Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Angemeldet in der Sitzung vom 06.03.2023 von der Fraktion GRÜNE.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung von dieser heruntergenommen, da die Referent:innen kurzfristig um Verschiebung des Termin gebeten haben.
Herr Hüttel und Herr Giesa (beide S-Bahn Hamburg GmbH) stellen anhand einer Präsentation (Anlage) das neue Liniennetz der S-Bahn vor und erläutern auch auf Nachfragen Folgendes:
Frau Behmer (Schmeck · Junker Ingenieurgesellschaft mbH) stellt anhand einer Präsentation (Anlage) die Vorzugsvariante für die Bernadottestraße im Bereich zwischen der Arnoldstraße und dem Hohenzollernring vor und berichtet auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:
Herr Sülberg erklärt, die Situation für die Radfahrenden sei derzeit nicht besonders einladend. Durch den neu geplanten Querschnitt profitierten sowohl die zu Fuß Gehenden als auch die Radfahrenden.
Mehrere Ausschussmitglieder bedanken sich für die Vorstellung der gelungenen Planungen.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.03.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Harders stellt den Alternativantrag der Fraktion GRÜNE vor und weist darauf hin, dass die Ziffern 3 und 5 wie folgt angepasst werden sollen:
3. Das Bezirksamt wird gebeten, die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bei der zuständigen Fachbehörde einzuwerben.
5. Das Amt wird gebeten, bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation finanzielle Mittel für die beabsichtigten Maßnahmen, die der Wirtschaftsförderung in einem für den Westen Altonas bedeutenden zentralen Versorgungsbereich dienen, einzuwerben. Es soll geprüft werden, ob eine Finanzierung von Maßnahmen zusammen mit der IG Waitzstraße e.V. über den Neustartfonds für City und Zentren erfolgen kann.
Herr Schmuckall legt dar, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h gelte für alle Verkehrsteilnehmenden, auch die Radfahrenden. Schon jetzt sei zu beobachten, dass einige Radfahrende schneller durch die Waitzstraße führen als die Autofahrenden. Dies sei keine geeignete Maßnahme, um den dort herrschenden Druck zu mildern.
Des Weiteren bedeute ein Sicherheitsaudit, dass die Planungen für die Waitzstraße wieder vollkommen neu angegangen werden müssten. Im schlechtesten Fall müsse dann alles neu gemacht werden, so dass sehr hohe Kosten anfallen könnten. Es gebe keinen Grund, dass die Fachbehörden diese für eine Bezirksstraße trügen.
Viele Punkte seien bereits verbessert worden. Für die Freiflächen habe man sich damals bewusst entschieden und diese sollten erhalten bleiben. Auch die Unfallkommission habe zuletzt mitgeteilt, dass es keine strukturellen Probleme gebe, sondern es sich bei den Unfällen in der Waitzstraße um ein Augenblickversagen Einzelner handle. Dies könne auch durch die Vorschläge im Alternativantrag der Fraktion GRÜNE nicht verhindert werden.
Frau Naujokat fügt hinzu, sie wolle nicht vorgeben, wie teuer ein möglicher Shuttle-Service sein solle. Es sei lediglich gewünscht, dass die grundsätzliche Machbarkeit für diese mögliche Alternative zum Pkw geprüft werde.
Der Verkehrsausschuss überweist die Drucksache ohne mehrheitliches Votum an die Bezirksversammlung. Der Antrag hat bei alternativer Abstimmung zur Drucksache 21-3976 bei Stimmgleichheit keine Mehrheit gefunden (Zustimmung: Fraktionen von SPD, CDU und FDP).
Der TOP mit der Drucksache 21-3976 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratungen siehe TOP 5.
Der Verkehrsausschuss überweist die Drucksache ohne mehrheitliches Votum an die Bezirksversammlung. Der Antrag hat bei alternativer Abstimmung zur Drucksache 21-3938.1 bei Stimmgleichheit keine Mehrheit gefunden (Zustimmung: Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE).
Der TOP mit der Drucksache 21-3982 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Hahn erklärt, ggf. müsse es im Falle einer Umplanung eine Ergänzung zur Schlussverschickung geben, daher wolle er sich die geschilderte Situation noch einmal genauer anschauen, prüfen, welche Möglichkeiten es gebe und den Ausschussmitgliedern anschließend darüber berichten. Eventuell könnten auch die Flutlichtmasten versetzt werden.
Frau Naujokat weist darauf hin, dass der Sportverein bei der Vorstellung der Planung unbedingt auf die Schrägparkplätze bestanden habe. Sollte die Verschwenkung des Gehwegs wirklich zu einer Reduzierung der Fläche des Fußballfeldes führen, müsse auf die Parkplätze verzichtet werden.
Herr Schmuckall erläutert, dem alten Vorstand des Vereins sei nicht bewusst gewesen, dass der Erhalt der Parkplätze diese Auswirkungen habe. Daher habe sich der Verein nun dafür ausgesprochen, auf die Parkplätze zu verzichten, um die erforderlichen Maße für die Sportanlage erhalten zu können.
Herr Haders führt aus, die Breite des Fußballfeldes sei hier das Problem. Es gebe auch die Überlegungen, die beiden vorhandenen Fußballfelder zusammenzulegen, jedoch solle in dem Fall die Stadt die Kosten für diesen Umbau übernehmen.
Er fügt ergänzend hinzu, dass sich drei der Bäume auf privatem Grund und einer auf öffentlichem Grund befänden.
Herr Sülberg merkt an, er sei mit dem Verzicht der Schrägparkplätze einverstanden, jedoch müssten die vier Bäume an dieser Stelle bedacht werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, zu prüfen, ob beim Ausbau des Sülldorfer Kirchenwegs zwischen dem Blütenweg und dem Knospenweg auf der Ostseite auf Höhe der Sportanlage Waldesruh auf die Verschwenkung des Gehwegs und die Herstellung der dort geplanten Stellplätze verzichtet werden kann. Die Sportanlage soll in ihrer heutigen Form bestehen bleiben und auf einen Ankauf der Fläche durch die Stadt soll möglichst verzichtet werden.
Des Weiteren sollen die vier alten Bäume an dieser Stelle erhalten bleiben.
Vertagt aus der Sitzung vom 20.03.2023.
Herr Schmuckall merkt an, dass der angeforderte Kostenplan zu den aufgeführten Baumaßnahmen noch nicht vorliege und man mit den Beratungen nicht weiterkomme. Er schlage vor, die Drucksachen erneut zu vertagen, bis das Amt die angeforderten Informationen vorlegen könne.
Herr Hahn erklärt, die Listen würden derzeit aufgearbeitet. Es sei aktuell noch nicht ersichtlich, ob für alle Maßnahmen eine Finanzprognose abgegeben werden könne und bis wann die Übersicht fertiggestellt sei.
Es gebe die Idee, den Themenspeicher in das Bauprogramm aufzunehmen. Das Amt sei derzeit damit beschäftigt, die Listen zusammenzuführen.
Des Weiteren berichtet er auf Nachfragen, dass das Amt aktuell noch mit der Umsetzung alter Maßnahmen beschäftigt sei. Hierzu zählten bspw. notwendige Instandsetzungsmaßnahmen aus Verkehrssicherheitsgründen oder auch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm der Velorouten.
Frau Wincierz fügt ergänzend hinzu, dass Steckbriefe zu den geplanten Maßnahmen angefertigt würden und aufgezeigt werden solle, welche Projekte dieses und nächstes Jahr umgesetzt werden könnten.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Der während der Sitzung verwendete Begriff „Steckbrief“ beschreibt nicht ganz das, was hier vorbereitet wird. Da das Bauprogramm (Neu: inkl. Themenspeicher) rund 200 Einträge umfasst, würde hier mit Steckbriefen ein ebenso langes Dokument entstehen. Es ist geplant, die Maßnahmen nach Kategorien (Verkehrssicherung, Senatsprogramme, Beschlüsse, etc.) gebündelt darzustellen.]
Herr Harders hebt hervor, den Beschluss „Sichere Mobilität für alle Menschen am Ellbuferweg“ (Drs. 21-1845E) sehe er als niedrigschwelliger an als das Amt es offenbar tue. Da es hier lediglich um den Uferbereich gehe und eine ähnliche Situation auch in Rissen zu beobachten sei, halte er eine umfangreiche Gesamtbetrachtung des Quartiers, wie vom Amt in den Bemerkungen erläutert, als nicht unbedingt erforderlich.
Zudem erkundigt er sich, wie mit Beschlussrückmeldungen umgegangen werden solle, in denen die adressierte Fachbehörde eine Stellungnahme z.B. zu der Einrichtung einer Tempo-30-Zone abgegeben habe, aber die eigentliche Umsetzung in der Zuständigkeit des Bezirksamts liege. Falls nötig wolle er zukünftig vermehrt darauf achten und einen weiteren Beschluss gemäß § 19 BezVG an das Bezirksamt gerichtet einbringen, damit diese Themen in den Themenspeicher aufgenommen würden. Es sei nicht hilfreich, wenn nach einer solchen Rückmeldung der Fachbehörde nach über einem Jahr immer noch nichts geschehen sei.
Herr Sülberg stellt fest, dass der Erhalt des aktuell vorliegenden Themenspeichers aus seiner Sicht ausreichend sei und das Amt hiermit der Aufforderung aus dem Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss (ÄRat) nachgekommen sei. Somit sei ersichtlich, dass die Abarbeitung der politischen Beschlüsse erfolge. Die Quartalsangaben in der Übersicht erachte er als hilfreich.
Hinsichtlich der Drs. 21-1845E erläutert er, es sei sinnvoll, wenn der Zeithorizont für die geplante Umsetzung auch zur Maßnahme passe. Es sei denkbar, eine abgestufte Form der Beteiligung durchzuführen, die ggf. schon zeitnah möglich wäre.
Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich einvernehmlich dafür aus, den Tagesordnungspunkt erneut zu vertagen, bis das Amt eine Einschätzung des Zeithorizontes sowie der Kosten zu den einzelnen Maßnahmen vorlegen könne und diesen Stand der Beratung auch an den ÄRat zurückzumelden.
Der TOP wird erneut vertagt, bis das Amt die angeforderten Informationen nachliefert.
Vertagt aus der Sitzung vom 20.03.2023.
Beratung siehe TOP 7.
Der TOP wird erneut vertagt, bis das Amt die angeforderten Informationen nachliefert.
Herr Hahn berichtet, das Amt habe nach Rücksprache mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) erfahren, dass die Unterlagen zur Anhörung nach dem Personenbeförderungsgesetz u.a. den Bezirksämtern zur Verfügung gestellt würden und diese eine gesetzliche Rückmeldefrist von 14 Tagen hätten. Es werde ebenfalls die Beteiligung der Gemeinden aufgeführt. Da von der Rückmeldefrist jedoch nicht abgewichen werden könne, sei eine Beratung und ggf. Beschlussfassung im Verkehrsausschuss zeitlich nahezu unmöglich, insbesondere da es sich um sehr kleinteilige Planungen handle. Des Weiteren sei der Datenschutz laut Aussage der BVM ein Problem.
Herr Teichert fügt hinzu, dass auch die Straßenverkehrsbehörde immer in die Prüfung einbezogen werde.
Herr Schmuckall erklärt, es gehe lediglich um die Information an die Politik. Fachlich seien das Amt und die Polizei für die Prüfung verantwortlich.
Herr Sülberg stellt fest, dass die Zuständigkeit beim Bezirksamt liege und nicht bei der Politik.
Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, die Unterlagen weiterhin zur Kenntnis zu erhalten.
Frau Wincierz berichtet, in Bremen finde eine Fußverkehrskonferenz statt, auf der das Projektteam einen Vortrag halten werde.
Des Weiteren werde es zukünftig für den Beirat ein:e Moderator:in geben. Dies befinde sich in der Ausschreibung.
Auf Nachfrage erklärt sie, dass es bzgl. der Pressemitteilung des Bezirksamtes vom 13.04.2023 zu der Umsiedelung der Bäume aus den Pflanzkübeln keine Rückmeldungen aus der Bevölkerung gegeben habe.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-3961 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-3970 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-3973 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es gibt keine Wortmeldungen.