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Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 52 (Björnsonweg); Zustimmung zur erneuten Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.12.2022
Sachverhalt

Der Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 52 (Björnsonweg) lag vom 31.08.2022 bis einschließlich 29.09.2022 öffentlich aus.

 

Während des Auslegungszeitraums sind aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen fünf Stellungnahmen ein.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans (F03/21) und Landschaftsprogramms (L03/21) „Wohnen am Björnsonweg“ wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Über die Absicht auf den Arbeitskreis (AK) II zu verzichten, wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange informiert; es gingen 3 Stellungnahmen ein.

 

Durch die o.g. eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich lediglich redaktionelle Änderungen für die Begründung sowie den Umweltbericht. In der Planzeichnung wurden zur Klarstellung Bemaßungen ergänzt.

 

Im Rahmen der Rechtsprüfung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Bestätigung der materiellen Planreife der Flächennutzungsplanänderung ergab sich eine unterschiedliche Auffassung hinsichtlich der Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungszeitraums von einem Monat. Diese ist nun auch ausschlaggebend für eine erneute öffentliche Auslegung, um so einen rechtssicheren Bebauungsplan gewährleisten zu können. Die zeitlichen Fristen des gerichtlichen Vergleichs können gemäß aktuellem Stand nach wie vor eingehalten werden.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Blankenese 52 (Björnsonweg) wird zugestimmt.

 

Petitum/Beschluss

 

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

Anlage 1: Planzeichnung

Anlage 2: Verordnung

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: AK-II Papier

Anlage 5: Stellungnahmen zum AK-II Verzicht