21-3973

Herstellung sicherer Auffahrten Luruper Hauptstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.02.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.04.2023
17.04.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.02.2023 anliegende Drucksache 21-3783.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 06.04.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Ziel des großflächigen Umbaus der Kreuzung Luruper Hauptstraße/Rugenbarg (Elbgaustraße) war es zum einen, den Verkehrsfluss zu verbessern und zum anderen Radverkehr und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stärken. Bei der Umgestaltung des Straßenraums richtete sich die höhentechnische Orientierung am Bestand aus, da sich der Fahrbahnunterbau weitgehend in einem guten Zustand präsentierte. Durch die Anlage der Radfahrstreifen auf beiden Straßenseiten hat sich dabei das Quergefälle in den Nebenflächen (Gehwegen) zusätzlich erhöht. Ein Quergefälle von mehr als 5 Prozent ist nach den geltenden Regelwerken auf den Gehwegen nicht zulässig, da es vor allem bei schlechter Witterung eine Gefahr für mobilitätseingeschränkte Menschen, etwa mit Rollstühlen und Rollatoren, aber auch für Menschen mit Kinderwagen darstellt. Um dieses zu verhindern, wurden an der Luruper Hauptstraße sogenannte „Überfahrsteine“ eingebaut. Diese den Regeln entsprechenden Sondersteine können einen Höhenunterschied von 7 cm überwinden. Für ein schräges Auffahren mit dem Fahrrad sind sie weniger günstig. Hier bestand ein Zielkonflikt. Da für den Radverkehr durch die Anlage von Radfahrstreifen grundsätzlich gesorgt ist, wurde dieser zu Gunsten von Menschen mit Kinderwagen oder Mobilitätseinschränkungen entschieden. Als Ausblick sei jedoch erwähnt, dass eine grundlegende Überplanung der Luruper Hauptstraße bereits angedacht ist.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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