Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68; Empfehlung zur Feststellung Alternativantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 21-3568.1
Weiterhin ist für die SPD-Fraktion die Kubatur der Gebäude im vorgestellten Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 68 städtebaulich nicht verträglich hinsichtlich der Geschossigkeit.
Die Bezirksversammlung beschließt die Reduzierung der Geschossigkeit der Gebäude I bis III um jeweils ein Vollgeschoss im unter 21-3568.1 zur Entscheidung vorgelegten Bebauungsplan. Die Reduzierung erfolgt durch Entfall des dritten Obergeschosses aus dem jetzt vorgestellten Entwurf.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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