Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68; Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Der Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 lag vom 27.08.2020 bis einschließlich 28.09.2020 öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums wurden insgesamt 51 Stellungnahmen von Bürger:innen abgegeben, deren Anregungen in die Abwägung eingingen und Auswirkungen auf die Planung hatten.
Folgende Planungsinhalte wurden nach der Öffentlichen Auslegung bzw. zum (Arbeitskreis) AK II, welcher am 09.07.2021 stattfand, u.a. geändert und dort erörtert:
Luftschadstoffgutachten
Während der Öffentlichen Auslegung wurden zur Luftschadstoffuntersuchung aus 2016 Stellungnahmen abgegeben, woraufhin in Abstimmung mit der zuständigen Fachdienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) die Untersuchung angesichts zwischenzeitlicher Entwicklungen durch das Gutachterbüro TÜV Nord erneut betrachtet und um eine Stellungnahme ergänzt wurde. Die Datenbank des Umweltbundesamtes wurde zu den Emissionsfaktoren der Fahrzeugflotte weiterentwickelt, daher wurden Stickstoffdioxid (NO2), Partikel PM10 und Partikel PM2,5 betrachtet. Zusätzlich wurde die Entwicklung der Hintergrundbelastung für das Bezugsjahr 2020 auf Basis der aktuellen Entwicklung der Luftqualität erneut beurteilt.
Im Ergebnis der o.g. ergänzenden Stellungnahme wurde festgehalten, dass die geänderten Emissionsfaktoren und die aktualisierte Hintergrundbelastung im Bezugsjahr 2024 nicht zu einer erhöhten Gesamtbelastung führen.
Baumbestand/ Ausgleichsberechnung/ Freianlagenplan
Hinsichtlich der Fachgutachten erfolgte nach der Öffentlichen Auslegung eine erneute Prüfung von Erhaltungsmöglichkeiten für Bäume auf den Grundstücken der Vorhabenträgerin, wonach auf den Grundstücken der Vorhabenträgerin voraussichtlich doch mehr Bäume erhalten werden können und vier weitere Erhaltungsgebote in der Planzeichnung ergänzt sowie einige Anpflanz-gebote etwas verschoben wurden. Das Baumgutachten wurde redaktionell überarbeitet.
In diesem Zuge wurden dann auch der Freiflächenplan und die Ausgleichsberechnung entsprechend angepasst. Im Ergebnis werden nun nur noch zwölf Bäume gefällt, die dem Schutz der Hamburgischen Baumschutzverordnung unterliegen und dafür 23 neue Bäume sowie Hecken und Sträucher neu gepflanzt.
Neben den o.g. Anpassungen der Bäume wurden in der nun vorliegenden Fassung des Freiflächenplanes die Kinderspielflächen ausschließlich auf das Grundstück der Neubebauung beschränkt. Die Anpassungen wurden sowohl in der Abwägungstabelle als auch in der Begründung entsprechend aufgeführt.
Städtebaulicher Funktionsplan
In Anlehnung an den o.g. überarbeiteten Freianlagenplan wurde der städtebauliche Funktionsplan entsprechend aktualisiert.
Entwässerungskonzept
Zur Absicherung der im Entwässerungskonzept (vom 17.07.2018) dargelegten Maßnahmen wurde sich dafür entschieden, das Entwässerungskonzept als Anlage zum Städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
Aus dem AK II ergaben sich bezüglich der Planinhalte bis dato noch folgende Änderungen:
Verschattung
Erläuterungen in der Begründung und Abwägungstabelle hinsichtlich der neu geltenden DIN-Norm DIN EN 17037 „Tageslicht in Gebäuden“.
Baulandmobilisierungsgesetz
Der Neubau überschreitet rein rechnerisch die GFZ-Werte (Geschossflächenzahl) nach BauNVO von 1,2 auf 1,22 marginal. Im Planbild gibt es hierzu keine Festsetzung. Gemäß des neu eingeführten Baulandmobilisierungsgesetzes wäre diese marginale Überschreitung daher vertretbar. Es wurde sich im AKII in Abstimmung mit der Fachbehörde BSW darauf verständigt, in der Begründung (unter Pkt. 5.1.2.5) einen Hinweis auf das Baulandmobilisierungsgesetz aufzunehmen.
Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Änderungen und/ oder Ergänzungen:
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Regelung von vertraglich zu vereinbarenden Inhalten (unter anderem die Umsetzung von ca. 110 Wohneinheiten, geförderter Wohnungsbau, Bindungsfristen, Bürgschaft) hat das Bezirksamt (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) für die Flurstücke 2077 und 2082 einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB erarbeitet, der am 02.11.2022 geschlossen wurde.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden verschiedene Gutachten:
angefertigt. Diese können (ebenso wie der oben genannte Städtebauliche Vertrag) im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden.
Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen demnach keine rechtlichen Bedenken entgegen.
Das Bezirksamt möchte darauf hinweisen, dass auch nach der Öffentlichen Auslegung regelmäßig Einwände von Anwohner:innen beim Bezirksamt eingehen, um zum geplanten Bauvorhaben Bedenken zu äußern. Dabei geht es unter anderem vornehmlich um die vorgesehene Bebauungsdichte, die Senatsanweisung durch die BSW und die damit „unzureichende Bürger:innenbeteiligung“ im Hinblick auf den seitens der Nachbarschaftsinitiative vorgeschlagenen Kompromissvorschlag.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Bahrenfeld 68 zuzustimmen.
:
Der Planungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Anlage 1 Planzeichnung
Anlage 2 Verordnung
Anlage 3 Begründung
Anlage 4 Arbeitskreis II Papier
Anlage 5 Arbeitskreis II Protokoll (nicht öffentlich)