Neubau der Sternbrücke positiv ins bestehende Stadtbild einfügen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.01.2023 anliegende Drucksache 21-3757B beschlossen.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat mit Schreiben vom 20.02.2023 wie folgt Stellung genommen:
Die hamburgische Planfeststellungsbehörde zeichnet lediglich für die Durchführung des Anhörungsverfahrens verantwortlich; sie entscheidet nicht und nimmt auch sonst inhaltlich keinen Einfluss. Sie nimmt den Beschluss der Bezirksversammlung zur Kenntnis und wird ihn an die DB AG und das Eisenbahn-Bundesamt weiterleiten.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 24.02.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erörtert mit der Deutschen Bahn AG (DB) bereits anlässlich der Planungen der S-Bahn-Linie 4 (S4-Ost) zwischen Hauptbahnhof und Bad Oldesloe die Möglichkeit, transparente Lärmschutzwände zu entwickeln und einzusetzen. Die Prüfungen hierzu dauern an. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass transparente Lärmschutzwände den Schall in geringerem Maße absorbieren können. Gleichwohl hat das Bezirksamt Altona gemeinsam mit der BSW auch beim Projekt „Sternbrücke“ darum gebeten, dass die DB den Einsatz transparenter Lärmschutzwände prüft.
Zu 2:
Das Bezirksamt hat bei der DB am 16.02.2023 angefragt, ob nach Abschluss der geplanten Bauarbeiten bisher vorhandene Kasematten wieder genutzt werden können oder ob neue/andere Kasematten/Hohlräume entstehen, die z.B. erneut für Club-/Kulturnutzungen zur Verfügung stehen könnten. Die DB hat dies verneint. Lediglich unterhalb der neuen Brücke entstehen vor den Widerlagern zwei Flächen, die analog zur heutigen „Astra-Stube“ bzw. dem gegenüberliegenden „Kiosk“ ggf. erneut genutzt werden könnten. Die konkreten Möglichkeiten stehen noch nicht fest, da zuvor insbesondere die Verkehrsplanung der Kreuzung durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erfolgt.
Zu 3:
Das Bezirksamt hat dies gegenüber der Deutschen Bahn AG bereits kommuniziert und eine entsprechende Handhabung wurde von dort zugesagt.
Zu 4:
Das Bezirksamt hat die Deutsche Bahn AG aufgefordert, für die Schaffung von Ersatzwohnraum zu sorgen und auch die konkret Betroffenen bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Das Bezirksamt wirkt hierbei unterstützend im Rahmen seiner Möglichkeiten (insbesondere Kontakte vermitteln und Optionen aufzeigen).
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 21.03.2023 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die DB AG hat die vom Büro Ney vorgeschlagenen Gestaltungsoptimierungen in Ihr Konzept übernommen. Darin enthalten ist auch eine optische Integration der Lärmschutzeinrichtungen, um diese weniger massiv erscheinen zu lassen. Parallel prüft die DB AG, ob der Einsatz von transparenten Materialien mit ihren Vor- und Nachteilen sinnvoll ist, sofern eine entsprechende technische Zulassung zeitgerecht vorliegt. Eine entsprechende Variantenuntersuchung wird die DB vsl. in 2023 beauftragen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt nach den Vorgaben des Eisenbahnkreuzungsrechtes.
Zu 2:
Hinsichtlich der Nutzung von Freiflächen, die sich im Zuge der Erneuerung der Sternbrücke ergeben, befinden sich die zuständigen Behörden u.a. unter Einbeziehung der Lawaetz-Stiftung im Austausch mit der DB AG und den betroffenen Clubbetreiberi:innen und den Anwohner:innen, um sowohl den Anforderungen an Club-Kultur als auch denen des nachbarschaftlichen Umfelds gerecht zu werden. Diesbezügliche Lösungen befinden sich in der Prüfung. Der Dialog dazu soll auch zukünftig fortgesetzt werden. Die DB AG hat bereits mehrfach erklärt, dass sie einer künftigen Nutzung von Freiflächen z.B. vor den neuen Widerlagern offen gegenübersteht. Weiterführende Umfeldplanungen liegen in der Regie des Bezirkes Altona bzw. bezüglich der Hauptverkehrsstraßen bei der BVM. Dazu werden ebenfalls Öffentlichkeitsbeteiligungen stattfinden. Eine Weiternutzung der jetzigen Kasematten ist laut DB AG nicht möglich, da sie aus statischen Gründen verfüllt werden müssen.
Zu 3:
Nach Rückfrage bei DB AG ist sich diese der Bedeutung von Stadtgrün gerade in einem eng bebauten Ballungsgebiet wie Hamburg bewusst. Bedauerlicherweise lässt sich das Fällen von Bäumen bei der Erneuerung der Sternbrücke nicht vermeiden. Insgesamt müssen 82 Bäume gefällt werden. Deren Ersatz nach Naturschutzrecht wird im Planfeststellungsbeschluss geregelt werden.
Diese Bäume sollen so lange wie möglich erhalten bleiben. Erst wenn der Platz benötigt wird, wird die DB AG entsprechende Fällungen durchführen.
Beispielsweise werden die 41 Bäume in der Max-Brauer-Allee, die für den Transport entfernt werden müssen, erst im Herbst/Winter 25/26 gefällt. Die weiteren 41 Bäume befinden sich auf Privatgrundstücken und werden sukzessive innerhalb der zulässigen Rodungsperioden gefällt.
Zu 4:
Auf Grund der sehr engen Bebauung rund um das Bauwerk lässt es sich leider nicht vermeiden, dass im Zuge der Erneuerung der Brücke auch Häuser abgerissen werden müssen. Dies ist bei jeder im Rahmen der Planung - betrachtenden Variante der Fall. In Summe handelt es sich um 5 Häuser, 2 Gebäudeteile/Garagen sowie die gewerbliche Nutzung unter der Brücke, die im Laufe des Jahres 2024 zurückgebaut werden müssen.
Die DB AG befindet sich hierzu schon seit Jahren im regelmäßigen Austausch mit den Eigentümer:innen der Gebäude. Der DB AG ist bewusst, dass die Situation für alle Beteiligten und Betroffenen nicht einfach ist. Die DB AG sucht weiterhin das Gespräch mit allen Betroffenen, um bei einer Lösungsfindung, bspw. für Ersatzwohnraum, zu unterstützen. Allerdings kann die DB AG keinen Wohnraum stellen.
Darüber hinaus hat die DB Netz AG bereits mit zuständigen Stellen und Mietervereinen, sowie Wohnungsbaugesellschaften versucht, möglichen Ersatzwohnraum zu finden, bisher allerdings erfolglos. Das Bezirksamt unterstützt die DB AG bei der Lösungsfindung.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.