Stadtteilarbeit und offene Seniorenarbeit in Altona-Nord stärken - Gefionstraße 3 zukunftsfähig machen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025
Letzte Beratung: 30.10.2025 Bezirksversammlung Ö 10.8
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-1122B beschlossen.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 30.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die Beantwortung obliegt nach der Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in der fachlichen Zuständigkeit des Fachamtes Sozialraummanagement des Bezirksamtes Hamburg-Altona. Nach der Globalrichtlinie planen und fördern die Bezirksämter alle Maßnahmen und Angebote der Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies bezieht sich vorrangig auf die kleinräumige Seniorinnen- und Seniorenarbeit im Sozialraum, Stadtteil oder Quartier.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 08.08.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 4:
Aktuell wird seitens des Bezirksamts eine Problem- und Potenzialanalyse für Altona-Nord erstellt, auf deren Grundlage eine Festlegung als Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) im Programm Sozialer Zusammenhalt durch den Senat erfolgen soll. Die Sanierungsbedarfe der Einrichtungen in der Gefionstraße 3 sollen in die Problem- und Potenzialanalyse einfließen. Sofern im Rahmen der Abstimmung zur Problem- und Potenzialanalyse ein prüffähiger Projektantrag durch das Bezirksamt Altona vorgelegt wird, könnte eine Maßnahme am Standort Gefionstraße 3 auch als eines der ersten Projekte nach ggf. Festlegung des Fördergebiets Altona-Nord aus RISE-Mitteln gefördert werden.
Zu 5:
Maßnahmen zur Anpassung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur sind gemäß RISE-Förderrichtlinien Ziffer I.6.9. grundsätzlich förderfähig. Konkrete Entscheidungen im Einzelfall werden auf Grundlage des Projektantrags getroffen. Der Förderumfang umfasst in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts. In begründeten Einzelfällen, z.B. für investitionsvorbereitende Machbarkeitsstudien kann ein höherer Anteil an den Gesamtkosten bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Die für eine Festlegung eines RISE-Fördergebiets erforderliche oben genannte Problem- und Potenzialanalyse für Altona-Nord wird aktuell erstellt und die Ergebnisse liegen der BSW noch nicht vor, so dass zu den übrigen Punkten des Beschlusses seitens der BSW nicht Stellung genommen werden kann.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 01.10.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die Räumlichkeiten des AWO-Aktivtreffs Louise Schroeder stehen einer Umsetzung der Vorgaben in der Globalrichtlinie Offene Senior:innenarbeit nicht entgegen. Die Gefahr bei baulichen Veränderungen, die über eine Instandsetzung hinausgingen, wäre eine erhebliche Erhöhung der Miete. Bei Nichterhöhung der Rahmenzuweisung Senior:innen hieße das, dass die Verlegung dieses Standortes geprüft werden müsste.Aus Sicht der offenen Senior:innenarbeit ist die Sicherung eines für die Nutzer:innen günstigen Cafés notwendig. Der große Saal ist sehr gut ausgebucht. Ob allerdings ein weiterer großer Saal sich finanziell trägt, istzweifelhaft. Der Senior:innentreff könnte keine weiteren Mietbeiträge für seine Nutzung bezahlen.
Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung soll der B*Treff als zentrale Einrichtung der Stadtteilkultur– insbesondere im Zusammenhangmit seinen umgebenden Frei- und öffentlichen Grünflächen - künftig noch stärker als lebendiger Begegnungsort im Quartier entwickelt werden. In diesem Zusammenhang ist auch ein baulicher Anpassungsbedarf und eine räumliche Erweiterung des Hauses selbst zu prüfen, um die angestrebte Öffnung und multifunktionale Nutzung nachhaltig zu ermöglichen (Büro, Eingang, Lager, barrierearme WC-Anlage, Seniorentreff, Gastronomie).
Parallel dazu gilt es die Sichtbarkeit des B*Treffs im öffentlichen Raum zu erhöhen– durch eine einladende Gestaltung des Außenbereichs, eine klare, wiedererkennbare Beschilderung und eine stärkere Präsenz im Stadtteil. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Umgestaltung der angrenzenden Grünanlage Gefionstraße. Diese Maßnahme – inklusive des Spielplatzes – bietet die Chance, den Ort im Sinne eines „Dritten Ortes“ weiterzuentwickeln: offen, zugänglich und gemeinschaftsstiftend.
Für die entsprechenden Finanzierungen und Ko-Finanzierungen der erforderlichen investiven Mittel werden Anträge bei den RISE-Mitteln, dem Stadtentwicklungsfonds, dem Investiven Quartiersfonds und den Sanierungsfonds erfolgen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1122B
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