Es liegen Fragen für die Öffentliche Fragestunde zum TOP 4.3 vor. Der Planungsausschuss spricht sich einvernehmlich dafür aus, die Fragen dort zu beraten.
Herr Heck (Hamburg Wasser) und Herr Leunig (Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH, VHH) erläutern anhand einer Präsentation (Anlage) die städtebauliche Mehrfachbeauftragung im Rahmen der Entwicklung Stellinger Moor und ergänzen auch auf Nachfragen das Folgende:
Herr Trede lobt die Planungen und bittet, den intensiven Dialog zwischen Vorhabenträgerinnen und Bezirkspolitik weiter zu führen sowie das Mobilitätskonzept im dafür zuständigen Verkehrsausschuss zu beraten.
Vertagt aus der Sitzung vom 02.11.2022.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Entwurf des Altonaer Wohnungsbauprogramm 2022 wird zugestimmt.
Frau Frauenlob erklärt auf Nachfrage, dass noch keine Pläne seitens des Bezirksamtes vorlägen, wie die Überleitung zwischen den Bebauungsplänen Sülldorf 23 und Sülldorf 24 geschaffen werden solle.
Der Planungsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Einleitungsbeschluss (Drs. 20-4046) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sülldorf 24 vom 04.10.2017 wird aufgehoben.
Herr Conrad skizziert mithilfe einer Präsentation (Anlage) eine mögliche Bebauung mit fünf Gebäuden für ein zukünftiges Nahversorgungszentrum im Bebauungsplangebiet Osdorf 49. Der Einleitungsbeschluss sei die Grundlage, um die Fläche gemeinsam mit den beiden Eigentümer:innen im Rahmen eines Gutachterverfahrens zu entwickeln. Ein Auslobungstext sei hierfür noch zu entwickeln. Das Bezirksamt führe Gespräche mit den Eigentümer:innen, welche Baumasse für das Gebiet in Frage käme.
Frau Frauenlob ergänzt, das Gebäude der "Alten Molkerei" sei von der Behörde für Kultur und Medien, Denkmalschutzamt Hamburg, unter Denkmalschutz gestellt und das benachbarte Gebäude mit dem Weinhandel im Rahmen der städtebaulichen Erhaltensverordnung als erhaltenswert eingestuft worden.
Herr Adrian bezweifelt, ob die geplante Bebauung auf der bestehenden Grundstücksgröße realisiert werden könne. Er prophezeie erheblichen Widerstand gegen die angestrebte Bebauung, schlägt eine intensive Bürger:innenbeteiligung vor und regt an, die Entwicklungsdefizite des gesamten Nahversorgungszentrums auf den benachbarten Flächen mitzubetrachten, bevor eine kleinteilige Planung auf der vorgeschlagenen Fläche einsetze.
Herr Hielscher weist darauf hin, dass REWE die derzeitige Marktfläche für nicht ausreichend halte. Er schlage vor, die Markterweiterung ggf. im Rahmen einer Befreiung zu ermöglichen und könne nicht nachvollziehen, warum das Plangebiet die Magistralenbebauung in unmittelbarer Nähe zum Ortskern Alt-Osdorf mit einschließe.
Herr Boettger gibt zu bedenken, dass die Anwohner:innen sich bei Beteiligungsformaten vermutlich dafür aussprechen würden, die Bestandsgebäudestruktur zu bewahren. Das Bezirksamt sollte neben dem Gespräch mit den Investor:innen auch das mit den Anwohner:innen suchen. Vor dem REWE-Markt sei ein sozialer Treffpunkt des Quartiers. Einer Gentrifizierung des Quartiers sei entgegenzuwirken.
Herr Strate fasst zusammen, das Bezirksamt ziehe die Drucksache zurück und komme auf den Planungsausschuss erneut zu.
Der TOP mit der Drucksache 21-3568 wird vor Eintritt in die Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP neu aufgenommen. Herr Batenhorst und Herr Dr. Schülke erklären, der Aufnahme der Drucksache in die Tagesordnung nicht zuzustimmen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE (Anlage) wird von Herrn Bielfeldt zurückgezogen.
Der:Die Fragesteller:innen (Anlagen) führen aus, die Versuche, einen Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner:innen, Bezirksamt und Politik zu erzielen, seien in den letzten zehn Jahren gescheitert. Die Anfangsplanung des Bebauungsplan-Entwurfs Bahrenfeld 68 mit einer massiven Bebauung entspreche der jetzt vorliegenden Planung, was angesichts der erfolgten Beteiligungsprozesse erklärungsbedürftig sei. Das Grundstück habe eine:n neue:n Eigentümer:in, der:die noch unbekannt sei. Es sei zu befürchten, dass das Vorhaben zu einem Spekulationsobjekt werde. Eine seriöse Entscheidung sei bei einer 380 Seiten umfassenden Drucksache mit so vielen Einwendungen nicht innerhalb von zwei Tagen zu fällen. Es sei offensichtlich, dass sich mit den Einwendungen weder Bezirksamt noch -politik befassen wollten. Die Bezirkspolitik habe die zur Planung eingereichten offenen Fragen bisher nicht beantwortet, das Bezirksamt habe die umfangreiche Stellungnahme der Anwohner:innen (Anlage 4 der Drs. 21-3568) teilweise ebenfalls unbeantwortet gelassen. Sie betonen, keine Drohungen ausgesprochen, sondern lediglich festgestellt zu haben, dass sie das Verfahren weiter kritisch begleiten und ggf. gerichtlich anfechten würden. Sie seien für eine Bebauung ihres Innenhofes, die sich an sozialen und ökologischen Maßstäben orientiere. Die Abstände zwischen geplanter und bestehender Bebauung seien zu eng, um ausreichend Licht im Neubau zu gewährleisten.
Frau Boehlich widerspricht, es gebe durchaus auch umfangreichere Bebauungsplan-Entwürfe, der vorliegende sei von den Mitgliedern des Planungsausschusses zu bewältigen. Eine gerechte Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches sei möglich und die Bedenken der Anwohner:innen seien in der Drucksache enthalten. Das Bezirksamt habe sich nach der Auslegung drei Jahre Zeit gelassen, um sich detailliert mit den Einwänden zu befassen. Die Anregungen seien wahrgenommen und kommentiert worden. Sie bitte die Fragesteller:innen, auf Unterstellungen zu verzichten. Die Fraktion GRÜNE vertraue ausdrücklich auf die Arbeit des Bezirksamtes. Durch die im Abwägungsprozess vorgenommenen Änderungen könnten mehr Bäume erhalten werden. Auf ein Vollgeschoss sei zugunsten eines Staffelgeschosses verzichtet worden. Das bisherige Baurecht hätte eine massivere Bebauung zugelassen, der Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 komme also den Wünschen der Anwohner:innen entgegen. Es handele sich im Bestand um einen asphaltierten Innenhof mit Garagen, nicht um eine Grünfläche. Es sei üblich, dass Investoren nicht-öffentlich blieben und entscheidend, dass dieser den städtebaulichen Vertrag unterzeichnet habe. Damit sei eine wichtige Voraussetzung für die Feststellung gegeben. Der Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 habe nun Vorweggenehmigungsreife und die Fraktion GRÜNE sei für die Innenhofverdichtung sowie die Feststellung des Bebauungsplans Bahrenfeld 68.
Herr Werner erinnert, die SPD-Fraktion sei seit zehn Jahren mit dem Ausmaß der geplanten baulichen Nutzung nicht einverstanden, wohl aber grundsätzlich mit einer Bebauung des Innenhofes; die Anweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), den Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 so wie in der Planskizze festgehalten, durchzuführen, schreibe eine zu umfangreiche Bebauung fest. Die SPD-Fraktion sei an dieser Stelle anderer Meinung als die BSW. Er bitte das Bezirksamt zu erläutern, wie viele Bäume wann und warum gefällt worden seien.
Herr Hielscher führt aus, wenn eine Planung zehn Jahre in Anspruch nehme, könne von mangelnder Transparenz und Sorgfalt keine Rede sein. Im Wesentlichen entspreche die Beschlussempfehlung des Bezirksamtes bekannten früheren Versionen. Baurechtlich sei an dem Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 nichts zu beanstanden, sämtliche Einwendungen seien bearbeitet. Sein Vorschlag, auf ein ganzes Vollgeschoss zu verzichten, habe keine Mehrheit gefunden. Angesichts der bereits erfolgten Anweisung der BSW und den rückläufigen Wohnungsbauzahlen könne davon ausgegangen werden, dass die BSW den Vorgang vollständig evoziere und noch weniger Mitgestaltung vor Ort eingeräumt werde, wenn die Bezirkspolitik dem Bauvorhaben nicht zustimme.
Herr Bielfeldt stellt fest, der Planungsprozess trage den sozialen und ökologischen Bedenken der Anwohner:innen keinerlei Rechnung. Mit der Empfehlung zur Feststellung solle lediglich rasch eine Vorweggenehmigungsreife erreicht werden. Vor dem Hintergrund sei der Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 eine Fehlentwicklung. Ein möglicher Grund für die Empfehlung zur Feststellung sei die Tatsache, dass es dem Bezirksamt zunehmend schwerer falle, die Vorgaben für den Wohnungsbau zu erreichen.
Frau Blume betont, die Massivität der geplanten Bebauung habe sich nicht verändert. Sie stimme der Feststellung der Anwohner:innen zu, dass sich Anfangs- und Endplanung kaum unterschieden. Zu viel Lebensqualität ginge bei Umsetzung der Planungen verloren. Sie sei verwundert, dass sich die Bezirkspolitik einer nicht nachvollziehbaren Anweisung der BSW mehrheitlich anschließe. Sie schlage vor, dass der Senat die Planungen verantworten solle, nicht das Bezirksamt und die Bezirkspolitik.
Herr Dr. Schülke ergänzt, die bisher bekannte Planzeichnung aus den Vorjahren entspreche der in der Drucksache 21-3568 enthaltenen. Es sei unverständlich, warum dem offensichtlichen Gedanken der Erbauer:innen der Bestandsbebauung nicht gefolgt werde, Lärmimmissionen im Innenhof zu vermeiden. Er kenne kaum Potenzialflächen für Wohnungsbau, die weniger für diesen geeignet seien, als die Flächen des Bebauungsplan-Entwurfs Bahrenfeld 68. Die Bestandsbebauung solle zugunsten von sozialen und nachbarschaftlichen Einrichtungen mit maximal zwei Vollgeschossen sowie Grünflächen zurückgebaut werden.
Herr Conrad führt aus, der Bebauungsplan-Entwurf sei im Jahr 2019 im Planungsausschuss beraten worden, im Anschluss sei eine gründliche und sorgfältige Rechtsprüfung durch das Bezirksamt erfolgt. Der Notwendigkeit, im Bezirk für mehr Wohnungsbau zu sorgen, komme das Bezirksamt mit der Bebauung eines Garagenhofes nach, nicht zuletzt, um die Bebauung von Grünflächen zu vermeiden. Beeinträchtigungen von Anwohner:innen seien dabei unausweichlich. Der neue Bauherr habe wie der alte aus ökonomischen Gründen die Errichtung kleinerer Gebäude abgelehnt. Angesichts des langen Planungsprozesses hätten einige Gutachten aktualisiert werden müssen. Städtebaulich enthalte der vorliegende Entwurf keine Veränderungen. Das Bezirksamt habe die Fällgenehmigung für 12 Bäume, darunter auch kranke mit Gefahr im Verzug, erteilt. 23 Bäume würden neu gepflanzt.
Herr Strate weist daraufhin, der städtebauliche Vertrag sei im Transparenzportal zu finden. Vermutlich sei mit den dort hinterlegten Informationen auch rasch zu ermitteln, wer der:die neue Eigentümer:in des Grundstücks sei.
Herr Werner meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.
Anlagen
Antrag Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 (107 KB)
Fragen 1 zu TOP 4.3 (68 KB)
Fragen 2 zu TOP 4.3 (121 KB)
Herr Bielfeldt moniert die nicht ausreichenden Antworten des Bezirksamtes.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Lehmberg erläutert auf Nachfrage den Sachstand zum Bebauungsplan-Verfahren Sülldorf 4, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) zur untersagten Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg solle abgewartet werden. Das Urteil beanstande die Entscheidung des Bezirksamtes, die Bestandshöfe aus dem Verfahren auszuklammern.
Herr Hielscher schlägt vor, nicht das Urteil des BVerwG abzuwarten, sondern vorher neues Planrecht zu schaffen. Nach einem ergangenen Urteil des BVerwG sei es ungleich mühevoller, ein Bebauungsplan-Verfahren einzuleiten.
Herr Conrad fasst zusammen, es sei sinnvoll, den TOP in der nächsten Sitzung am 07.12.2022 zu beraten.