21-3841.1

Neubau der Sternbrücke positiv ins bestehende Stadtbild einfügen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.03.2023
15.03.2023
06.03.2023
Ö 7.4
06.03.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.01.2023 anliegende Drucksache 21-3757B beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat mit Schreiben vom 20.02.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Die hamburgische Planfeststellungsbehörde zeichnet lediglich für die Durchführung des Anhörungsverfahrens verantwortlich; sie entscheidet nicht und nimmt auch sonst inhaltlich keinen Einfluss. Sie nimmt den Beschluss der Bezirksversammlung zur Kenntnis und wird ihn an die DB AG und das Eisenbahn-Bundesamt weiterleiten.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 24.02.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erörtert mit der Deutschen Bahn AG (DB) bereits anlässlich der Planungen der S-Bahn-Linie 4 (S4-Ost) zwischen Hauptbahnhof und Bad Oldesloe die Möglichkeit, transparente Lärmschutzwände zu entwickeln und einzusetzen. Die Prüfungen hierzu dauern an. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass transparente Lärmschutzwände den Schall in geringerem Maße absorbieren können. Gleichwohl hat das Bezirksamt Altona gemeinsam mit der BSW auch beim Projekt „Sternbrücke“ darum gebeten, dass die DB den Einsatz transparenter Lärmschutzwände prüft.

 

Zu 2:

Das Bezirksamt hat bei der DB am 16.02.2023 angefragt, ob nach Abschluss der geplanten Bauarbeiten bisher vorhandene Kasematten wieder genutzt werden können oder ob neue/andere Kasematten/Hohlräume entstehen, die z.B. erneut für Club-/Kulturnutzungen zur Verfügung stehen könnten. Die DB hat dies verneint. Lediglich unterhalb der neuen Brücke entstehen vor den Widerlagern zwei Flächen, die analog zur heutigen „Astra-Stube“ bzw. dem gegenüberliegenden „Kiosk“ ggf. erneut genutzt werden könnten. Die konkreten Möglichkeiten stehen noch nicht fest, da zuvor insbesondere die Verkehrsplanung der Kreuzung durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erfolgt.

 

Zu 3:

Das Bezirksamt hat dies gegenüber der Deutschen Bahn AG bereits kommuniziert und eine entsprechende Handhabung wurde von dort zugesagt.

 

Zu 4:  

Das Bezirksamt hat die Deutsche Bahn AG aufgefordert, für die Schaffung von Ersatzwohnraum zu sorgen und auch die konkret Betroffenen bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Das Bezirksamt wirkt hierbei unterstützend im Rahmen seiner Möglichkeiten (insbesondere Kontakte vermitteln und Optionen aufzeigen).

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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