Stadtteilarbeit und offene Seniorenarbeit in Altona-Nord stärken Gefionstraße 3 zukunftsfähig machen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-1122B beschlossen.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 30.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die Beantwortung obliegt nach der Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in der fachlichen Zuständigkeit des Fachamtes Sozialraummanagement des Bezirksamtes Hamburg-Altona. Nach der Globalrichtlinie planen und fördern die Bezirksämter alle Maßnahmen und Angebote der Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies bezieht sich vorrangig auf die kleinräumige Seniorinnen- und Seniorenarbeit im Sozialraum, Stadtteil oder Quartier.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 08.08.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 4:
Aktuell wird seitens des Bezirksamts eine Problem- und Potenzialanalyse für Altona-Nord erstellt, auf deren Grundlage eine Festlegung als Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) im Programm Sozialer Zusammenhalt durch den Senat erfolgen soll. Die Sanierungsbedarfe der Einrichtungen in der Gefionstraße 3 sollen in die Problem- und Potenzialanalyse einfließen. Sofern im Rahmen der Abstimmung zur Problem- und Potenzialanalyse ein prüffähiger Projektantrag durch das Bezirksamt Altona vorgelegt wird, könnte eine Maßnahme am Standort Gefionstraße 3 auch als eines der ersten Projekte nach ggf. Festlegung des Fördergebiets Altona-Nord aus RISE-Mitteln gefördert werden.
Zu 5:
Maßnahmen zur Anpassung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur sind gemäß RISE-Förderrichtlinien Ziffer I.6.9. grundsätzlich förderfähig. Konkrete Entscheidungen im Einzelfall werden auf Grundlage des Projektantrags getroffen. Der Förderumfang umfasst in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts. In begründeten Einzelfällen, z.B. für investitionsvorbereitende Machbarkeitsstudien kann ein höherer Anteil an den Gesamtkosten bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Die für eine Festlegung eines RISE-Fördergebiets erforderliche oben genannte Problem- und Potenzialanalyse für Altona-Nord wird aktuell erstellt und die Ergebnisse liegen der BSW noch nicht vor, so dass zu den übrigen Punkten des Beschlusses seitens der BSW nicht Stellung genommen werden kann.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.