21-3531

Wohnanlage Luthergrund Kleine Anfrage von Andrea Benkert (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

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24.11.2022
22.11.2022
16.11.2022
Sachverhalt

Wie kürzlich in der Presse zu lesen war, soll die Wohnanlage Luthergrund des Altonaer Spar- und Bauvereins (altoba) abgerissen und neu gebaut werden. Dazu sei der Verein mit dem Bezirk und der Fachbehörde im Gespräch. Die Wohnanlage liegt im Gebiet der sozialen Erhaltungsverordnung Bahrenfeld-Süd. Die Mieter:innen befürchten eine Vernichtung günstigen Wohnraums, die Erhöhung ihrer Mieten und damit verbunden Verdrängung aus dem ihnen z.T. seit Jahrzehnten vertrauten Wohnumfeld.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Die Wohnanlage „Luthergrund“ befindet sich in einem Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung und umfasst aktuell 160 Wohneinheiten. Der Vorhabenträger ist bezüglich eines Neubaugedankens an das zuständige Bezirksamt Altona herangetreten. Aufgrund der besonderen Gemengelage wurde sich mit der Altoba darauf verständigt, vor Einreichung eines Bauantrages alle etwaigen Gutachten zu erstellen und sowohl dem Bezirksamt Altona, als auch der Stadtentwicklungsbehörde zur Verfügung zu stellen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Die Gutachten und eingeforderten Unterlagen umfassen u.a. eine Gegenüberstellung der Wirtschaftlichkeit eines Neubaus gegenüber einer Sanierung und ein Umzugskonzept für die bisherige Bewohnerschaft. Der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Bedeutung der Sozialen Erhaltungsverordnung sehr bewusst; gleichwohl ist ein Abriss und Neubau innerhalb eines solchen Gebietes möglich, wenn u.a. entsprechende Nachweise der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und nicht zuletzt ein tragfähiges Konzept für die Bewohnerschaft vorgelegt werden.

 

Dementsprechend wurde bislang weder ein Abrissantrag oder eine Bauvoranfrage offiziell gestellt. Es handelt sich bislang um Gespräche der FHH mit der Altoba über die Möglichkeiten für die Wohnanlage Luthergrund. Die erforderlichen Prüfunterlagen erstellt aktuell die Genossenschaft. Für die Wohnanlage gilt der aktuelle Bebauungsplan und die Soziale Erhaltungsverordnung.

 

 

 

  1. Aufgrund u.a. des voranschreitenden Klimawandels plädieren zahlreiche Fachleute und Initiativen dafür, Gebäude im Bestand zu erhalten, zu sanieren, umzubauen, weiterzubauen und sie nicht mehr abzureißen (s. z.B. Initiative Abriss Moratorium, Offener Brief an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 19.09.22).

1.a Wurde ein Antrag zum Abriss der Wohnanlage Luthergrund gestellt?

 

Zu 1.a:

S. Vorbemerkung.

 

1.b Wenn ja: Wie wurde nachgewiesen, dass der Erhalt der vorhandenen Gebäude wirtschaftlich nicht zumutbar ist? Erstreckt sich der Nachweis auf Einzelfälle und/oder Beispiele?

 

Zu 1.b:

Entfällt.

 

  1. Den Mieter:innen wurden von der altoba Pläne zur Neubebauung (s. Webseite der altoba) vorgestellt. Der von der altoba präferierte Entwicklungs-Lageplan weicht erheblich von den Festsetzungen des Bebauungsplans Bahrenfeld 1 ab.

2.a Liegt dem Amt ein Bauantrag zur Neubebauung vor? Wurden die Inhalte  dieses Antrags im

     Vorfeld mit den Ämtern bzw. Abteilungen des Bezirks erörtert?

 

Zu 2.a:

S. Vorbemerkung.

 

2.b Gelten für das Gebiet noch die Festsetzungen des Bebauungsplans Bahrenfeld 1?

 

Zu 2.b:

Ja.  Das Grundstück ist plankonform bebaut und die Festsetzungen des Bebauungsplans Bahrenfeld 1 gelten.

 

2.c Nach welchem Entwicklungskonzept soll gebaut werden?

 

Zu 2.c:

S. Vorbemerkung.

 

2.d Wie soll ggfs. eine vom Bebauungsplan  abweichende Planung planungs- und   baurechtlich

      möglich gemacht werden?

 

Zu 2.d:

Ggf. durch Erteilung planungsrechtlicher Befreiungen bzw. bauordnungsrechtlicher Abweichungen, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung gegeben ist.

 

  1. Die Wohnanlage liegt im Gebiet der Sozialen Erhaltensverordnung Bahrenfeld-Süd. Derzeitige Mieter:innen befürchten eine Verteuerung der Mieten und damit Verdrängung aus dem Luthergrund.

3.a Inwiefern   ist  die   Zusammensetzung   der  derzeitigen    Wohnbevölkerung    durch    eine

      Neubebauung gefährdet?

 

Zu 3.a:

S. Vorbemerkung.

 

3.b Wie kann  durch  den  Bezirk  sichergestellt  werden/wie wird  sichergestellt, dass   mit   den

      Neubauten  für  die  derzeitigen  Mieter:innen  gleiche  Bedingungen  wie  bisher geschaffen

      werden z.B. bzgl. Größe der Wohnungen und Gleichbleiben der Miethöhe?

 

Zu 3.b:

S. Vorbemerkung. Die Soziale Erhaltungsverordnung sieht keine Veränderung der Wohnungsgrößen vor.

 

3.c Hat  der  Bezirk  Gespräche  mit den  Mieter:innen  geführt und ihnen soziale (auf Grund der

      Erhaltungsverordnung),    stadtplanerische   und   bau- und    planungsrechtliche     Aspekte

      erläutert?

 

Zu 3.c:

Die Aufgabe der Gespräche mit den Genossen:innen liegt bei der Baugenossenschaft Altoba.

 

4.a Wie    würde   sich    der    das  Gebiet  des  Luthergrundes  und  den  Bereich  der  sozialen

      Erhaltungsverordnung   Bahrenfeld-Süd    prägende   Standard   einer      durchschnittlichen

      Wohnung durch   einen   Neubau   der   Wohnanlage   Luthergrund    verändern?     Welche

      Wirkungen hat dies für die Menschen und die soziale Zusammensetzung?

 

Zu 4.a:

S. Vorbemerkung und Antwort zu 3b. Alle anderen Antworten wären rein spekulativ

 

4.b Welche    städtebaulichen   und    sozialen  Folgen  würde  eine  mögliche  Verdrängung der

      derzeitigen  Wohnbevölkerung  eines  relativ großen Quartiers mit mehr als 160 Wohnungen

      mit sich bringen?

 

Zu 4.b:

S. Vorbemerkung. Die Soziale Erhaltungsverordnung sieht keine Verdrängung der derzeitigen Wohnbevölkerung vor.

 

  1. Welche Gespräche der Verwaltung mit Vertreter:innen der altoba zur Frage der Entwicklung des Luthergrundes haben wann mit welchem Ergebnis stattgefunden?

 

Zu 5:

S. Vorbemerkung. Bislang fanden die Gespräche am 1.3.2022; 12.4.2022; 16.6.2022 und 26.8.2022 statt.

 

  1. Wie in der Präsentation der altoba zu lesen ist, führt die altoba Gespräche mit der BSW.
    Welche Rolle/Aufgaben hat die BSW in den Planungen und Genehmigungen, welche der Bezirk?

 

Zu 6:

Die BSW achtet genau wie das Bezirksamt Altona auf die Einhaltung der Sozialen Erhaltungsverordnung. Das Bezirksamt Altona wäre die Genehmigungsbehörde für ein ggf. zukünftig eingereichtes Bauvorhaben.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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