Café Osborn retten - aber auf solider Grundlage! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.06.2025
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 12.06.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-1099B beschlossen.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 11.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2:
Die Sozialbehörde hat Gespräche mit der Leiterin der Integrierten Stadtteilentwicklung aus Altona geführt. Aus diesen Gesprächen hat sich ergeben, dass das Bezirksamt Altona für 2025 letztmalig Mittel aus dem Quartiersfonds mobilisieren kann und im Übrigen für 2025 und 2026 Rise-Mittel beantragt hat. Die Chancen für die Bewilligung werden positiv eingeschätzt.
Für 2027 soll die zuständige Behörde in die Finanzierung eintreten. Hierzu sind die Planungen - auch im Hinblick auf die Zuständigkeit für den sozialen Arbeitsmarkt bzw. den jeweiligen Ko-Finanzierungen - noch nicht abgeschlossen.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) hat mit Schreiben vom 17.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 4:
Gem. §§ 36 ff. Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) werden Rahmenzuweisungen für die vom Senat den Bezirksämtern übertragenen Aufgaben in den Einzelplänen der Fachbehörden veranschlagt und auf die Bezirksämter verteilt.
Da jedoch die Bezirksämter die Bürgerhäuser in eigener fachlichen Zuständigkeit verantworten, werden die für diese Aufgabe vorgesehenen Ermächtigungen direkt in den Einzelplänen der Bezirksämter veranschlagt (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 BezVG).
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 08.10.2025 wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur beträgt für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt 1.573.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 1.591.000 Euro. Davon werden jeweils 14.120 Euro für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des HausDrei sowie 78.000 Euro für die Förderung kultureller Projekte eingesetzt. Die übrigen Mittel werden für die Förderung der Geschichtswerkstatt sowie der Stadtteilkulturzentren eingesetzt. Die Einzelbeträge können dem Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 22-0343.1B „Feinspezifizeirung der Rahmenzuweisung 2025/2026“ vom 24.11.2024) entnommen werden.
Die Finanzierung der Bürgerhäuser erfolgt aus den Ermächtigungen des Einzelplanes. Die jährliche Steigerung um 1,5 Prozent zur Basis der Veranschlagung des jeweiligen Vorjahres ist durch die Drs. 21/15373 bzw. Drs. 21/6975 verstetigt worden. Somit betragen diese Ermächtigungen aus den Einzelplan 199.000 Euro für das Jahr 2025 und 202.000 Euro für das Jahr 2026. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 sind die Mehrbedarfe in Höhe von 100.000 Euro aufgrund der Tarifsteigerung bzw. Neubewertung der Personalstellen in den Bürgerhäusern zur Verfügung gestellt worden. Hinzu kamen noch 6.000 Euro aus den Fraktionsanträgen (lt. Drs. 22/17212). Die Ermächtigungen für die Bürgerhäuser in 2025 betragen gesamt 305.000 Euro.
Die Bedarfsmeldung bzw. die Forderung zur Deckung der Mehrbedarfe in den Bürgerhäusern und der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur soll im kommenden Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2027/2028 über das Fachamt Sozialraummanagement, den Federführer, die Finanzbehörde und Fachbehörde weiter aufrechterhalten werden.
Zu 3:
Nach intensiven Bemühungen um den Fortbestand des Café OSBORN53 gibt es eine tragfähige Finanzierungsperspektive bis Ende 2028. Beteiligt sind dabei die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die Sozialbehörde sowie das Bezirksamt Altona. Die formalen Abstimmungen hierzu sind erfolgt und die zu leistende verwaltungsseitige Abarbeitung befindet sich derzeit in Vorbereitung.
Zu 5:
Der Mehrbedarf für den Betrieb des Bürgerhauses Bornheide kann nicht aus dem Einzelplan 1.3 Altona des laufenden Doppelhaushalts 2025/2026 gedeckt werden. Es ist geplant, den Mehrbedarf beim Einzelplan 1.3 im Verfahren zur Haushaltsaufstellung für 2027/2028 anzumelden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1099B
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