteiligung verändert werden können.

 

Die sogenannte Deckelentwicklungsfläche westlich des BAB7 Deckels zwischen der B431 und der Walderseestraße bietet eine sinnhafte städtebauliche Größe, neue Formen der Bürgerbeteiligung als Pilotprojekt zu entwickeln und umzusetzen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona bittet gemäß § 27 BezVG die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), ein neu gestaltetes Bürgerbeteiligungsverfahren für die Entwicklungsfläche westlich des BAB7 Deckels zwischen der B431 und der Walderseestraße im kooperativen Verfahren mit der Bezirksversammlung Altona einzuleiten. Das Verfahren soll als Pilotprojekt dienen für Konzeption neuer Formen der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung und Entwicklung innerstädtischer Flächen.

 

  1. Das Pilotprojekt soll beginnen bevor nach den ersten Festlegungen durch den Flächennutzungsplan weitere Festsetzungen im Bauleitverfahren erfolgen.

 

 

  1. Das Beteiligungsverfahren soll sich von den nachfolgenden Schritten leiten lassen:

 

3.1  Bekanntgabe des Beteiligungsverfahrens zu einem Zeitpunkt, zu dem noch keine planerischen Entscheidungen und Festsetzungen getroffen worden sind;

 

3.2  Infoveranstaltung für die betroffene Öffentlichkeit mit Darstellung des Verfahrensablaufes;

 

3.3  Auswahlverfahren (z.B. Bewerbung, Losverfahren) für teilnehmende Bürgerinnen und Bürger;

 

3.4  Durchführung einer ersten Sitzung mit den ausgewählten Bürger*innen, Vertreter*innen der BSW, der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), dem Bezirk Altona, den Fraktionen der Bezirksversammlung Altona;

 

3.5  Festlegung der Arbeitsverfahren einschließlich der Termine im Rahmen der ersten Sitzung.

 

  1. Prämissen

 

Für das Verfahren ist von entscheidender Bedeutung, dass über die nicht veränderbaren Prämissen des Projektes Einvernehmen erzielt wird. Sie bilden den Ausgangspunkt für alle weiteren Verfahrensschritte und Konkretisierungsstufen. Es sollen daher alle zwangsweisen Voraussetzungen erfasst werden, um dann auf dieser Basis das Verfahren ergebnisoffen durchzuführen. Die Prämissen des Projektes sind eindeutig zu benennen, d.h.: Es muss klar sein, worüber entschieden werden kann und was unveränderbar feststeht. In der jeweiligen Konkretisierungsstufe soll am Ende ein von allen akzeptiertes, verbindliches Ergebnis stehen. Dies ist in der nächsten Konkretisierungsstufe verbindlich und gilt dann als unveränderbare Prämisse. Sollten alle Beteiligten zum Ergebnis kommen, dass das Projekt in der jeweiligen Konkretisierungsstufe nicht realisierbar ist, kann mit gemeinsamen Beschluss zu einer vorherigen Stufe zurückgekehrt werden. Herauszuarbeiten sind im konkreten Fall folgende Prämissen:

 

4.1.  Räumliche Ausdehnung der Entwicklungsfläche sowie der Nachbarflächen

 

4.2.  Vorhandene Bebauung des Projektumfeldes

 

4.3.  Rechtliche Rahmenbedingungen

 

4.4.  Politische Vorgaben (hier in Form des Letter Of Intent (LOI) zwischen Bezirk und Senat zur Entwicklung der sogenannten Verwertungsflächen)

 

4.5.  Zwingende finanzielle Vorgaben

 

4.6.  Umweltvorgaben

 

4.7.  Geologische Vorgaben

 

  1. Zur Erarbeitung der Themenfelder des Projektes sind Arbeitsgruppen aus den in Tz. 3 genannten Teilnehmer:innen zu bilden. Diese Arbeitsgruppen legen ihre Ergebnisse dem Plenum zur Rückkoppelung vor. Dies dient der Überprüfung der Arbeitsgruppenergebnisse untereinander, gegenüber den Prämissen und der Auflösung ggf. konkurrierender Ziele.

Basierend hierauf sollen verbindliche Planungsbedingungen als Vorschlag an die politischen Entscheidungsträger formuliert werden.

Für den Fall, dass das Plenum nicht zu einem einvernehmlichen Votum kommt und dass damit kein Ergebnis erzielt wird, soll trotzdem ein Abschlussbericht erstellt werden, der die unterschiedlichen Voten darstellt.

 

  1. Auf Basis der Vorschläge ist ein Planungs- bzw. Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Für dieses Verfahren ist ein Bewertungsraster zu entwickeln, in dem die verschiedenen zu beachtenden Aspekte gewichtet werden. Das Plenum bewertet die Ergebnisse orientiert an diesem Raster und den Prämissen und den Zielvorschlägen.

 

  1. Das Ergebnis der Überprüfung soll an die politischen Entscheidungsträger von Senat und Bezirk für das weitere Bauleitverfahren übermittelt werden. Sollte das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens nicht übernommen werden, so ist diese Entscheidung begründet darzulegen.

 

  1. Der gesamte Prozess ist zu begleiten durch ein fortlaufendes Monitoring und eine Kontrolle der Umsetzung der Planung durch das Plenum.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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