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Geplante Einrichtung eines Pensionspferdebetriebs auf dem Gelände des Moorhofs in Rissen Kleine Anfrage von Niclas Krukenberg (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 05.04.2023 Planungsausschuss Ö 6.4

Sachverhalt

Der ehemalige Pächter des Moorhofs (Babenwischenweg 40 in Hamburg-Rissen) muss seinen Milchviehbetrieb an diesem Standort aufgeben. Der neue Inhaber hat die Absicht auf dem Moorhof eine Pferdepension zu betreiben. Das Vorhaben einen Pensionspferdebetrieb zu errichten, befindet sich aktuell in behördlicher Prüfung.

Es wird zu prüfen sein, ob und ggf. wie der Betrieb einer Pferdepension auf dem Moorhof mit gegenläufigen Belangen zu vereinbaren ist. In der Nutzungsphase ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Dazu zählen Autofahrten zur Pferdepension sowie Autofahrten mit Pferdeanhänger zwischen den Stallungen und den ca. 1 km entfernten Weiden. Nach den Erfahrungen mit anderen Pferdebetrieben fallen im Schnitt mindestens drei motorisierte Fahrten je Tier pro Tag an.

Der neue Inhaber hat beim Deutschen Verband für Landschaftspflege ein Gutachten zur Entwicklung artenreicher Grünlandflächen in Wedel beauftragt. Die Planung sieht für Pferde giftige Pflanzen auf den Weiden vor, wie z.B. Großer Sauerampfer, der Scharfe Hahnenfuß, der Gewöhnliche Gundermann, Wiesen-Bärenklau. Es besteht diesbezüglich Klärungsbedarf, wie dieses Projekt mit dem Betrieb einer Pferdepension zu vereinbaren ist.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Zur Flächenplanung auf dem Grundstück Babenwischenweg 40 bestehen folgende Fragen:

 

  1. Welchen flächenmäßigen Umfang haben die Bestandsgebäude des Moorhofs derzeit?

 

  1. Wie ändert sich der flächenmäßige Umfang des Gebäudebestands, wenn das geplante

                        Vorhaben eines Pensionspferdebetriebs realisiert wird?

 

  1. Wird Realisierung eines Pensionspferdebetriebs mehr Fläche versiegelt als bisher?

            Wenn ja: In welchem Umfang? Welcher Ausgleich ist vorgesehen?

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die weitere Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Umfeld des Moorhofes in der Bauphase und der späteren Nutzungsphase des geplanten Pensionspferdebetriebs ein?

 

  1. Wie soll nach den Vorstellungen des Bezirksamtes die verkehrliche Erschließung des geplanten Pensionspferdebetriebs erfolgen?

 

  1. Welche Ideen für ein Erschließungskonzept bestehen aus Sicht des Bezirksamtes für den Fall eines erhöhten Verkehrsaufkommens, das durch den Betrieb einer Pferdepension auf dem Moorhof verursacht wird?

 

  1. Über welche Straßen soll ein mögliches erhöhtes Verkehrsaufkommen nach Ansicht des Bezirksamtes gelenkt werden?

 

  1. Wie soll nach Einschätzung des Bezirksamtes die ausreichende Futtererzeugung insbesondere bezogen auf Raufutter, also Heu oder Heulage/Silage und Stroh sowie Gras während der Vegetationsperiode, sichergestellt werden?

 

  1. Welche Flächen – Eigenland und Pachtflächen - sind für die Futtererzeugung vorgesehen oder werden nach Bewertung des Bezirksamtes als geeignet angesehen?

Die   Flächen   aufgeschlüsselt   nach   Eigenland und Pachtflächen mit Angabe der Lage im  

      Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. Schleswig-Holstein benennen.

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt das mögliche Vorhaben des neuen Inhabers ein, mit dem Ziel der Entwicklung artenreicher Grünlandflächen auch auf als Standweiden für Pferde nutzbare Flächen, für Pferde giftige Pflanzenarten, wie z.B. Großer Sauerampfer, Scharfer Hahnenfuß, Gewöhnlicher Gundermann oder Wiesen-Bärenklau auszubringen?

 

  1. Das Bezirksamt wird um eine Einschätzung bzgl. nachstehender Fragen gebeten:

 

  1. Warum    sollen    Pflanzen     wie       z.B. Großer  Sauerampfer, Scharfer   Hahnenfuß,

Gewöhnlicher  Gundermann   oder Wiesen-Bärenklau dann absichtlich auf einer Fläche

ausgebracht werden, die einer Nutzung als Grünland dienen?

 

  1. Wie sollen die betroffenen Flächen einer Erhöhung der Artenvielfalt dienen, wenn diese

als Standweiden dienen, also abgefressen werden?

 

  1. Gehören die betroffenen Flächen dem Inhaber des Moorhofs und um welche handelt es sich denn genau? Welche bisherigen Pachtflächen des Moorhofs sollen für die Umgestaltung als "artenreicher Grünlandflächen" verwendet werden?

Für   den Fall, dass dem Bezirksamt und anderen zuständigen Behörden der Freien und

Hansestadt Hamburg dazu keine Informationen vorliegen:

Ist  für  andere   Flächen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ähnliches

bekannt?           

Wenn ja: Wie schätzt das Bezirksamt dies ein?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Zu diesem Vorhaben liegt ein Bauantrag vor. Zu laufenden Verfahren kann daher nur allgemein Stellung genommen werden.

 

Zu 1.a:

Gebäude Bestand = 3.592,54 m²

 

Zu 1.b:

Gebäude Neu = 4.609,44 m²

 

 

 

Zu 1.c:

Versiegelte Fläche Bestand = 6.739,25 m²

Versiegelte Fläche Neu = 7.187,43 m²

 

Zu 2 – 5:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rissen 44 – Sülldorf 18 – Iserbrook 26. Dieser räumt vorhandenen Betrieben bauliche Erweiterungsmöglichkeiten ein. Sofern die Ansiedlung eines Pensionspferdebetriebes (im geplanten Umfang) gemäß des 2019 festgestellten Bebauungsplans zulässig ist, wird in der Regel davon ausgegangen, dass dies bei der Festsetzung der Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt wurde und damit die verkehrliche Erschließung möglich ist.

 

Der im Bestand befindliche landwirtschaftliche Betrieb am Babenwischenweg 40 wird über den Klövensteenweg und Babenwischenweg erschlossen. Die Erschließung des Pensionspferdebetriebs würde ebenso erfolgen.

 

Der Klövensteenweg ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben, u.a. für die Anfahrt der Ponywaldschänke. Auch die Zufahrt zum Babenwischenweg ist gemäß der Beschilderung im Bereich Klövensteenweg/Feldweg 90 frei und erst anschließend für den landwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.

 

Im Rahmen der wegerechtlichen Prüfung des Bauantrages ist zu beurteilen, ob die zu erwartenden Verkehre über die vorhandene Verkehrsfläche verträglich abgewickelt werden können. Ggf. ist dafür die Erstellung eines Erschließungskonzeptes erforderlich.

 

Weitere Prüfungen (u.a. Zulässigkeit eines Pensionspferdebetriebes) erfolgen i.R. des Baugenehmigungsverfahrens. Eine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit ist deshalb derzeit nicht möglich.

 

Zu 6:

Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da noch Stellungnahmen der Fachbehörden ausstehen und die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.

 

Zu 7:

Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da noch Stellungnahmen der Fachbehörden ausstehen und die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.

 

Zu 8:

Die Entwicklung artenreicherer Grünlandflächen wird vom Bezirksamt grundsätzlich positiv beurteilt. Derzeit sind dem Amt jedoch keine Planungen bekannt, wo entsprechende Maßnahmen wie in der Anfrage dargestellt umgesetzt werden sollen. 

 

Zu 9:

Siehe Antwort zu 8.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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