21-3568.2

Proteste der Anwohner:innen ernst nehmen: Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 68 überarbeiten Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-3568.1 (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

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26.01.2023
Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona setzt mit der Beschlussempfehlung zum Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 68 seine durch Grundeigentümer und Investoren bestimmte, einseitig den Wohnungszielzahlen und einer Senatsanweisung vom 16.05.2017 folgende unsoziale Stadtplanung fort. Die Linksfraktion hat den Planungsprozess für diese maximale Nachverdichtung des Baublockes von Anbeginn mit kritischen Anmerkungen verfolgt. Die Öffentliche Auslegung hat eine Vielzahl von Anregungen und Bedenken sowie Proteste von Anwohnern ausgelöst; Sorgen und Hinweise auf zukünftig verminderte oder unzureichende Qualität der Wohnverhältnisse und des Wohnumfelds dominieren. Die in der Drs. 21-3568 mit den Anlagen 15 zusammengestellten Unterlagen, Prüfungsergebnisse und Abwägungsvorschläge sind für eine abschließende Entscheidung über den Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 nebst dazugehörigem städtebaulichem Vertrag widersprüchlich und unzureichend.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Beschlussempfehlung des Planungsausschusses zur Feststellung des Bebauungsplanes Bahrenfeld 68 wird abgelehnt.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes Bahrenfeld 68 unter verbesserter Berücksichtigung der Belange:

 

  • Freiraumversorgung und Klima
  • Belichtung
  • Ruhender Verkehr
  • Errichtung einer möglichst hohen Anzahl von mietpreisgebundenen sozialen Wohnungen des 1. rderwegs.

 

vorzunehmen und in diesem Sinne eine Reduzierung der baulichen Dichte und Erhöhung der Freiflächenversorgung im Blockinnenbereich zu prüfen. Die Anzahl der Geschosse ist auf 3+ Staffel zu reduzieren. Dabei sind Differenzen zwischen den Zeichnungen des städtebaulichen Vertrags und der Textform des Vertrages auszuräumen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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