21-3892

Neue Formen der Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 05.04.2023 Planungsausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.01.2023 anliegende Drucksache 21-3572.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat hierzu mit Schreiben vom 08.03.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Rahmenbedingungen:

In der Drs. 21/6050 aus dem Jahr 2016 und in dem der Drs. beigefügten Letter of Intent (LOI) sollen im Rahmen des Gesamtprojektes der drei Autobahndeckel in Hamburg insgesamt mehr als 2.500 Wohneinheiten in Altona errichtet werden. Neben der Evokation dieser Flächen und der damit verbundenen Planrechtsschaffung durch die BSW, wurde schon mit der Drs. 19/2471 aus dem Jahr 2009 ein kooperatives Verfahren zwischen der zuständigen Fachbehörde und dem Bezirksamt bzw. den bezirklichen Gremien vereinbart. Dies wurde seitdem auch in Altona erfolgreich praktiziert. Allen Flächen, die im Zusammenhang mit der Deckelentwicklung in Altona stehen, haben eine Gemeinsamkeit, sie befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Eine zukünftige Planrechtsentwicklung oder städtebauliche Konzeption ist auch vor diesem Hintergrund zu betrachten.

 

Bei der hier angesprochenen Fläche nördlich der Walderseestraße handelt es sich um die sogenannte Entwicklungsfläche am Trübnerweg. Eine städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle wird erst möglich, wenn der erforderliche Lärmschutz durch das Deckelbauwerk geschaffen wurde und die Verlagerung der dort vorhandenen Kleingärten auf die fertiggestellte Deckeloberfläche erfolgen konnte. Dies ist für die Kleingärten ab ca. 2031 zu erwarten.

 

Selbst bei der Berücksichtigung eines gewissen zeitlichen Vorlaufs wäre eine jetzt angestoßene Beteiligung über städtebauliche Festlegungen verfrüht, da davon auszugehen ist, dass sich entscheidende Rahmenbedingungen deutlich verändern werden. Die Ergebnisse eines 2023/24 durchgeführten Beteiligungsverfahrens wären somit zum Zeitpunkt der Umsetzung daher zumindest in Teilen bereits überholt. Außerdem wurde noch keine Entscheidung dazu getroffen, ob hier eine Konzeptausschreibung, ein konkurrierendes Gutachterverfahren, oder ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden soll. Diese Entscheidung ist aus Sicht der BSW erforderlich, um auch die Beteiligung der Öffentlichkeit planen zu können. Die Auswahl von Beteiligungsmaßnahmen und -angeboten kann erst erfolgen, wenn die Rahmenbedingungen des Verfahrens geklärt sind, damit sich Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend und wirksam einbringen können

 

Beteiligungsverfahren:

Wie schon dargelegt, erfolgen die Verfahren zu den Entwicklungsflächen im Kooperativen Verfahren in Zusammenarbeit mit den Gremien der Bezirksversammlung in Atona. Dies wurde auch noch einmal im Rahmen der Einrichtung des Vorbehaltsgebietes zur Science City Hamburg Bahrenfeld bekräftigt. Nach Einschätzung der BSW handelt es sich bei dem skizzierten Beteiligungsverfahren nicht um ein Pilotprojekt. Die im Beschlussentwurf vorgeschlagenen Beteiligungsmaßnahmen werden zum überwiegenden Teil bereits in laufenden Bebauungsplanverfahren praktiziert. In Hamburg ist es nicht nur bei der Entwicklung der Deckelflächen üblich, Wege und Formate zu beschreiten, die über formalrechtlich geforderte Beteiligungsformate deutlich hinausgehen.

 

Die hier vorgeschlagene Fläche hat eine Größe von knapp 3.0 ha, ein Beteiligungsformat ist hier eher lokal anzusiedeln. Es ist davon auszugehen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner auch über offene und ggf. aufsuchende Formate gut erreicht werden können. Ob zusätzlich eine Zufallsbeteiligung sinnvoll und erforderlich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bewertet werden. Die Evokation dieser Flächen erfolgte mit der Zielsetzung Wohnungsbau, dies wird auch weiterhin als Zielrichtung verbleiben.

 

Die im Antragsentwurf genannten Prämissen können auch im Rahmen eines frühzeitig durchgeführten Beteiligungsverfahrens diskutiert und im Vorlauf zu weiteren Planungsschritten festgehalten werden. Einige im Antragsentwurf genannte Punkte sind natürlicher Bestandteil einer vorrausgehenden städtebaulichen Betrachtung und andere wiederum Bestandteil des Rechtsinstrumentes des verbindlichen Bauleitplanes dem in einigen Punkten nicht vorgegriffen werden kann.

 

In Abstimmung mit dem Grundeigentümer, dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), wird die planungsrechtlich zuständige BSW frühzeitig den Planungsausschuss in Altona informieren, wann erste Planungsüberlegungen z.B. für die Flächen am Trübnerweg oder für die Fläche an der Silcherstraße anstehen. Dies wird nach jetziger grober Zeitplanung vor 2026 sinnvollerweise nicht der Fall sein können.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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