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Bebauungsplan Osdorf 49 - Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 16.11.2022 Planungsausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) bittet darum, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens r die Grundstücke nordwestlich des Verkehrsknotenpunktes Osdorfer Landstraße (B 431)/ Rugenbarg und östlich des Wendehammers Diekweg in Osdorf zu beschließen und im gleichen Zuge die r diesen Geltungsbereich bestehenden Bebauungspläne aufzuheben.

Das Plangebiet stellt ein typisches Nahversorgungszentrum im ursprünglichen Osdorfer Ortskern dar und zeichnet sich durch großflächige Nahversorgungsstrukturen im Norden sowie freistehende Wohn- und Geschäftshäuser entlang der sogenannten Magistrale aus. Das Areal ist Bestandteil des gemäß Nahversorgungskonzept 2018 deklarierten Nahversorgungszentrums Rugenbarg und des zugehörigen zentralen Versorgungsbereiches. Dem bestehenden Supermarkt REWE mit knapp 900 Verkaufsfläche fehlt es dabei gemäß Analysen insbesondere an einer zeitgemäßen Flächenausstattung. Als ein Entwicklungsziel für das Nahversorgungszentrum Rugenbarg wird entsprechend die Sicherung der Versorgungsfunktion für den Nahbereich unter anderem durch Modernisierung der bestehenden Nahversorgungsanbieter verfolgt. Die im Südwesten gelegene Bebauung Osdorfer Landstraße 228 (ehemalige Osdorfer Molkerei), bestehend aus Vorder- und Hintergebäude, wurde jüngst als Denkmalensemble eingestuft.

Das Umfeld des Plangebietes ist im Westen durch Reihen- und Mehrfamilienhäuser geprägt. Im sonstigen unmittelbaren Umfeld setzen sich überwiegend großflächigere Nahversorgungsstrukturen fort. Dazu gehören mit der Osdorfer Landstraße 218 (Wohn- und Wirtschaftsgebäude) sowie Rugenbarg 10 (Kate) auch zwei weitere Baudenkmäler.

Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Osdorf 49 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung als attraktives Nahversorgungszentrum im Zusammenhang mit einer geordneten städtebaulichen Verdichtung zur Realisierung von zusätzlichem Wohnungsbau entlang der Magistrale geschaffen werden.

Das Amt empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Osdorf 49 zu beschließen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

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Anhänge

Karte mit Geltungsbereich Osdorf 49

 

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