Geplante Einrichtung eines Pensionspferdebetriebs auf dem Gelände des Moorhofs in Rissen Kleine Anfrage von Niclas Krukenberg (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 05.04.2023 Planungsausschuss Ö 6.4
Der ehemalige Pächter des Moorhofs (Babenwischenweg 40 in Hamburg-Rissen) muss seinen Milchviehbetrieb an diesem Standort aufgeben. Der neue Inhaber hat die Absicht auf dem Moorhof eine Pferdepension zu betreiben. Das Vorhaben einen Pensionspferdebetrieb zu errichten, befindet sich aktuell in behördlicher Prüfung.
Es wird zu prüfen sein, ob und ggf. wie der Betrieb einer Pferdepension auf dem Moorhof mit gegenläufigen Belangen zu vereinbaren ist. In der Nutzungsphase ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Dazu zählen Autofahrten zur Pferdepension sowie Autofahrten mit Pferdeanhänger zwischen den Stallungen und den ca. 1 km entfernten Weiden. Nach den Erfahrungen mit anderen Pferdebetrieben fallen im Schnitt mindestens drei motorisierte Fahrten je Tier pro Tag an.
Der neue Inhaber hat beim Deutschen Verband für Landschaftspflege ein Gutachten zur Entwicklung artenreicher Grünlandflächen in Wedel beauftragt. Die Planung sieht für Pferde giftige Pflanzen auf den Weiden vor, wie z.B. Großer Sauerampfer, der Scharfe Hahnenfuß, der Gewöhnliche Gundermann, Wiesen-Bärenklau. Es besteht diesbezüglich Klärungsbedarf, wie dieses Projekt mit dem Betrieb einer Pferdepension zu vereinbaren ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Vorhaben eines Pensionspferdebetriebs realisiert wird?
Wenn ja: In welchem Umfang? Welcher Ausgleich ist vorgesehen?
Die Flächen aufgeschlüsselt nach Eigenland und Pachtflächen mit Angabe der Lage im
Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. Schleswig-Holstein benennen.
Gewöhnlicher Gundermann oder Wiesen-Bärenklau dann absichtlich auf einer Fläche
ausgebracht werden, die einer Nutzung als Grünland dienen?
als Standweiden dienen, also abgefressen werden?
Für den Fall, dass dem Bezirksamt und anderen zuständigen Behörden der Freien und
Hansestadt Hamburg dazu keine Informationen vorliegen:
Ist für andere Flächen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ähnliches
bekannt?
Wenn ja: Wie schätzt das Bezirksamt dies ein?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Zu diesem Vorhaben liegt ein Bauantrag vor. Zu laufenden Verfahren kann daher nur allgemein Stellung genommen werden.
Zu 1.a:
Gebäude Bestand = 3.592,54 m²
Zu 1.b:
Gebäude Neu = 4.609,44 m²
Zu 1.c:
Versiegelte Fläche Bestand = 6.739,25 m²
Versiegelte Fläche Neu = 7.187,43 m²
Zu 2 – 5:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rissen 44 – Sülldorf 18 – Iserbrook 26. Dieser räumt vorhandenen Betrieben bauliche Erweiterungsmöglichkeiten ein. Sofern die Ansiedlung eines Pensionspferdebetriebes (im geplanten Umfang) gemäß des 2019 festgestellten Bebauungsplans zulässig ist, wird in der Regel davon ausgegangen, dass dies bei der Festsetzung der Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt wurde und damit die verkehrliche Erschließung möglich ist.
Der im Bestand befindliche landwirtschaftliche Betrieb am Babenwischenweg 40 wird über den Klövensteenweg und Babenwischenweg erschlossen. Die Erschließung des Pensionspferdebetriebs würde ebenso erfolgen.
Im Rahmen der wegerechtlichen Prüfung des Bauantrages ist zu beurteilen, ob die zu erwartenden Verkehre über die vorhandene Verkehrsfläche verträglich abgewickelt werden können. Ggf. ist dafür die Erstellung eines Erschließungskonzeptes erforderlich.
Weitere Prüfungen (u.a. Zulässigkeit eines Pensionspferdebetriebes) erfolgen i.R. des Baugenehmigungsverfahrens. Eine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit ist deshalb derzeit nicht möglich.
Zu 6:
Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da noch Stellungnahmen der Fachbehörden ausstehen und die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Zu 7:
Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da noch Stellungnahmen der Fachbehörden ausstehen und die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Zu 8:
Die Entwicklung artenreicherer Grünlandflächen wird vom Bezirksamt grundsätzlich positiv beurteilt. Derzeit sind dem Amt jedoch keine Planungen bekannt, wo entsprechende Maßnahmen wie in der Anfrage dargestellt umgesetzt werden sollen.
Zu 9:
Siehe Antwort zu 8.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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