Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 07.12.2022

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es liegen Fragen für die Öffentliche Fragestunde zu TOP 2 (siehe Anlage) vor.

 

Frau Boehlich verweist hinsichtlich der eingegangenen Fragen auf ihre Erklärung in der Sitzung vom 16.11.2022.

 

Die Fragesteller:innen monieren, dass im Vergleich zur Sitzung vom 16.11.2022 neue Fragen eingereicht worden seien.

 

Herr Werner legt dar, auch die SPD-Fraktion habe ihre Haltung bereits in der Sitzung vom 16.11.2022 dargelegt und nun einen entsprechenden Antrag eingebracht (TOP 2.1.1, Drucksache 21-3639). Die SPD-Fraktion halte den Innenhof grundsätzlich geeignetr Wohnungsbau und sei mit dem Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen, einverstanden. Dem Vorhabenträger Gewinnmaximierung vorzuwerfen, sei nicht richtig, da sich dieser nur an gesetzliche Vorgaben halte. Den geplanten Drittelmix halte die SPD-Fraktion ebenfalls r sinnvoll und quartiersverträglich. Ob die durchgeführten Baumfällungen legal erfolgt seien, könne die Politik nicht beurteilen. Die genaue Freiraumgestaltung werde in nachgelagerten Verfahren, etwa im Bauantragsverfahren, geklärt werden.

 

Herr Dr. Schülke erklärt, im Wesentlichen seien die eingereichten Fragen bereits Gegenstand der Beratungen im Ausschuss gewesen. Dem Vorhaben stehe die AfD grundsätzlich negativ gegenüber und nsche sich eigentlich einen von Bebauung freien Innenhof. Sein im Alternativantrag (Anlage TOP 2.1) beschriebener Vorschlagnne den Eindruck des „Gefangenseins“ entzerren.

 

Herr Heuckhrt aus, die FDP-Fraktion stehe Verdichtung in Innenhöfen grundsätzlich kritisch gegenüber. Im vorliegenden Fall solle die große Kompromissbereitschaft der Anwohner:innen gewürdigt werden.

 

Herr Bielfeldt erklärt, die eingereichten Fragen hätten neue Inhalte und beträfen fast alle Abwägungsvorschläge des Amtes. Es sei nicht zulässig, in der Abwägung ausschließlich den geplanten Zustand mit dem Bestand und nicht mit einer guten, ökologischen Stadtentwicklung zu vergleichen. Beim Thema Dachbegrünung heiße es in der Abgung zum Beispiel, dass die neue Bebauung das Klima verbessere. Dabei würden nur etwa 50 Prozent der Dachflächen begrünt. Die geplante Dachbegrünung solle nur extensiv und leider nicht intensiv erfolgen. Dies könne weder eine Verbesserung für das Klima bringen, noch eine vernünftige Abwägung sein. Im städtebaulichen Vertrag werde bei Fassadenbegrünung auf den Freiraumplan verwiesen. Nur die Nord- und Südfassaden sollten begrünt werden. Abzüglich deren Fensterflächen würden also nur circa 600 m2 von 4.000 m2 Fassadenfläche begrünt. Auch die Fassadenbegrünung stelle demnach keine Klimaverbesserung dar. Ein Großteil der Fläche werde für den Neubau versiegelt. Eigentlich sei es mittlerweile üblich, Wasser wegen der Verdunstungskälte solange wie möglich im Gebiet zu halten. Das geschehe hier nicht. Das Wasser werde über Retentionsbecken direkt in Kanäle abfließen.

 

Insgesamt handle es sich bei dem Bebauungsplan-Entwurf um keine ökologisch-klimatische Stadtentwicklung. Neben diesen Beispielen gebe es noch viele weitere Aspekte, die die Fraktion DIE LINKE kritisiere, weshalb sie dessen Feststellung weder inhaltlich, noch politisch zustimme. Ferner sei die Bearbeitungszeit für die 380 Seiten umfassende Drucksache nicht ausreichend gewesen und eine deutliche längere Zeit für eine intensive Befassung und damit gute Abwägung nötig. Der Kritik der Nachbarschaftsinitiative Bahrio 68 stimme die Fraktion DIE LINKE zu.

 

Herr Hielscher stellt fest, die CDU-Fraktion verzichte auf die Beantwortung der Fragen.


Anlagen
TOP 1 Fragenfür die Öffentliche Fragestunde (Bahrio 68)_geschwärzt (95 KB)
TOP 1 Fragen für die Öffentliche Fragestunde_geschwärzt (65 KB)

Ö 2

Magistralenentwicklung in Altona

Ö 2.1 - 21-3568

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68; Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratung vom 16.11.2022, Beratungsbedarf SPD-Fraktion)

Fortsetzung der Beratung vom 16.11.2022, Beratungsbedarf der SPD-Fraktion. Es liegt ein Alternativantrag der SPD-Fraktion (Drucksache 21-3639, TOP 2.1.1) vor, dem die FDP-Fraktion beigetreten ist. Als Tischvorlagen liegen je ein Antrag der Fraktion DIE LINKE und von Herrn Dr. Schülke (AfD-Gruppe) vor (siehe Anlagen).

 

Herr Lange stellt den Antrag der Fraktion DIE LINKE vor. Der Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 setze das Wohnungsbauprogramm und die Magistralenstrategie des Senats fort. Ein sozialer und fairer Interessenausgleich zwischen den Belangen der Anwohner:innen, der zukünftigen Bewohner:innen und des Vorhabenträgers finde nicht statt. Die Fraktion DIE LINKE habe anders als die anderen Fraktionen mit ihren Anträgen versucht, einzelne Belange in ihrem Antrag zu benennen.

 

Die Freiraumversorgung bei der geplanten engen Blockinnenbebauung sei unzureichend. Die maximal zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 werde überschritten. Aspekte wie zum Beispiel Spielplatzversorgung und Dachbegrünung würden dadurch beeinträchtigt. 18 der geplanten Wohneinheiten erfüllten die Normen für ausreichende Belichtung nicht. Der Aspekt des ruhenden Verkehrs werde von der Planung weitestgehend ignoriert. So werde ausgeführt, dass unklar sei, ob sich der Parkdruck erhöhe, wenn Stellplätze entfielen und gleichzeitig neue Bewohner:innen einzögen. Die Sorgen der Anwohner:innen würden ignoriert und es werde so getan, als ob die Mobilitätswende bereits vollzogen sei. Diese stehe in der Praxis aber vor erheblichen Schwierigkeiten. Zum Beispiel werde die Situation für Menschen, die etwa wegen Schichtdienst auf ihr Auto angewiesen seien, immer schwerer. Zwar gebe es in Hamburg keine Stellplatzverordnung mehr, dies ändere aber nichts an der politischen Verantwortung bei der gewählten Ausweisung. Es müssten grundsätzlich viele Vorschriften und Vorgaben miteinander abgewogen werden. Die an den Zufahrten zum Innenhof lebenden Menschen müssten schon heute unter dem Verkehrslärm leiden und hätten auf Besserung durch eine gute Stadtentwicklung gehofft. Nun litten sie auch zukünftig unter dem Lärm.

 

Der städtebauliche Vertrag verweise beim Thema geförderter Wohnungsbau auf den Drittelmix. Geförderte Wohnungen sollten im ersten oder zweiten Förderweg entstehen. Der Drittelmix sei nicht ausreichend. Einfach nur mehr Wohnraum zu bauen, genüge nicht, um den aktuellen Problemen zu begegnen. Darüber hinaus sei unklar, ob das Plangebiet zum Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung Bahrenfeld-Süd gehöre. Soziale Erhaltungsverordnungen seien eigentlich dafür vorgesehen, die Zusammensetzung der örtlichen Wohnbevölkerung zu schützen. Durch den Neubau werde sich diese aber voraussichtlich verändern. 

 

Weiter weise die Fraktion DIE LINKE auf Ungenauigkeiten im Bebauungsplan-Entwurf hin. In den Freiflächenplänen würden Zugänge zum Innenhof vorgesehen, die im Bebauungsplan-Entwurf fehlten und daher nicht durchgesetzt werden könnten. Zukünftige Bewohner:innen müssten daher vermutlich große Umwege in Kauf nehmen, da Auswege aus dem Innenhof fehlten. Der städtebauliche Vertrag enthalte überdies Zeichnungen des Freiraums, die nicht in den Bebauungsplan-Entwurf übernommen worden seien. Diese umfassten auch Themen wie Spielplätze und insgesamt mehr Flächen, als der Text des städtebaulichen Vertrags beschreibe.

 

Insgesamt habe er die Sorge, dass der mit behutsamer Stadterneuerung in Ottensen erworbene gute Ruf des Bezirksamtes Altona mit diesem Bebauungsplan-Entwurf leiden werde. Die Abwägung sei nicht gut und dabei sei zu häufig zu Ungunsten der Anwohner:innen entschieden worden. Die Verwaltung orientiere sich an Normen und Gerichtsurteilen. Es sei aber Aufgabe der Politik, nicht einfach auf die Verwaltung zu vertrauen, sondern alle Aspekte zusammen zu betrachten, einzelne Punkte miteinander abzuwägen und schließlich eine Entscheidung zu treffen. Die Fraktion DIE LINKE sei dafür, die Bebauung im Innenhof zu reduzieren und habe hinsichtlich der Abwägung ein anderes Verständnis von Fairness und Gerechtigkeit.

 

Herr Werner stellt den Alternativantrag der Fraktionen von SPD und FDP vor. Verschiedene Aspekte wie die Beleuchtung entsprächen nicht der Norm und seien daher nicht tragbar. Für die SPD-Fraktion sei der Innenhof aber grundsätzlich für eine vernünftige Bebauung geeignet. Die Dichte der Bebauung habe sich über die Jahre in der gesamten Stadt verändert. Das Thema Begrünung werde erst in weiteren Verfahren geklärt werden.

 

Herr Dr. Schülke stellt seinen Antrag vor, der das Entfallen eines Gebäuderiegels sowie die Reduktion der übrigen Riegel um ein Vollgeschoss vorsehe. Genug Belichtung und Ruhe müssten auch in aktuellen Planungen noch berücksichtigt werden. Durch seinen Vorschlag könnten einige Probleme gelöst und zum Beispiel mehr Flächen besser besonnt werden. Auch der gefängnisähnlichen Wirkung des Innenhofs und dem Lärmproblem nne so begegnet und r mehr Ruhe gesorgt werden.

 

Frau Boehlich merkt an, da es in Hamburg keine Stellplatzverordnung mehr gebe, müssten keine neuen Stellplätze geschaffen werden. Da es sich bei den Plänen um einen Neubau handle, greife die Soziale Erhaltungsverordnung nicht. Den Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren habe die Politik gefasst. Es sei lange über den Bebauungsplan-Entwurf beraten und die geplante Bebauung zwischenzeitlich um 1.000 m2 Bruttogeschossfläche reduziert worden. Das Amt müsse sich an Recht und Gesetz halten, habe seine Aufgaben gut erfüllt und alle Aspekte geprüft. Die hrend der Auslegung eingegangenen Einwendungen und Bedenken seien vom Amt lange städtebaulich und juristisch geprüft worden, um einen rechtssicheren Bebauungsplan-Entwurf sicherzustellen. Alle hrend der Auslegung eingegangenen Einwendungen habe der Planungsausschuss erhalten. Das Amt habe alle Bedenken gewürdigt, was transparent nachgelesen werden könne.

 

Den Alternativanträgen könne nicht zugestimmt werden, da dann das komplette Bebauungsplanverfahren wiederholt werden müsse. Der Vorhabenträger habe schon vor längerer Zeit klar gemacht, dass er mit dem Inhalt des Antrags der Fraktionen von SPD und FDP nicht einverstanden sei. Nach Verhandlungen mit dem Amt habe dieser aber dem Kompromiss von drei Geschossen plus zwei Staffelgeschossen zugestimmt. Die Fraktion GRÜNE stehe weiter zu ihrer Haltung.

 

Anwesende Bürger:innen monieren, dass die Fraktion GRÜNE nur für das Amt, aber nicht für die Interessen der Bürger:innen spreche.

 

Herr Hielscher mahnt eine:n der Anwesenden im Publikum an, die jeweils sprechende Person ausreden zu lassen.

 

Herr Adrian legt dar, die Vorgaben der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)r den Bebauungsplan-Entwurf seien vor der Auslegung umgesetzt worden. Das schließe aber keine andere Beurteilung nach der Auslegung aus. Ansonsten hätte die Auslegung nicht durchgeführt werden müssen. Wie sich die BSW heute zu dem Bebauungsplan-Entwurf positioniere, wisse er nicht. Sollte der Bebauungsplan-Entwurf nach Feststellung beklagt werden, würde dies das Verfahren deutlich verzögern. Daher solle lieber versucht werden, einen Kompromiss mit den Anwohner:innen zu erzielen.

 

Herr Hielscher weist darauf hin, dass die Anweisung des Senats, im Bebauungsplan-Entwurf vier Geschosse plus Staffel zügig umzusetzen, nicht zurückgenommen worden sei und weiterhin gelte.

 

Herr Bielfeldt stellt fest, in der Anweisung des Senats heiße es aber auch, dass die Entscheidung unter Beachtung aller Abwägungserfordernisse zu erfolgen habe. Einige Punkte in der Abwägung des Bebauungsplan-Entwurfs seien ungenau oder falsch formuliert. So heiße es unter dem Thema Denkmalschutz, dass das Oelsner-Gebäude im Osten durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werde. Dabei fehle in der Abwägung, dass der Wert dieses Gebäudes durch Aufbauten auf dem Neubau reduziert werden könne. Ferner werde in der Abwägung eine Verringerung der aufheizbaren Flächen festgestellt. Diese Aussage sei nicht richtig, da auch Gebäudewände aufheizbare Flächen seien und so mehr aufheizbare Fläche als im Bestand vorhanden sein werde. r eine gerechte Abwägung müsse nachgebessert werden.

 

Er habe das Bebauungsplanverfahren und dessen Tendenz lange kritisch begleitet. Es habe keinen langen Zeitraum für eine Qualitätssicherung gegeben. Die Ausschussmitglieder hätten die Drucksache erst kurz vor der Sitzung vom 16.11.2022 erhalten. Es sei nicht möglich gewesen, die umfangreiche Drucksache zu prüfen und den Abwägungsprozess komplett nachzuvollziehen. Viele Aspekte einer guten, ökologischen und erholungsorientierten Stadtentwicklung würden ignoriert.

 

Herr Trede stellt fest, dass eine zweijährige Rechtsprüfung stattgefunden habe. Das Amt habe fach- und sachgerecht gehandelt. Das infrage zu stellen, sei nicht in Ordnung. Die Aussage der Fraktion DIE LINKE, das Amt hätte verschiedene Aspekte nicht geprüft, weise er zurück. So sei das Denkmalschutzamt Hamburg etwa bei der Frage des Denkmalschutzes hinzugezogen worden. Die Fraktion DIE LINKE hätte in den letzten Jahren die Gelegenheit gehabt, Anträge zum Inhalt des Bebauungsplan-Entwurfs zu machen, habe dies aber nicht getan. Die Fraktion DIE LINKE äere sich erst jetzt zum Ende des Verfahrens. Alle Alternativanträge führten in der Konsequenz dazu, dass das Bebauungsplanverfahren eingestellt werden müsse.

 

Herr Batenhorst kritisiert, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE den Entfall der geplanten Tiefgarage vorsehe. Da durch die Planung ohnehin schon Stellplätze entfielen, sei das nicht hinnehmbar. Der dadurch ansteigende Parkplatzsuchverkehr würde zu noch mehr Lärm führen. Unabhängig davon fordere die AfD drei Geschosse plus Staffel und maximal zwei Gebäuderiegel sowie eine damit einhergehende Verbesserung des Freiraums und des Grüns.

 

Herr Reinighrt aus, Verdichtung gebe es in einer wachsenden Stadt wie Hamburg an vielen Stellen, zum Beispiel auch am Alsenplatz, und sei ein zentrales Thema im Planungsausschuss. Dabei gehe es um grüne Stadtentwicklung: innerstädtische Verdichtung, um Außenflächen zu sparen und Grün aufzuwerten. Der lange Widerstand, den die Nachbarschaftsinitiative Bahrio 68 geleistet habe, sei zu respektieren. Er rate jedoch, diesen aufzugeben, da die Anwohner:innen ansonsten lange mit einem schlechten Gefühl neben einer Baustelle leben müssten.

 

Die von der Fraktion DIE LINKE vorgebrachten Aspekte hielten einer Überprüfung nicht stand. Im Bestand entstehe die Aufheizung durch die versiegelten Flächen. Die geplanten Gebäude mit ihrer Nord-Süd-Ausrichtung würden kaum aufheizen. Durch die im Vergleich zum Bestand zusätzlichen Grünflächen werde mehr Verdunstung stattfinden, die für mehr Abkühlung sorge. In verschiedenen anderen Neubaugebieten der Stadt, zum Beispiel im Pergolenviertel, sei es normal, dass Menschen neben Zufahrten wohnten.

 

Herr Boettger merkt an, dass der städtebauliche Vertrag bereits unterschrieben worden sei, bevor nun der Bebauungsplan-Entwurf festgestellt werde. Ohne darauf einen Anspruch zu haben, könne es sein, dass sich der Vorhabenträger daher Hoffnungen gemacht habe. Zukünftig solle der Entwurf des städtebaulichen Vertrags so vorgelegt werden, dass noch Einfluss darauf genommen werden könne. In dem alten, schon unterzeichneten städtebaulichen Vertrag fehlten Aspekte moderner Stadtentwicklung wie Vereinbarungen zur Höhe der frei finanzierten Mieten.

 

Herr Conrad stellt fest, dass der Entwurf des städtebaulichen Vertrags allen Fraktionen vor Unterzeichnung zur Prüfung vorgelegt worden sei. Das Amt sei hier wie bei allen anderen Bebauungsplanverfahren zuvor vorgegangen und habe den Entwurf des städtebaulichen Vertrags vor Auslegung in einer vertraulichen Sitzung des Planungsausschusses vorgestellt. Im weiter fortgeschrittenen Verfahren sei dem Ausschuss dann der unterschriebene städtebauliche Vertrag vorgelegt worden. Der vorliegende Bebauungsplan-Entwurf sei rechtssicher und sowohl stadtplanerisch als auch juristisch vom Amt geprüft und beurteilt worden.

Der Planungsausschuss lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und FDP ab.

 

Der Planungsausschuss lehnt den Antrag von Herrn Dr. Schülke (AfD-Gruppe) einstimmig ab.

 

Der Planungsausschuss lehnt den Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (Drucksache 21-3639, TOP 2.1.1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP ab.

 

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP zu.

 

(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, die Beschlussempfehlung des Amtes abzulehnen.)


Anlagen
TOP 2.1 Alternativantrag AfD Bahrenfeld 68 (342 KB)
TOP 2.1 Alternativantrag DIE LINKE B-Plan-Entwurf Bahrenfeld 68 (54 KB)

Ö 2.1.1 - 21-3639

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 Alternativantrag zur Beschlussempfehlung des Amtes (Drucksache 21-3568) Alternativantrag der SPD-Fraktion

Der TOP mit der Drucksache 21-3639 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Die FDP-Fraktion tritt dem Antrag vor Eintritt in die Tagesordnung bei.

 

Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 2.1.

Ö 3 - 21-3572

Neue Formen der Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung Antrag der SPD-Fraktion (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 24.11.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 24.11.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Herr Adrianhrt aus, im Kern gehe es um die Gestaltung zukünftigerrger:innenbeteiligung. Mit den jetzigen Instrumenten sei die Verwaltung zwar schon weiter als noch vor einigen Jahren, aber die von der SPD-Fraktion geforderten zusätzlichen, zielgerichteten Instrumente könnten die Beteiligung weiter verbessern. Im Antrag gehe es konkret um die A7-Deckelverwertungsflächen. Die Ideen seien von der Initiative „Ohne Dach ist Krach“ entwickelt worden.

 

Die in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 24.11.2022 geäerten Bedenken könnten ausgeräumt werden. So solle der Rahmen schon zu Beginn der Beteiligung festgelegt werden, damit die Ergebnisse nicht an der eigentlichen Zielsetzung vorbeigingen und nicht umgesetzt würden. Außerdem werde ein Präjudiz durch die Beteiligung vermieden, da Senat bzw. Bezirksversammlung ausdcklich die finalen Entscheidungen träfen. Bei einer von den Ergebnissen der Beteiligung abweichenden Entscheidung sei aber eine Begründungspflicht vorgesehen. Das könne von der Bezirksversammlung auch erwartet werden. Der Antrag könne nun zunächst beschlossen und danach in einem kleineren Kreis geprüft werden, was davon umgesetzt werden könne.

 

Herr Trede beantragt Folgendes:

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird nach § 27 BezVG aufgefordert, zur Drucksache 21-3572Neue Formen der Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung“ (Antrag der SPD-Fraktion) vor einer etwaigen Beschlussfassung umfassend inhaltlich und auch vor allem im Hinblick auf Verfahrensstruktur, Durchführung und Zurverfügungstellung von Ressourcen eines Beteiligungsverfahrens eines Senatsplanes Stellung zu nehmen.

 

Herr Ziegert befürwortet Herrn Tredes Antrag. Beteiligung sei ein sehr wichtiges Thema. Die Grundlagen dafür müssten mit der BSW geklärt und eine Verständigung erzielt werden.

 

Herr Okun begrüßt Herrn Tredes Antrag, da bei einem solch großen Vorhaben zunächst Aspekte wie Ressourcen, Personal und Zeit geklärt werden müssten.

Der Planungsausschuss stimmt Herrn Tredes Antrag einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.

 

Herr Hielscher stellt nach Rücksprache mit der antragstellenden SPD-Fraktion fest, die Drucksache 21-3572 bleibe im Planungsausschuss anhängig und werde wieder aufgerufen, sobald die entsprechende Mitteilungsdrucksache mit der Antwort der Behörde für Stadtentwicklung auf den Beschluss der Bezirksversammlung vorliege.

Ö 4 - 21-3629

Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 52 (Björnsonweg); Zustimmung zur erneuten Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Hielscher berichtet, der Senat werde den Verlauf des Landschaftsschutzgebiets entsprechend dem Bebauungsplan-Entwurf an dieser Stelle anpassen.

 

Frau Frauenlob erläutert, gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB seien Bebauungsplan-Entwürfe r die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen auszulegen. Die Rechtsprüfung habe ergeben, dass der Zusatz „30 Tage“ nur für den Monat Februar vorgesehen sei. Aufgrund des ohnehin eingeplanten Zeitpuffers sei die erneute Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs für die Einhaltung der Fristen des gerichtlichen Vergleichs unproblematisch.

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

Ö 5

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 4 (Angemeldet von der CDU-Fraktion)

Angemeldet von der CDU-Fraktion.

 

Herr Lehmberg erklärt, die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sei für Juni des kommenden Jahres 2023 angesetzt. Bei der Prüfung von Bauanträgen werde weiter der geltende Bebauungsplan lldorf 4 herangezogen.

Ö 6

Mitteilungen

Bebauungsplan-Entwurf Othmarschen 48 (Sicherung der Kleingärten)

 

Frau Frauenlobhrt aus, wie in der Sitzung vom 02.11.2022 berichtet sei die Grobabstimmung gescheitert. Da die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) den Flächennutzungsplan an den Stellen, die Wohnungsbau auswiesen (in der Karte 1 in der Anlage rot schraffiert), nicht ändern wolle, habe das Amt die Flächen für eine erneute Grobabstimmung herausgenommen (siehe Karte 2 in der Anlage).

 

Auf Herrn Hielschers Nachfrage zeigt sie, dass in der Karte 1 die Flächen weiß umrandet dargestellt würden, die gemäß dem Vertrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit dem Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e.V. und dem Heimgartenbund Altona e.V. gesichert seien.

 

Herr Conrad ergänzt, der Flächennutzungsplan sei grob und nicht parzellenscharf gezeichnet. Das in der Sitzung vom 02.11.2022 geschilderte Problem mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sei ausgeräumt. Die geforderte Fläche für eine Schulerweiterung sei nicht die offizielle Position der BSB gewesen. Die BSW habe ihre Position hingegen noch nicht geändert.

 

Herr Trede weist darauf hin, dass sich in der Sitzung vom 02.11.2022 darauf verständigt worden sei, das Thema bis Januar des kommenden Jahres 2023 zu vertagen, da die Fraktionen von GRÜNE und SPD dazu noch Gespräche führten. Er werde den TOP dann erneut anmelden, sobald die Gespräche zu neuen Ergebnissen führten.

 

Die Fraktionen hätten versprochen, alle Kleingärten einschließlich der privaten Grünfläche planrechtlich zu sichern. Die Bezirksversammlung habe den Plänen der Fachbehörden unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die Kleingartenflächen planungsrechtlich gesichert würden.

 

Herr Hielscher merkt an, er erinnere zwar auch ein solches Versprechen. Das sei aber sehr lange her gewesen. Dass sich Flächen im Privatbesitz befänden, sei damals eventuell unklar gewesen. Für die weitere Diskussion sei eine Karte mit allen Flächen nötig, die vom Vertrag der FHH mit Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e.V. und dem Heimgartenbund Altona e.V. betroffen seien.

 

Herr Okun und Herr Hielscher bitten die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zu recherchieren, welche Zusagen in den 2010er Jahren zu den Kleingärten gemacht worden seien.

 

Frau Boehlich verweist auf eine vergangene Sitzung des Planungsausschusses hin, in der die BSW nach der Öffentlichen Anhörung zur Flächenrochade neben einer Grundschule auch eine weiterführende Schule gefordert habe. Dagegen habe es viel Kritik gegeben.

 

Herr Adrian schlägt vor, dass die Fraktionen die entsprechende Senatsdrucksache prüften und in der Parlamentsdatenbank der Bürgerschaft recherchieren könnten. Er bittet darum auf einer Karte darzustellen, für welche Flächen politische Aussagen im Rahmen der A7-Deckelplanung und der damit verbundenen Flächenrochade getroffen worden seien. Der Senat habe gegebenenfalls schon Flächen festgelegt.


Anlagen
TOP 6 Karte 1 (1138 KB)
TOP 6 Karte 2 (1008 KB)

Ö 6.1 - 21-3581

Mitte Altona II: Erhalt des Bahnviadukts prüfen, Ideen mit den Altonaer:innen erarbeiten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.09.2022

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7

Verschiedenes

Herr Hielscher berichtet, in der vorangegangenen Sprecher:innensitzung sei sich mit dem Amt über Potenziale verschiedener Bebauungsplanverfahren an den Magistralen ausgetauscht worden.

N 8

Bündnis für das Wohnen in den Bezirken (Referierende: Frau Staatsrätin Thomas (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW), Vertreter:innen der BSW und Vertreter:innen der Verbände)

N 9

Mitteilungen

N 10

Verschiedenes