Herr Heuck begrüßt Philippe Gruhl als neue ständige Vertretung der CDU-Fraktion. Er ersetze Natascha Möller-Hoberg, die als neues Ausschussmitglied aufrücke. Als neue ständige Vertretung der AFD-Fraktion begrüße er Gabriele Peter. Sie ersetze künftig Bernhard Alvers. Er weistsie ausdrücklich auf die Pflichten, die sich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz ergeben, insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit, hin. Ein Merkblatt zu diesem Thema sei bereits übersandt worden.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Wesselkamp Holzer und Herr Schmitz (beide Mitglieder im Haushaltsausschuss) stellen dem Ausschuss das neue Verfahren der Priorisierung von Zuwendungsanträgendurch die Fachausschüsse vor. Auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder führen sie aus,Ziel des neuen Verfahrens sei es, das Windhundprinzip zu durchbrechen, um so sicherzustellen, dass künftig über das ganze Jahr verteilt ausreichend Mittel für die Bewilligung von Zuwendungsanträgen zur Verfügung ständen. Die jeweiligen Fachausschüsse würden im Rahmen einer dreimal pro Jahr stattfindenden Vergaberunde aufgefordert, über die Priorisierung der Zuwendungsanträge zu entscheiden. Zur Förderung besonders dringlicher Anträge ständen gemäß dem neuen Verfahren Ad-hoc-Mittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung.Für die Zuwendungsanträge, die den Fachausschüssen noch bis Ende 2025 vorgelegt würden, solle noch das alte Verfahren gelten.
Herr Fersoglu kritisiert das neue Verfahren scharf. Er betont, eineauf inhaltlicher Basis gefasste Beschlussempfehlung des Ausschusseszur Bewilligung eines Zuwendungsantrags wäre mit dem neuen Verfahren hinfällig, sobald der Haushaltsausschuss im Nachgang zurückmelde, dass die Mittel aufgebracht wären. Er stellt klar, seine Fraktion habe sich gegen das neue Verfahren ausgesprochen. Erspricht sich dafür aus, das bisherige Verfahren beizubehalten.
Frau Dr. von Criegern macht deutlich, für diesen Ausschuss wäre es eine undankbare Aufgabe, im Zuge des neuen Verfahrens auf fachlicher und inhaltlicher Grundlage Zuwendungsanträge zu priorisieren.
Frau Mittagschränkt ein, durch das neue Verfahren werde sich der Arbeitsaufwand für den Ausschuss wahrscheinlich erhöhen. Allerdings verhindere die Priorisierung, dass sich Fälle wie in der Vergangenheit wiederholten, wonach bereits zur Jahresmittekeine Mittel mehr zur Bewilligung von Zuwendungsanträgen zur Verfügung gestanden hätten. Entscheidend sei zudem, dass eine Lösung für die Übergangsphase bis Januar 2026 gefunden werde.
Frau Licaribetont, der Ansatz der Priorisierung stelle gegenüber dem bisherigen Verfahren eine Verbesserung dar. Zudem hätten sich die Fraktionsvorsitzenden auf das neue Verfahren geeinigt. Deshalb sei die heutige Diskussion für sie kaum nachvollziehbar. Abschließend weist sie darauf hin, dass Antragsteller:innen künftig darüber informiert werden müssten, dass im Zuge des neuen Verfahrens ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn unbedingt einzureichen sei.
Herr Chabrak führt aus, Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn sollten nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn stelle einen Verstoß gegen das Landeshaushaltsrecht dar. Deshalb sei man amtsseitig bestrebt, dies in Zukunft wieder mehr zu berücksichtigen.
Herr Heuckmacht deutlich, es sei wichtig, dass heute auch die Bedenken gegenüber dem neuen Verfahren offen ausgesprochen werden könnten. Er gibt zu bedenken, durch das neue Verfahren müsse dieser Ausschuss künftig zusätzlich eine ganze Sitzung damit verbringen, über die Priorisierung von Zuwendungsanträgen zu entscheiden, über diedie Ausschussmitglieder bereits in den Sitzungen davor beraten und eine Beschlussempfehlung gefasst hätten. Er verdeutlicht, durch die Priorisierung würden sich die ohnehin schon vielen Verfahrensschritte bis zur endgültigen Bewilligung von Anträgen nochmals erhöhen. Er resümiert, dieser Ausschuss sei seiner Verantwortung in der Vergangenheit stetig nachgekommen, indem dieser auf kulturpolitischer Grundlage über die Zuwendungsanträge beschieden habe. Mit dem neuen Verfahren der Priorisierung greife der Haushaltsausschuss in die Arbeit des Ausschusses für Kultur und Bildung ein. Zudem brauche es für eine solche Novellierung des Verfahrens eine Handlungsanweisung, in der etwa beschrieben sei, wie eine künftige Tagesordnung auszusehen habe.
Frau Köster stimmt Herrn Heucks Forderung nach einer Handlungsanweisung für das neue Verfahren zu.
Herr Zieriacks wirft ein, er halte das neue Verfahren für sinnvoll, allerdings bestehe die Gefahr, dass der Ausschuss an Flexibilität verliere.
Frau Moring befürchtet, Zuwendungsanträge, über die der Ausschuss einstimmige Beschlussempfehlungen gefasst habe,könnten mit dem neuen Verfahren gegenüber Zuwendungsanträgen mit nur mehrheitlich gefassten Beschlussempfehlungen am Ende vorrangig behandelt werden.Sie stellt klar, ein solches Szenario stehe im Widerspruch zu ihrem Demokratieverständnis.
Frau Jannsen wirbt dafür, das neuen Verfahren pragmatischer zu sehen. Eine implizite Priorisierung von Anträgen liege ohnehin schon vor.
Herr Wesselkamp Holzermacht deutlich, auch mit dem neuen Verfahren entschieden die Fachausschüsse und nicht der Haushaltsausschuss, welche Zuwendungsanträge förderungswürdig seien. Darüber hinaus sei das neue Verfahren veränderbar, sollten gewisse Schritte nicht so funktionieren, wie eigentlich geplant. Abschließend stellt er in Aussicht, das Thema Handlungsanweisung für die Fachausschüsse zum neuen Verfahren und den Einwand von Frau Moring hinsichtlich einer möglichen Bevorzugung von Zuwendungsanträgen, zu denen einstimmige Beschlussempfehlungen vorlägen, für die weiteren Beratungen mit den Fraktionen und den Mitgliedern des Haushaltsausschusses zu berücksichtigen. Auf Nachfrage von Herrn Chabrak informiert er, die Antragsteller:innen würden noch in diesem Monat über das neue Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Herr Heuck bedankt sich bei Herrn WesselkampHolzer und Herrn Schmitz ausdrücklich für die Vorstellung des neuen Verfahrens und resümiert, die Diskussion habe gezeigt, dass sich alle am neuen Verfahren Beteiligten noch in einem Lernprozess befänden. Er bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung, das Thema für die Tagesordnung zur kommenden Sitzung am 01.12.2025 erneut vorzusehen.
Vertagt aus der Sitzung vom 06.10.2025.
Herr Heuckinformiert, vor dem Hintergrund des bis heute nicht vorliegenden Schlüsselvorschlags der Behörde für Kultur und Medien (BKM) zur Rahmenzuweisung Stadtteilkultur schlage die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor, vorliegenden TOP unter Hinzuziehung dieses Ausschusses in den Haushaltsausschuss zur fachlichen Weiterbefassung zu überweisen.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung stimmt diesem Vorschlag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE zu.
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom06.10.2025.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushaltausschuss einstimmig, der Beschlussempfehlung des Amtes zuzustimmen.
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom06.10.2025.
Frau Buchholz macht deutlich, ihre Fraktion stimme der Beschlussempfehlung nur unter der Maßgabe zu, dass explizit darauf hingewiesen werde, dass die Zuwendung mit Ende des Mietvertrages am 31.03.2027 ende.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Bezirksamt werden für die Bereitstellung der Miet- und Betriebskosten für das Altonaer Stadtarchiv und das Museum für Textile Techniken in den Räumen Max-Brauer-Allee 134 für das Jahr 2026 unter der Maßgabe, dass sichergestellt wird, dass der Mietvertrag nicht über den 31.03.2027 fortgeführt wird, 22.368 Euro konsumtiv aus Politikmitteln zur Verfügung gestellt.
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom06.10.2025
Frau Mittag informiert, ihre Fraktion stimme dem Antrag zu, da es für die Bereitstellung investiver Mittel mehr Spielraum gebe.
Frau Dyroff moniert, vorliegender Antrag enthalte keinen Eigenmittelanteil, weshalb ihre Fraktion dem Zuwendungsantragnicht zustimmen werde.
Frau Dr. von Criegern möchte wissen, wieso das Amt dem Zuwendungsantrag uneingeschränkt befürworte, obwohl der:die Antragsteller:ine das teuerste von insgesamt drei Angeboten eingereicht habe.
Herr Chabrak erläutert, das günstigste Angebot sei nicht automatisch das wirtschaftlich sinnvollste Angebot.
Frau Jannsen schlägt vor, dem:der Antragsteller:in Mittel für das zweitgünstigste Angebot in Höhe von 10.888,50 Euro zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushaltsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, DIE LINKE, FDP, Volt und AFD, der Beschlussempfehlung des Amtes zuzustimmen.
Überwiesen aus der Sitzung des Haushaltsausschusses vom08.10.2025 zur Erarbeitung einer fachlichen Stellungnahme zumZuwendungsantrag.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushaltsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und AFD sowie bei Enthaltung der Fraktionen von GRÜNE und Volt, M.-L.B für das Projekt "Theateraufführung - BÄRENLAND" konsumtive Politikmittel in Höhe von 1.000 Euro (reduzierte Summe) zur Verfügung zu stellen.
Nachrichtlich: Hierbei handelt es sich lediglich um eine fachliche Stellungnahme und nicht um eine Beschlussempfehlung an den Haushaltsausschuss.
Herr Fersoglu betont, seine Fraktion lehne den Zuwendungsantrag aufgrund des kirchlichen Hintergrunds ab.
Herr Zieriackspflichtetbei und betont, die Kirche solle das Projekt aus eigenen Mitteln finanzieren.
Frau Tötter betont, ihre Fraktion lehne den Zuwendungsantrag ab, da sich das Projekt an eine sehr spezifische Zielgruppe richte.
Herr Heuck entgegnet, auch Nischenkunst wie Orgelmusik sei förderungswürdig. Deshalb plädiere er dafür, dem Zuwendungsantrag zuzustimmen.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushaltsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie bei Enthaltung der SPD-Fraktion, die Beschlussempfehlung des Amtes abzulehnen.
Der TOP mit der Drucksache 22-1498 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Meyer-Schreiber meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Der TOP mit der Drucksache 22-1503 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Köster meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.
Der TOP mit der Drucksache 22-1505 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Mittag meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Die Drucksache 22-1496 liegt als Tischvorlage vor.
Frau Licari bittet das Amt um Auskunft, ob von Zuwendungsempfängern nicht abgerufene reservierte Mittel in das nächste Jahr übertragen werden können.
Herr Chabrak stellt zu dieser Frage einen Nachtrag zu Protokoll in Aussicht.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll: Die Zuwendung kann und muss innerhalb des festgelegten Zuwendungszeitraums abgerufen werden, sobald ein rechtskräftiger Zuwendungsbescheid vorliegt. Im Rahmen eines Doppelhaushalts können die Haushaltsmittel in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden – dafür ist das Bezirksamt zuständig. Zwischen zwei Doppelhaushalten hingegen ist keine automatische Übertragung möglich. In diesem Fall müssen die Mittel als Haushaltsreste vom Bezirksamt gesondert beantragt werden.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Drucksache 22-1497 liegt als Tischvorlage vor.
SKP-43: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von GRÜNE und AFD beschlossen, reduzierte Mittel in Höhe von 2.025 Euro zur Verfügung zu stellen.
Der Antrag über die volle Summe in Höhe von 4.050 Euro wird einstimmig abgelehnt.
SKP-01: Einstimmig beschlossen.
SKP-02: Mehrheitlich gegen die Stimme der AFD-Fraktion und bei Enthaltung der
Fraktionen von SPD, DIE LINKEN und Volt beschlossen.
Angemeldet von der SPD-Fraktion.
Frau Köster führt aus, es sei Anliegen ihrer Fraktion, eine Neu- oder Umbenennung einer Straße nach Esther Bejarano erneut zu erörtern.
Herr Fersoglu begrüßt den Vorstoß der SPD-Fraktion und informiert, die Fraktion DIE LINKE habe in der Vergangenheit einen Antrag gestellt, die Bergiusstraße nach Esther Bejarano umzubenennen.
Frau Dr. von Criegern stimmt einer Benennung ebenfalls zu und ergänzt, aus moralischen und historischen Gründen sei eine Benennung einer Straße nach Esther Bejarano richtig. Sie schränkt ein, eine Umbenennung sei mit sehr hohen Verwaltungshürden verbunden. Sie schlägt deshalb vor, dass sich die AG Verkehrsflächenbenennung auf eine Neubenennung einer noch nicht benannten Straße nach Esther Bejarano fokussiere.
Frau Licariführt aus, in ihrer Fraktion gebe es Zweifel, ob eine Straßenbenennung nach Esther Bejarano richtig sei. Hintergrund seien Quellen, aus denen hervorgehe, dass Esther Bejarano eine Befürworterin des Milosevic-Regimes gewesen wäre.
Herr Zieriacks entgegnet, jede Person trage auch Ambivalenzen oder Widersprüche in sich. Er stimme dem Vorschlag von Frau Dr. von Criegern zu, eine noch nicht benannteStraße nach Esther Bejarano zu benennen. Das Verfahren einer Umbenennung würde nur unnötig Kosten verursachen.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung überweist den TOP zur weiteren Befassung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE in die AG Verkehrsflächenbenennung.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Köster bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung um Einladung von Vertreter:innen des Fördervereins Markthaus Blankenese e.V. zur Sitzung am 01.12.2025.